Bankeninterventions- und Restrukturierungsgesetz
 passiert Ministerrat

 

erstellt am
21. 05. 13
14.00 MEZ

Fekter: Mit dem Bankeninterventions- und Restrukturierungsgesetz erhöhen wir die Krisenfestigkeit des österreichischen Finanzmarktes maßgeblich
Wien (bmf) - „Wir wollen Bankenpleiten zu Lasten der Steuerzahler und der Wirtschaft in Zukunft größtmöglich verhindern. Aus diesem Grund haben wir heute das Bankeninterventions- und restrukturierungsgesetz (BIRG) im Ministerrat beschlossen. Dadurch sollen künftig einerseits das Risiko das Steuergeld für die Rettung von Kreditinstituten eingesetzt werden muss, minimiert und andererseits der österreichische Finanzmarkt weiter stabilisiert werden“, erklärte Finanzministerin Dr. Maria Fekter am 21.05. nach dem Ministerrat.

Das BIRG umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen: Kreditinstitute werden verpflichtet, Sanierungs- und Abwicklungspläne zu erstellen und bei der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) einzureichen. Die FMA erhält die Möglichkeit, bei Vorliegen eines Auslöseereignisses (Frühinterventionsbedarf) frühzeitig Maßnahmen zu setzen, um eine Krisensituation bei einem Kreditinstitut abzuwenden.

Die Frühinterventionsmaßnahmen sollen es ermöglichen, Krisenfällen präventiv vorzubeugen und im Ernstfall rechtzeitig einzugreifen. Sanierungspläne sollen eine wirtschaftliche Gesundung aus eigenen Mitteln ermöglichen und Abwicklungspläne eine geordnete Abwicklung gewährleisten sowie die wirtschaftlichen Folgen überschaubar machen. „Wir haben gelernt Vorsorge für Krisenfälle zahlt sich aus. Durch das BIRG soll sichergestellt werden, dass Banken bereits vor einer Pleite wieder auf eigene Beine kommen“, so Fekter.

Der Sanierungsplan muss darlegen, welche Maßnahmen das Institut im Falle einer signifikanten Verschlechterung der Finanzlage ergreifen wird. Dafür hat jedes Institut geeignete Auslöseereignisse zu bestimmen. Dies stellt sicher, dass der Sanierungsplan individuell jedem Institut gerecht wird. Der Sanierungsplan muss der FMA übermittelt werden, wobei entsprechend dem Proportionalitätsprinzip ein Antrag auf Ausnahme von einzelnen inhaltlichen Anforderungen gestellt werden kann. Die Oesterreichische Nationalbank wird bei der Prüfung der Pläne über gutachterliche Äußerungen eingebunden. Die Aktualisierung des Sanierungsplans hat bei wesentlichen Änderungen im Institut zu erfolgen, die sich auf den Sanierungsplan auswirken könnten, mindestens jedoch einmal im Jahr. Innerhalb einer Gruppe (Kreditinstitutsgruppe, Kreditinstitute-Verbund oder institutionelles Sicherungssystem) muss ein Gruppensanierungsplan erstellt werden, der auch wesentliche nachgeordnete, zugeordnete oder teilnehmende Institute berücksichtigt, weshalb diese aus der Erstellungspflicht auf Soloebene entlassen werden können.

Eine weitere wichtige Maßnahme des Gesetzesentwurfs ist die Pflicht zur Erstellung eines Abwicklungsplans. In diesem hat das Institut darzulegen, wie eine geordnete Abwicklung des Instituts erfolgen kann. Der Abwicklungsplan ist bei der FMA einzureichen. Diese hat den Abwicklungsplan zu prüfen. Die Oesterreichische Nationalbank wird durch gutachterliche Äußerungen in den Prüfungsprozess eingebunden.

Durch das Proportionalitätsprinzip wird auf kleine, für die Stabilität des gesamten Finanzmarkts weniger bedeutsame Institute Rücksicht genommen. Durch eine Übergangsbestimmung wird sichergestellt, dass Belastungsspitzen bei den Aufsichtsbehörden aufgrund der erstmaligen Vorlage der Pläne vermieden werden. Die erstmalige Einreichung der Pläne ist stufenweise geplant und wird mit den großen Instituten und Gruppen beginnen. Eine Schätzung der Oesterreichischen Nationalbank geht davon aus, dass in der ersten Phase rund 150 Institute, die teilweise in Gruppenplänen erfasst sein werden, der Vorlagepflicht unterliegen.

„Mit dem heutigen Beschluss des BIRG im Ministerrat haben wir einen entscheidenden Schritt für mehr Sicherheit und Stabilität gesetzt. Denn Banken haben eine wichtige Bedeutung für den Finanz- und Wirtschaftsstandort Österreich. Sie sichern den Blutkreislauf einer Volkswirtschaft und ermöglichen Investitionen in Wachstum und Arbeitsplätze. Die Vergangenheit hat aber auch gezeigt, dass Banken in Schieflagen geraten können. Die damit verbundenen Risiken wollen wir durch den neuen Rechtsrahmen massiv minimieren und dadurch die Steuerzahler schützen“, betonte Finanzministerin Fekter abschließend.

 

 

 

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