Fekter: Mit dem Bankeninterventions- und Restrukturierungsgesetz erhöhen wir die Krisenfestigkeit
des österreichischen Finanzmarktes maßgeblich
Wien (bmf) - „Wir wollen Bankenpleiten zu Lasten der Steuerzahler und der Wirtschaft in Zukunft größtmöglich
verhindern. Aus diesem Grund haben wir heute das Bankeninterventions- und restrukturierungsgesetz (BIRG) im Ministerrat
beschlossen. Dadurch sollen künftig einerseits das Risiko das Steuergeld für die Rettung von Kreditinstituten
eingesetzt werden muss, minimiert und andererseits der österreichische Finanzmarkt weiter stabilisiert werden“,
erklärte Finanzministerin Dr. Maria Fekter am 21.05. nach dem Ministerrat.
Das BIRG umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen: Kreditinstitute werden verpflichtet, Sanierungs- und
Abwicklungspläne zu erstellen und bei der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) einzureichen. Die FMA erhält
die Möglichkeit, bei Vorliegen eines Auslöseereignisses (Frühinterventionsbedarf) frühzeitig
Maßnahmen zu setzen, um eine Krisensituation bei einem Kreditinstitut abzuwenden.
Die Frühinterventionsmaßnahmen sollen es ermöglichen, Krisenfällen präventiv vorzubeugen
und im Ernstfall rechtzeitig einzugreifen. Sanierungspläne sollen eine wirtschaftliche Gesundung aus eigenen
Mitteln ermöglichen und Abwicklungspläne eine geordnete Abwicklung gewährleisten sowie die wirtschaftlichen
Folgen überschaubar machen. „Wir haben gelernt Vorsorge für Krisenfälle zahlt sich aus. Durch das
BIRG soll sichergestellt werden, dass Banken bereits vor einer Pleite wieder auf eigene Beine kommen“, so Fekter.
Der Sanierungsplan muss darlegen, welche Maßnahmen das Institut im Falle einer signifikanten Verschlechterung
der Finanzlage ergreifen wird. Dafür hat jedes Institut geeignete Auslöseereignisse zu bestimmen. Dies
stellt sicher, dass der Sanierungsplan individuell jedem Institut gerecht wird. Der Sanierungsplan muss der FMA
übermittelt werden, wobei entsprechend dem Proportionalitätsprinzip ein Antrag auf Ausnahme von einzelnen
inhaltlichen Anforderungen gestellt werden kann. Die Oesterreichische Nationalbank wird bei der Prüfung der
Pläne über gutachterliche Äußerungen eingebunden. Die Aktualisierung des Sanierungsplans hat
bei wesentlichen Änderungen im Institut zu erfolgen, die sich auf den Sanierungsplan auswirken könnten,
mindestens jedoch einmal im Jahr. Innerhalb einer Gruppe (Kreditinstitutsgruppe, Kreditinstitute-Verbund oder institutionelles
Sicherungssystem) muss ein Gruppensanierungsplan erstellt werden, der auch wesentliche nachgeordnete, zugeordnete
oder teilnehmende Institute berücksichtigt, weshalb diese aus der Erstellungspflicht auf Soloebene entlassen
werden können.
Eine weitere wichtige Maßnahme des Gesetzesentwurfs ist die Pflicht zur Erstellung eines Abwicklungsplans.
In diesem hat das Institut darzulegen, wie eine geordnete Abwicklung des Instituts erfolgen kann. Der Abwicklungsplan
ist bei der FMA einzureichen. Diese hat den Abwicklungsplan zu prüfen. Die Oesterreichische Nationalbank wird
durch gutachterliche Äußerungen in den Prüfungsprozess eingebunden.
Durch das Proportionalitätsprinzip wird auf kleine, für die Stabilität des gesamten Finanzmarkts
weniger bedeutsame Institute Rücksicht genommen. Durch eine Übergangsbestimmung wird sichergestellt,
dass Belastungsspitzen bei den Aufsichtsbehörden aufgrund der erstmaligen Vorlage der Pläne vermieden
werden. Die erstmalige Einreichung der Pläne ist stufenweise geplant und wird mit den großen Instituten
und Gruppen beginnen. Eine Schätzung der Oesterreichischen Nationalbank geht davon aus, dass in der ersten
Phase rund 150 Institute, die teilweise in Gruppenplänen erfasst sein werden, der Vorlagepflicht unterliegen.
„Mit dem heutigen Beschluss des BIRG im Ministerrat haben wir einen entscheidenden Schritt für mehr Sicherheit
und Stabilität gesetzt. Denn Banken haben eine wichtige Bedeutung für den Finanz- und Wirtschaftsstandort
Österreich. Sie sichern den Blutkreislauf einer Volkswirtschaft und ermöglichen Investitionen in Wachstum
und Arbeitsplätze. Die Vergangenheit hat aber auch gezeigt, dass Banken in Schieflagen geraten können.
Die damit verbundenen Risiken wollen wir durch den neuen Rechtsrahmen massiv minimieren und dadurch die Steuerzahler
schützen“, betonte Finanzministerin Fekter abschließend.
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