Justizministerin und Wirtschaftsminister zu Ministerrats-Beschluss - Bis zu 1.000 zusätzliche
GmbH-Gründungen jährlich erwartet
Wien (bmj) - „Die GmbH-Reform stärkt den Wirtschaftsstandort Österreich und schafft neue Arbeitsplätze,
weil wir damit die Starthürden und Kosten für Unternehmer deutlich senken“, waren sich Justizministerin
Beatrix Karl und Wirtschaftsminister Mitterlehner nach der Sitzung des Ministerrates am 21.05. einig, in der die
Regierungsvorlage für die GmbH NEU verabschiedet wurde. Durch die GmbH-Reform, die von Karl in enger Abstimmung
mit Mitterlehner ausgearbeitet wurde, wird das Mindeststammkapital für diese Gesellschaftsform ab 1. Juli
von 35.000 auf 10.000 Euro reduziert. Dazu verringern sich die Körperschaftsteuer sowie die Notariats- und
Rechtsanwaltskosten bei der Eintragung.
„Ich freue mich, dass wir die GmbH NEU heute auf den Weg bringen konnten. Die breite Zustimmung zu den prinzipiellen
Zielen der Reform im Zuge der Begutachtung hat uns bestärkt, dass sich die Senkung des Mindeststammkapitals
positiv auf den Wirtschaftsstandort Österreich auswirken wird. Mit der GmbH NEU fördern wir neue Unternehmensgründungen
und garantieren gleichzeitig die Rechtssicherheit und Seriosität der Gesellschaftsform GmbH“, betonte Karl
heute, die darauf verwies, dass das bisher gültige GmbH-Regime mit Eintragung ins Firmenbuch, Notariatspflicht
und Veröffentlichungspflichten des Jahresabschlusses erhalten bleibt.
"Die Senkung des Mindeststammkapitals macht den Sprung in die Selbstständigkeit attraktiver und erleichtert
die Umsetzung kreativer Geschäftsmodelle. So können sich die vielen innovativen Unternehmer im Land stärker
auf ihren wirtschaftlichen Erfolg konzentrieren und müssen sich weniger Sorgen um die Aufbringung des Startkapitals
machen“, betonte Wirtschaftsminister Mitterlehner, der mit der GmbH-Reform auch eventuelle Abwanderungen ins günstigere
Ausland verhindern will. Ein wichtiges Motiv für die Reform sei die Beseitigung von unnötig hohen Kapitalerfordernissen,
was gerade in weltweiten Standort-Rankings immer wieder kritisiert worden ist. So zeigt ein Vergleich, dass das
bisherige Mindeststammkapital von 35.000 Euro zu hoch bemessen ist, weil Österreich damit an der EU-Spitze
liegt. Der EU-Schnitt liegt hingegen bei rund 8.000 Euro. „Gute Ideen sollen nicht an unnötig hohen Eintrittshürden
scheitern“, so Mitterlehner.
Die GmbH NEU bringt neben der Senkung des Mindeststammkapitals noch weitere Vorteile für Unternehmer: So wird
auch die Mindestkörperschaftsteuer von 1.750 auf 500 Euro im Jahr gesenkt. Auch die Notariats- und Rechtsanwaltskosten,
die bei GmbH-Gründungen anfallen, werden um die Hälfte reduziert. Zusätzlich entfällt die Veröffentlichungspflicht
in der Wiener Zeitung. Durch diese Vergünstigungen werden rund 1.000 zusätzliche GmbH-Gründungen
pro Jahr erwartet.
Unverändert bleibt die Rechtssicherheit dieser Gesellschaftsform. So sind etwa weiterhin eine Eintragung ins
Firmenbuch sowie die Veröffentlichung des Jahresabschlusses und die Einbindung eines Notars bei der Gründung
einer GmbH gesetzlich vorgeschrieben. "Die Bonität eines Unternehmens ist entscheidend und die wird in
der Praxis nicht mit dem Stammkapital verbunden, sondern vor allem mit einem guten Business-Konzept", bekräftigte
Mitterlehner.
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