Berlakovich: SOKO Alm Ergebnis gemeinsam umsetzen

 

erstellt am
31. 05. 13
14.00 MEZ

Klarheit und Rechtssicherheit für Almbauern durch Vorgangsweise wie SOKO Alm-Vorschlag
Wien (bmlfuw) - Mit dem Ziel in Sachen Almfutterflächenfeststellung endgültig Klarheit zu schaffen, wurde von Landwirtschaftsminister Niki Berlakovich die „Sonderkommission Alm“ unter Leitung von Ex-Agrarkommissar Franz Fischler eingerichtet. Als Ergebnis liegt nunmehr eine taugliche Vorgangsweise für die Futterflächenbeantragung 2013 vor, die konsequent und rasch umgesetzt wird. Diese Vorgangsweise wurde am 31.05. in Innsbruck mit den Agrarlandesräten und den Landwirtschaftskammerpräsidenten festgelegt.

„Wir müssen für die Almbauern Vertrauen und Rechtsicherheit schaffen“, betonen Berlakovich und Fischler. „Diese Vorgangsweise wird jedoch am Ende nur dann erfolgreich sein, wenn die INVEKOS-Beauftragten der Kammern und die AMA gemeinsam mit den Almbauern hart daran arbeiten, die noch vorhandenen Auffassungsunterschiede und Luftbildinterpretationsprobleme raschest aus dem Weg zu räumen,“ betonen die beiden weiter.

Fristverlängerung bei Förderantragstellung erreicht
Minister Berlakovich hat im März bei der Europäischen Kommission eine Fristverlängerung bei der Förderantragsstellung für Almflächen eingebracht. Die EU hat zugesagt diese Fristverlängerung bis 28. Juni zu genehmigen. „Jetzt geht es darum, dieses zugesagte Zeitfenster bestmöglich zu nützen und die noch offenen Fälle ein für alle Mal zu klären“, so Berlakovich.

Stufenplan um Flächendifferenzen auszuräumen
Um die Einhaltung dieser Einreichfrist für die Almen möglich zu machen, ist ein Stufenplan vorgesehen. Überall dort, wo in Bezug auf die von der AMA ermittelten vorläufigen Referenzflächen oder einzelne Teile davon Auffassungsunterschiede herrschen, sind diese nach Möglichkeit mit den „Vor Ort Sachverständigen“ der Landwirtschaftskammern auszuräumen. Wenn dies nicht gelingt, dann wird zwischen Bauern, Landwirtschaftskammer und der AMA eine Sachverhaltsermittlung mittels Abgleich am Bildschirm erfolgen. Für den Fall, dass auch hierbei kein einvernehmliches Ergebnis zustande kommt, muss dort, wo dies notwendig erscheint, eine Begehung vor Ort durchgeführt werden.

Keine Sanktionen bei Richtigstellungen der Referenzflächen
Erst die endgültigen Referenzflächen können für die Antragstellung 2013 verwendet werden, wobei zwischenzeitliche Veränderungen in der Natur – wie z. B. Hangrutschungen – berücksichtigt werden müssen. Solange jedoch die Referenzflächenfeststellung für nicht abgeschlossen ist, dürfen auf Basis der vorläufigen Referenzfläche weder Rückzahlungsforderungen erhoben noch Sanktionen vorgenommen werden.

Der Hintergrund
Der Hintergrund bei der Problematik rund um die Almflächenfeststellung war, dass der Europäische Rechnungshof bei routinemäßigen Kontrollen zum Teil große Abweichungen bei den Angaben der Almfutterflächen festgestellt hat. Weil die EU-Gesetzgebung vorsieht, dass beim Auftreten von Fehlern die Zahl der zu kontrollierenden Fälle erhöht werden muss, drohten für viele Bauern Sanktionen. Daher hat das BMLFUW schon vor einiger Zeit gemeinsam mit den Agrarlandesräten und Landwirtschaftskammerpräsidenten einen „Alm Fahrplan“ beschlossen. Die wesentlichen Inhalte davon sind auch in die von der SOKO Almen ausgearbeitete Vorgangsweise eingeflossen.

Berlakovich: „Gerade Österreich braucht die Alm- und Bergbauern. Sie erzeugen hochwertige Lebensmittel und sind das Fundament für den Tourismus und tragen wesentlich zum Katastrophenschutz bei. Diese Arbeit sollte ihnen durch eine angemessene Förderung belohnt und nicht durch Sanktionsdrohungen o.ä. vermiest werden“.

„Wir sind auf der Seite der Bauern und arbeiten seit Monaten intensivst an Lösungen in der Almfrage. Durch die Fristverlängerung bis 28. Juni 2013 wird von der Europäischen Kommission der wichtige zeitliche Spielraum für die Antragsstellung der Almfutterflächen geschaffen“, so Berlakovich und Fischler abschließend.

 

 

 

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