Klarheit und Rechtssicherheit für Almbauern durch Vorgangsweise wie SOKO Alm-Vorschlag
Wien (bmlfuw) - Mit dem Ziel in Sachen Almfutterflächenfeststellung endgültig Klarheit zu schaffen,
wurde von Landwirtschaftsminister Niki Berlakovich die „Sonderkommission Alm“ unter Leitung von Ex-Agrarkommissar
Franz Fischler eingerichtet. Als Ergebnis liegt nunmehr eine taugliche Vorgangsweise für die Futterflächenbeantragung
2013 vor, die konsequent und rasch umgesetzt wird. Diese Vorgangsweise wurde am 31.05. in Innsbruck mit den Agrarlandesräten
und den Landwirtschaftskammerpräsidenten festgelegt.
„Wir müssen für die Almbauern Vertrauen und Rechtsicherheit schaffen“, betonen Berlakovich und Fischler.
„Diese Vorgangsweise wird jedoch am Ende nur dann erfolgreich sein, wenn die INVEKOS-Beauftragten der Kammern und
die AMA gemeinsam mit den Almbauern hart daran arbeiten, die noch vorhandenen Auffassungsunterschiede und Luftbildinterpretationsprobleme
raschest aus dem Weg zu räumen,“ betonen die beiden weiter.
Fristverlängerung bei Förderantragstellung erreicht
Minister Berlakovich hat im März bei der Europäischen Kommission eine Fristverlängerung bei der
Förderantragsstellung für Almflächen eingebracht. Die EU hat zugesagt diese Fristverlängerung
bis 28. Juni zu genehmigen. „Jetzt geht es darum, dieses zugesagte Zeitfenster bestmöglich zu nützen
und die noch offenen Fälle ein für alle Mal zu klären“, so Berlakovich.
Stufenplan um Flächendifferenzen auszuräumen
Um die Einhaltung dieser Einreichfrist für die Almen möglich zu machen, ist ein Stufenplan vorgesehen.
Überall dort, wo in Bezug auf die von der AMA ermittelten vorläufigen Referenzflächen oder einzelne
Teile davon Auffassungsunterschiede herrschen, sind diese nach Möglichkeit mit den „Vor Ort Sachverständigen“
der Landwirtschaftskammern auszuräumen. Wenn dies nicht gelingt, dann wird zwischen Bauern, Landwirtschaftskammer
und der AMA eine Sachverhaltsermittlung mittels Abgleich am Bildschirm erfolgen. Für den Fall, dass auch
hierbei kein einvernehmliches Ergebnis zustande kommt, muss dort, wo dies notwendig erscheint, eine Begehung vor
Ort durchgeführt werden.
Keine Sanktionen bei Richtigstellungen der Referenzflächen
Erst die endgültigen Referenzflächen können für die Antragstellung 2013 verwendet werden, wobei
zwischenzeitliche Veränderungen in der Natur – wie z. B. Hangrutschungen – berücksichtigt werden müssen.
Solange jedoch die Referenzflächenfeststellung für nicht abgeschlossen ist, dürfen auf Basis der
vorläufigen Referenzfläche weder Rückzahlungsforderungen erhoben noch Sanktionen vorgenommen werden.
Der Hintergrund
Der Hintergrund bei der Problematik rund um die Almflächenfeststellung war, dass der Europäische Rechnungshof
bei routinemäßigen Kontrollen zum Teil große Abweichungen bei den Angaben der Almfutterflächen
festgestellt hat. Weil die EU-Gesetzgebung vorsieht, dass beim Auftreten von Fehlern die Zahl der zu kontrollierenden
Fälle erhöht werden muss, drohten für viele Bauern Sanktionen. Daher hat das BMLFUW schon vor einiger
Zeit gemeinsam mit den Agrarlandesräten und Landwirtschaftskammerpräsidenten einen „Alm Fahrplan“ beschlossen.
Die wesentlichen Inhalte davon sind auch in die von der SOKO Almen ausgearbeitete Vorgangsweise eingeflossen.
Berlakovich: „Gerade Österreich braucht die Alm- und Bergbauern. Sie erzeugen hochwertige Lebensmittel und
sind das Fundament für den Tourismus und tragen wesentlich zum Katastrophenschutz bei. Diese Arbeit sollte
ihnen durch eine angemessene Förderung belohnt und nicht durch Sanktionsdrohungen o.ä. vermiest werden“.
„Wir sind auf der Seite der Bauern und arbeiten seit Monaten intensivst an Lösungen in der Almfrage. Durch
die Fristverlängerung bis 28. Juni 2013 wird von der Europäischen Kommission der wichtige zeitliche Spielraum
für die Antragsstellung der Almfutterflächen geschaffen“, so Berlakovich und Fischler abschließend.
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