LH Kaiser: Wichtige Unterstützung für Eltern - Gefördert werden 70 Prozent der
durch das Zusatzangebot entstehenden Personalkosten
Klagenfurt (lpd) - Das Land Kärnten fördert wieder die Sommerbetreuung von Kindergartenkindern
in den Gemeinden. Das teilte Bildungsreferent Landeshauptmann Peter Kaiser am 31.05. mit. Das Angebot richtet sich
an Kommunen, die nicht die Mindestanzahl von 15 Kindern erreichen können, um per Gesetz den Kindergarten offen
halten zu müssen. Für sie gibt es einen einmaligen Förderzuschuss des Landes, der pro Projekt 70
Prozent der Personalkosten beträgt, die der Gemeinde durch dieses Zusatzangebot entstehen. Der Maximalförderbetrag
sind 2.000 Euro.
"Wir wollen Eltern unterstützen, die sonst keine Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder hätten.
Vor allem Alleinerziehende stehen ja oft vor diesem Problem", erklärte Kaiser. Er dankte auch den Gemeinden
sowie den engagierten Kinderbetreuerinnen und Kinderbetreuern in den einzelnen Einrichtungen. "Zusammen mit
den Kindern geben Sie den Regionen, und Gemeinden Vitalität und kräftige Impulse", betonte der Landeshauptmann.
Voraussetzung für die Landesförderung ist die Anmeldung von mindestens fünf und weniger als 15 Kindern
bei den jeweiligen Einrichtungen. Die durchgehende zusätzliche Sommerbetreuung muss mindestens 14 Tage dauern
und ein zusätzliches Angebot zu den bisherigen Öffnungszeiten darstellen. Geöffnet muss die Einrichtung
mindestens halbtags und mindestens an vier Tagen der Woche sein. Von den Gemeinden müssen geeignete Fachkräfte
eingesetzt werden.
|