Karl:
Wichtige Justizvorhaben auf den Weg gebracht
Justizausschusses beschließt GmbH-Reform, Verschärfungen im Sexualstrafrecht,
Reform der Schiedsgerichtsbarkeit und gesetzliche Verankerung der Service-Center
Wien (bmj) - Bundesministerin Beatrix Karl zeigte sich am 29.05. erfreut über den Beschluss zahlreicher
Gesetzesvorhaben im Justizausschuss des Nationalrates: "Damit stellen wir einmal mehr den Reformeifer im Justizbereich
unter Beweis. Mit der Zustimmung des Justizausschusses ist es gelungen, wichtige Vorhaben auf den Weg zu bringen".
So votierten die Justizausschussmitglieder am Vormittag für den Ausbau der Justiz-Service-Center, die GmbH-Reform,
Verschärfungen im Sexualstrafrecht sowie eine Reform der Schiedsgerichtsgerichtsbarkeit.
Mehr Bürgerservice und Unternehmensgründungen
Von den beschlossenen Gesetzesänderungen profitieren die Österreicherinnen und Österreicher. "Eine
bürgernahe Justiz ist mir ein großes Anliegen. Mit dem österreichweiten Ausbau der Justiz-Service-Center
bieten wir den Bürgerinnen und Bürgern einen noch besseren Service an Österreichs Gerichten",
betonte Karl. Anlass für die gesetzliche Verankerung dieser Anlaufstellen, die derzeit sukzessive ausgebaut
werden, war der große Zuspruch in der Bevölkerung. So leisten die Justiz-Service-Center bereits jetzt
an 20 Standorten wichtige Hilfestellungen bei Anträgen und rechtlichen Anfragen.
Auch für den Wirtschaftsstandort kommt es zu Verbesserungen, wie Karl betonte: "Mit dem heutigen Beschluss
der GmbH-Reform ist ein wichtiger Schritt gelungen. Die GmbH-NEU fördert Jungunternehmer, ist ein Incentive
für Betriebsgründungen und schafft somit neue Arbeitsplätze". Besonders freute die Justizministerin
die breite Zustimmung von ÖVP, SPÖ, Grünen und BZÖ zu ihrem diesbezüglichen Gesetzesvorhaben.
Neuerungen im Sexualstrafrecht, der Gerichtspraxis und der Schiedsgerichtsbarkeit
Neuerungen gibt es auch im Sexualstrafrecht, bei der Gerichtspraxis und der Schiedsgerichtsbarkeit. Durch eine
einstimmig angenommene Novelle des Strafgesetzbuches werden europarechtliche Bestimmungen gegen Menschenhandel
und Kindesmissbrauch in Österreich umgesetzt und die Strafuntergrenze bei der Vergewaltigung angehoben.
Justizministerin Beatrix Karl informierte die Ausschussmitglieder, dass sie die OLG-Präsidenten angewiesen
hat, nach einem leistungsorientierten Ansatz bis zu 50% der Rechtspraktikanten um zwei Monate zu verlängern
und ihnen damit die Möglichkeit zu geben, mehr Erfahrung an den österreichischen Gerichten zu sammeln.
Verkürzt wird der Instanzenzug bei Schiedsverfahren durch die heute beschlossene Reform der Schiedsgerichtsbarkeit.
"Österreich wird damit zu einem der attraktivsten Schiedsgerichtsstandorte weltweit und tritt in direkte
Konkurrenz zur Schweiz, Großbritannien und Singapur", so Karl abschließend über die Vorteile
dieser Reform.
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Westenthaler: Schritt in die richtige Richtung
Es müssen nun weitere Schritte im Kampf gegen Sexualstraftäter folgen
Wien (bzö) - Als "einen Schritt in die richtige Richtung" bezeichnete BZÖ- Klubobmannstellvertreter
Abg. Peter Westenthaler die im Justizausschuss mit den Stimmen des BZÖ beschlossen Verschärfungen im
Sexualstrafrecht. "Die Anhebung von Mindeststrafen ist grundsätzlich zu begrüßen und war auch
eine der zentralen Forderungen des BZÖ in den vergangenen Jahren", so Westenthaler, der das Engagement
der Justizministerin in dieser Frage ausdrücklich positiv bewertete.
Allerdings gebe es noch eine Reihe von Widrigkeiten und Verbesserungsmöglichkeiten, die bei der weiteren Debatte
über das Sexualstrafrecht umfassend diskutiert werden müsse. "Im Zentrum muss der Schutz der Kinder
stehen", so Westenthaler, der im Ausschuss forderte, dass bei sexuellem Missbrauch an Kindern nicht mehr zwischen
sexuellem und schwerem sexuellen Missbrauch unterschieden wird (Paragraph 206 und 207 StGB), sondern, dass jeder
sexuelle Missbrauch an Kindern als schwer geahndet wird und damit auch das höhere Strafausmaß zu tragen
kommt. Es ist notwendig, Kinder als besonders schützenswerte Gruppe im Strafgesetzbuch zu definieren".
Westenthaler verwies in diesem Zusammenhang auch etwa auf die gesetzliche Normierung bei Exekutivbeamten, gegen
die es grundsätzlich ausschließlich schwere Körperverletzung gibt.
Des weiteren verwies Westenthaler auf den Paragraph 92 StGB, in dem noch immer das Quälen von Kindern oder
Behinderten mit Todesfolge keine lebenslange Strafe nach sich zieht, sondern maximal zehn Jahre. Hier herrscht
dringender Handlungsbedarf. Darüber hinaus ist noch immer die Verjährung von Sexualdelikten möglich.
Auch gibt es noch keine generelle Anzeigenpflicht bei Verdacht von Sexualstraftaten.
"Insgesamt ist der Gesetzesentwurf zu begrüßen, allerdings müssen nun weitere Schritte im
Kampf gegen Sexualstraftäter folgen", sagte Westenthaler abschließend.
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