Steigerung der Attraktivität der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge sowie
die Verbesserung der Transparenz für den Kunden stehen im Vordergrund
Wien (bmf) - „Für die rund 1,6 Millionen betroffenen Bürgerinnen und Bürger bedeutet die
Novellierung der Zukunftsvorsorge mehr Sicherheit und eine Steigerung der Attraktivität des Vorsorgeprodukts.
Meine Expertinnen und Experten im Finanzministerium haben sich in den vergangenen Wochen und Monaten intensiv mit
dieser Materie auseinandergesetzt und einen ausgezeichneten Gesetzesentwurf ausgearbeitet“, betonte Finanzministerin
Dr. Maria Fekter die Notwendigkeit der Neuerungen.
Flexibilisierung und Kapitalgarantie
„Die Eckpunkte der Reform sind zum einen die Beibehaltung der Kapitalgarantie, höhere Transparenz für
die Kunden hinsichtlich der Kosten, der Veranlagungsstrategie und der Berechnungsgrundlagen sowie die Flexibilisierung
der Veranlagungsbestimmungen“, erläuterte Fekter.
Anpassung an die geänderten Kapitalmarktsituationen schafft zusätzliche Sicherheit
Die gesetzlichen Vorgaben für die Veranlagung der Produkte der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge
sollen an die volatiler gewordene Kapitalmarktsituation angepasst werden. Durch die Einführung von Bandbreiten
für die Mindestaktienquote kann auch die bisherige Dreiteilung des Lebenszyklusmodells durch ein zweistufiges
Modell ersetzt werden. Für unter Fünfzigjährige soll eine Mindestaktienquote zwischen 15 % und 60
% festgelegt werden; für über Fünfzigjährige eine Mindestaktienquote zwischen 5 % und 50 %.
Innerhalb dieser Bandbreite soll entsprechend der Marktsituation eine flexible Anpassung möglich sein.
Darüber hinaus werden die Investitionsmöglichkeiten hinsichtlich der zugelassenen Börsen erweitert.
Innerhalb der Mindestaktienquote war bisher vorgesehen, dass die Veranlagung zu 100% in Aktien zu erfolgen hat,
die an bestimmten Börsen des Europäischen Wirtschaftsraumes erstzugelassen waren. Von den im Rahmen des
zweistufigen Lebenszyklusmodells tatsächlich gehaltenen Aktien müssen künftig nur mehr mindestens
60% diese Voraussetzung erfüllen. Damit gewinnt das zweistufige Modell weiter an Flexibilität.
Umstieg soll steuerfrei möglich sein
Für alle Vertragsabschlüsse ab dem 1. August 2013 ist das neue zweistufige und flexiblere Modell anzuwenden.
Andererseits soll für Personen, die einen Zukunftsvorsorgevertrag bereits abgeschlossen haben, nach Ablauf
der Mindestlaufzeit des laufenden Vertrages (§ 108g Abs. 1 Z 2) ein Umstieg steuerfrei möglich sein.
Bestmögliches Ergebnis für Betroffene
„Durch die Einführung von Bandbreiten und die dadurch gesteigerte Veranlagungsflexibilität wird die Attraktivität
der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorgeprodukte in schwierigen Kapitalmarktphasen erhöht. Wir schaffen
damit zusätzliche Sicherheit für die Kundinnen und Kunden“, so die Finanzministerin.
„Der Zukunftsvorsorge, die nun ihr zehnjähriges Jubiläum feiert, kommt bei der privaten Altersvorsorge
im Sinne der 3-Säulen-Strategie eine große Bedeutung zu. Sie ist das Basisprodukt der Österreicherinnen
und Österreicher. Mein Anliegen war daher, gemeinsam mit allen Beteiligten das Beste im Rahmen des Möglichen
zu erreichen und zu einem zufriedenstellenden Ergebnis zu kommen. Die Diskussionen haben schließlich Früchte
getragen und ich freue mich, dass wir die Zukunftsvorsorgereform auf Schiene gebracht haben. Ein besonderer Dank
gilt dem Kapitalmarktbeauftragten Dr. Wolfgang Nolz für seine umfassende Koordinierungsarbeit“, schloss Fekter.
|