Spindelegger begrüßt Unterzeichnung des internationalen Waffenhandelsvertrags in
New York
Wien (bmeia) - „Mit der heutigen feierlichen Unterzeichnung des internationalen Waffenhandelsvertrag setzen
Österreich und die internationale Gemeinschaft ein wichtiges Zeichen, die im März erreichten bindenden
völkerrechtlichen Regeln für den internationalen Waffenhandel rasch umzusetzen und den illegalen und
verantwortungslosen Waffenhandel einer effektiven Kontrolle zu unterwerfen“, betonte Vizekanzler und Außenminister
Michael Spindelegger angesichts der Unterzeichnungszeremonie für den Waffenhandelsvertrag bei den Vereinten
Nationen am 03.06. in New York. Für Österreich wird der Vertrag von Botschafter Martin Sajdik, dem ständigen
Vertreter bei den Vereinten Nationen in New York unterzeichnet.
„Der Vertrag ist nicht perfekt und Österreich und die Europäische Union hätten sich in einigen Bereichen
stärkere Regeln gewünscht. Dennoch bin ich überzeugt, dass damit ein erster, aber bedeutsamer Schritt
zur Lösung der gravierenden humanitären Probleme geleistet wird, die der bislang kaum regulierte internationale
Handel mit Waffen verursacht. Gerade die dramatische Situation in Syrien unterstreicht, wie wichtig es ist, den
durch verantwortungslosen Waffenhandel entstehenden Problemen hohe rechtliche Standards entgegen zu setzen“, sagte
Spindelegger. „Jetzt geht es vor allem auch darum, dass dieses wichtige Vertragswerk so bald wie möglich völkerrechtlich
in Kraft tritt. Dazu sind 50 Ratifikationen erforderlich. Wir werden uns in Österreich bemühen, unseren
Teil dazu beizutragen.
Der im vergangenen März in New York erreichte Vertragstext ist das Ergebnis eines jahrelangen Verhandlungsprozesses.
Durch den erfolgreichen Abschluss wird damit erstmals der Handel mit konventionellen Waffen völkerrechtlich
verboten, wenn diese für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder andere Kriegsverbrechen
eingesetzt werden könnten. Ebenso verpflichtet der Vertrag, zukünftig bei Entscheidungen über Waffenexporte
auf Menschenrechtsverletzungen, Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die Gefahr der
Umleitung Bedacht zu nehmen. Überdies stärkt der Vertrag Transparenz und Verantwortlichkeit durch Veröffentlichung
entsprechender Informationen.
„Die hohen Exportkontrollstandards der EU und Österreichs gehen über den jetzt erzielten Waffenhandelsvertrag
hinaus und bleiben jedenfalls wie bisher aufrecht. Der Vertrag stellt aber durch die universelle Zustimmung einen
wichtigen Schritt dar, globale rechtliche Standards für den Waffenhandel zu schaffen. Zudem ist dieser Vertrag
ein wichtiges Lebenszeichen für multilaterale Zusammenarbeit und die Bereitschaft der internationalen Staatengemeinschaft
sich globaler Probleme anzunehmen“, schloss Spindelegger.
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