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Pflegekarenz und Pflegeteilzeit
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erstellt am
04. 06. 13
14.00 MEZ
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Hundstorfer/Mitterlehner:
Bessere Vereinbarkeit von Beruf und pflegenden Angehörigen
Wichtige Beschlüsse im Ministerrat - Auch bei Familienhospizkarenz wird nun Geldleistung
wie bei Pflegekarenz erbracht
Wien (bmwfj) - "Mit der neuen Pflegekarenz und der Pflegeteilzeit setzen wir einen wichtigen weiteren
Schritt zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf für pflegende Angehörige", unterstreichen
Sozialminister Rudolf Hundstorfer und Wirtschafts- und Familienminister Reinhold Mitterlehner anlässlich des
Beschlusses dieser Maßnahmen im Ministerrat am 04,06. "Pflegefälle in der Familie bringen für
alle Angehörigen hohe Belastungen mit sich. Mit der Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit soll eine deutliche Entlastung
in einer sehr schwierigen Zeit erreicht werden, ohne dass die Betroffenen fürchten müssen, ihren Job
zu verlieren". Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit kann ab der Pflegegeldstufe 3 des Angehörigen oder ab
Stufe 1 bei minderjährigen Kindern oder bei Demenz in Anspruch genommen werden. Es ist das Einverständnis
mit dem Betrieb notwendig. Die Dauer der Pflegekarenz kann von einem bis maximal drei Monaten betragen.
Ein Angehöriger kann also bis zu drei Monate in Karenz oder Teilzeit gehen, ein zweiter Angehöriger kann
an diese Pflegekarenz bzw. -teilzeit ebenfalls mit bis zu drei Monaten Karenz anschließen. Sollte sich der
Zustand des zu pflegenden Angehörigen verschlechtern (Erhöhung der Pflegegeldstufe), ist es erneut möglich,
eine Pflegekarenz oder -teilzeit zu beantragen, erläutern die beiden Minister. Während der Karenz wird
ein einkommensbezogenes Pflegekarenzgeld ausbezahlt. Es entspricht in der Höhe dem Arbeitslosengeld, das der
karenzierten Person zustehen würde. Bei Pflegeteilzeit wird die Geldleistung anteilig des reduzierten Einkommens
errechnet. Familienzuschläge werden wie beim Arbeitslosengeld ebenfalls ausbezahlt. Wenn man Pflegeteilzeit
in Anspruch nimmt, darf die Arbeitszeit nicht unter zehn Wochenstunden reduziert werden.
"Diese mit der Pflegekarenz neu geschaffene Geldleistung kann in Zukunft auch bei einer Familienhospizkarenz
bezogen werden, bei der es bisher in jährlich rund 350 Härtefällen eine Geldleistung des Familienministeriums
gab. Mit unserer Reform erhalten nun alle, die sterbende Angehörige oder schwerstkranke Kinder pflegen die
analoge Leistung der Pflegekarenz", erklärt Mitterlehner. "Die bestehende Härtefallregelung,
die vor allem kinderreiche Familien zusätzlich unterstützt und auch deutlich höher als das neue
Pflegekarenzgeld sein kann, bleibt in voller Höhe und mit den gleichen Voraussetzungen wie bisher aufrecht."
"Mit der Pflegekarenz führen wir eine neue Sozialleistung für die Betroffenen ein. Während
der Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit wird ein der jeweiligen Leistungshöhe entsprechender Pensionsversicherungsbeitrag
einbezahlt. Selbstverständlich bleibt man währenddessen auch krankenversichert", unterstrich Hundstorfer.
Auch der Erwerb des Abfertigungsanspruchs bleibt aufrecht. Die Rahmenfrist für die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld
bleibt bestehen, damit es zu keinen Nachteilen beim Arbeitslosengeld kommt, versicherte der Sozialminister.
Der Antrag und die Vollziehung der Pflegekarenz bzw. die Pflegeteilzeit und ab dem nächsten Jahr auch der
Familienhospizkarenz erfolgt über das Bundessozialamt. Pflegende Angehörige haben daher für alle
Leistungen künftig nur einen Ansprechpartner. In Kraft treten soll die Pflegekarenz bzw. die Pflegeteilzeit
mit 1.1.2014.
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Öllinger: Pflegekarenz ist wichtige gesetzliche Maßnahme
Grüne wünschen sich Nachbesserungen - etwa bei Kündigungsschutz
Wien (grüne) - "Die Schaffung einer Pflegekarenz bzw. einer Pflegeteilzeit für nahe Angehörige
ist eine wichtige gesetzliche Maßnahme. Denn Pflegefälle in der Familie treten oft unerwartet ein. Die
Organisation der Pflege und Betreuung braucht Zeit und ist neben einer vollen Berufstätigkeit kaum möglich.
Leider wird die Pflegekarenz jedoch nur jenen Angehörigen offen stehen, deren Unternehmen der Karenz zustimmen",
meint Karl Öllinger, Sozialsprecher der Grünen. Ohne Rechtsanspruch auf eine Pflegekarenz wird diese
gesetzliche Möglichkeit von vielen ArbeitnehmerInnen nicht genutzt werden können. Denn Unternehmen können
ein Ansuchen auf Pflegekarenz ohne Angabe von Gründen einfach ablehnen. Öllinger sieht weitere Nachbesserungsmöglichkeiten
bei der Regelung: "Der Kündigungsschutz während der Karenz sollte verbessert werden und zumindest
ein einmaliger Wechsel zwischen Pflegekarenz und Pflegeteilzeit sollte möglich gemacht werden."
Es sei positiv, dass mit dem Pflegekarenzgeld auch eine finanzielle Absicherung während der Pflegekarenz bzw.
der Pflegeteilzeit und der Familienhospizkarenz einhergeht. Doch auch in diesem Punkt sollte die Regelung noch
verbessert werden. "Wer Pflegekarenzgeld bezieht, sollte beim Einkommen nicht schlechter gestellt sein, als
BezieherInnen von Arbeitslosengeld. Auch beim Pflegekarenzgeldbezug sollten Familienzuschläge zustehen und
das Karenzgeld von der Lohn- und Einkommenssteuer befreit sein", fordert Öllinger.
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Blecha: Weiterer großer Fortschritt im Pflegesystem
Nächster Schritt: Rechtsanspruch
Wien (pvö) - Die im Ministerrat beschlossene Pflegekarenz bzw. -teilzeit bezeichnete Pensionistenverbands-Präsident
Karl Blecha als "großen weiteren Fortschritt in einem der besten Pflegesysteme der Welt". Blecha:
"Rund 430.000 Personen beziehen Pflegegeld in 7 Stufen, rund 65.000 Menschen werden in Pflegeheimen betreut,
wofür ein Heimaufenthaltsgesetz beschlossen wurde, die Mobilen Dienste wurden ausgebaut, die Legalisierung
der 24-Stunden-Pflege durch ein Fördermodell, die sozialrechtliche Unterstützung pflegender Angehöriger,
die Reduktion der Entscheidungsstellen über das Pflegegeld von 303 auf 5, die Einbeziehung von Pflegefachkräften
in das Begutachtungsverfahren gemeinsam mit dem Arzt, und jetzt die Pflegekarenz bilden ein feinmaschiges Pflegenetzwerk
in Österreich."
"Dass man jetzt - gerade für die schwierige erste Phase, wenn ein Angehöriger pflegebedürftig
wird - drei Monate seine Arbeitszeit reduzieren bzw. sich vom Job karenzieren lassen kann, gibt Sicherheit für
beide Seiten - für die Pflegenden und die Gepflegten", so Blecha über die ab 2014 geltende Maßnahme.
Blecha geht davon aus, "dass die Unternehmen mitspielen" und niemandem die Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit
verwehren, da diese nur im Einvernehmen mit dem Betrieb in Anspruch genommen werden können. Der PVÖ-Präsident:
"Der nächste Schritt wäre der Rechtsanspruch auf die neue Pflegesozialleistung."
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