Österreich ins Zwischenstaatliche Komitee des UNESCO-Übereinkommens zur Kulturellen
Vielfalt gewählt
Wien/Paris (bmeia) - Österreich wurde im Rahmen der von 11. bis 14. Juni 2013 in Paris abgehaltenen
Vertragsstaatenkonferenz nach der Mitgliedschaft 2007-2009 erneut in das Zwischenstaatliche Komitee des "UNESCO-Übereinkommens
zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen" gewählt. "Diese Wahl
unterstreicht Österreichs Rolle als Förderer der kulturellen Vielfalt und des kulturellen Dialogs in
der internationalen Gemeinschaft", so Vizekanzler Spindelegger.
Das UNESCO-Übereinkommen bildet einen wichtigen Eckpfeiler zur Gestaltung nationaler wie internationaler Kulturpolitik.
Die im Abkommen verankerten Bestimmungen gelten überdies als Referenz für die Ausgestaltung internationaler
Wirtschafts- und Handelsbeziehungen.
Das aus 24 gewählten Ländern bestehende Komitee ist mit der Begleitung, Führung und Monitoring der
Umsetzung des Übereinkommens betraut. Die Analyse nationaler Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung
der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit des Komitees. "Als Mitglied
kann Österreich Impulse setzen, um den internationalen Dialog und die Zusammenarbeit in diesem Kernbereich
der Kulturpolitik zu intensivieren", betonte der Vizekanzler. Damit komme dem Gremium eine entscheidende Bedeutung
bei der Identifikation und Vorbereitung internationaler Standards zu, die förderliche Rahmenbedingungen für
ein vielfältiges und offenes Kulturleben schaffen.
Wie die Diskussion rund um das Verhandlungsmandat für ein Freihandelsabkommen EU-USA zeigt, wird der Schutz
der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in den internationalen Beziehungen in den kommenden Jahren weiter an Bedeutung
gewinnen. "Umso erfreulicher ist die Wahl Österreichs in das UNESCO-Komitee. Sie ermöglicht es uns,
aktiv die Debatte dieses einzigartigen internationalen Instruments mitzugestalten", so der Vizekanzler abschließend.
|