Die verdachtlose sicherheitsbehördliche Überwachung von Internet und Telekommunikation
ist in Österreich weder gesetzlich zulässig noch technisch möglich.
Wien (bmi) - In der Diskussion um die Überwachung von Internet- und Telekommunikations- nutzern durch
die US-Behörde National Security Agency (NSA) ist auch die Frage aufgetaucht, ob auch die österreichischen
Sicherheitsbehörden ähnlich vorgehen könnten. Das Bundesministerium für Inneres stellt klar,
dass dies in Österreich weder gesetzlich zulässig noch technisch möglich ist. Das Bundesministerium
für Inneres unterhält außerdem keine Kommunikation zur NSA.
Alle Daten von Internetnutzern und Telekommunikationskunden fallen nicht bei Sicherheitsbehörden sondern bei
den Betreibern bzw. Providern dieser Dienste an und bleiben auch dort. Eine Übermittlung solcher Daten an
Sicherheitsbehörden darf nur bei einem konkreten Verdacht einer schweren strafbaren Handlung erfolgen und
erfordert die Einbindung von Rechtschutzbeauftragten, Staatsanwaltschaften und Gerichten. Neben einer erfolgreichen
Ermittlungsarbeit gibt es für die österreichischen Sicherheitsbehörden immer auch eine Verhältnismäßigkeit
in der Ausübung von behördlichen Befugnissen zu beachten.
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