Menschen mit Behinderungen überdurchschnittlich von Gewalt betroffen
Wien (bmask) - Der für die Überwachung der Einhaltung der UN-Konvention "Übereinkommen
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" zuständige unabhängige Monitoringausschuss
hat sich in einer Stellungnahme zum Thema Opferschutz geäußert. Darin unterstreicht der Ausschuss die
zuletzt auch von der Kommission Wilhelminenberg eingemahnte Verantwortung der maßgeblichen Stellen.
Der Ausschuss betont, dass Menschen mit Behinderungen besonders gefährdet sind, Opfer von Missbrauch und Gewalt
zu werden. Dies vor allem, weil sie vielfach ein schlecht ausgebildetes Bewusstsein für ihre eigenen psychischen
und physischen Grenzen haben. Neben der Prävention wichtig ist aber auch die Aufarbeitung stattgefundener
Übergriffe.
Die Stellungnahme weist auf Verbesserungen bei den Leistungen für Verbrechensopfer Anfang 2013 hin und betont,
dass mit der Namhaftmachung der Zuständigkeit der Volksanwaltschaft für die Umsetzung von Artikel 16
Abs. 3 Behindertenrechtskonvention in Sachen Prävention von Gewalt, Folter, Ausbeutung und Missbrauch zuletzt
wieder ein wichtiger Schritt gesetzt worden ist.
Folgende Zugangsweisen zum Thema und Maßnahmen erscheinen dem Ausschuss darüber hinaus unbedingt erforderlich:
- Unbedingtes Ernstnehmen von Vorwürfen sowohl betreffend individuelle Schicksale
wie institutionelle Gewalt
- Aufgabe der Haltung von Problemsicht-Verweigerung insbesondere im Zusammenhang
mit struktureller Gewalt in Institutionen Aufklären der Faktenlage
- Einnahme einer Haltung der grundsätzlichen Entschuldigung gegenüber
den Opfern, finanzielle Wiedergutmachung und Therapieangebote
- Klärung von Verantwortlichkeiten auch über straf- und zivilrechtliche
Verjährungsfristen hinaus
- Prävention durch Stärkung des Rechts auf Privatsphäre und qualitätssichernde
Maßnahmen in Institutionen sowie inklusive Bildung und Maßnahmen zur Stärkung selbstbestimmten
Lebens
Grundlage für all dies, so der Ausschuss in seiner Stellungnahme, ist umfassende Bewusstseinsbildung, auch
im Sinne eines aufgeklärten Bildes von Menschen mit Behinderungen und eines progressiven Umgangs mit Menschen
mit Behinderungen, gerade auch in Institutionen.
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