Strassburg (europarl) - Die Abgeordneten haben am 12.06. neue Vorschriften für gemeinsame Verfahren und
Fristen für die Bearbeitung von Asylanträgen verabschiedet sowie der Einführung von Grundrechten
für Asylsuchende, die in der EU ankommen, zugestimmt. Das gemeinsame europäische Asylsystem soll auch
die Überstellung von Asylbewerbern in Mitgliedstaaten verhindern, in denen angemessene Lebensbedingungen für
sie nicht gewährleistet werden können.
Gemeinsame Asylverfahren
Die bestehende EU-Gesetzgebung schreibt den Mitgliedstaaten keine bestimmten Entscheidungsfristen für Asylanträge
vor. Um die nationalen Verfahren anzugleichen, führen die neuen Regeln gemeinsame Fristen zur Bearbeitung
von Asylanträgen ein (Standard-Frist von sechs Monaten, mit begrenzten Ausnahmen), sowie strengere Bestimmungen
für die Ausbildung der für die Bearbeitung zuständigen Mitarbeiter und neue Vorschriften hinsichtlich
der besonderen Bedürfnisse unbegleiteter Minderjähriger oder anderer besonders schutzbedürftiger
Personen.
Mindestbedingungen für die Aufnahme
Eine Liste von Gründen für die Ingewahrsamnahme von Asylbewerbern, ordentliche Haft- und Lebensbedingungen,
eine rechtzeitige Prüfung der medizinischen und psychologischen Bedürfnisse von Asylsuchenden und schnellerer
Zugang zum Arbeitsmarkt (neun Monate nach der Antragstellung) gehören zu den wichtigsten Verbesserungen der
Richtlinie über die Aufnahmebedingungen von 2003. Grundsätzlich gilt, dass Asylbewerber nur in speziellen
Gewahrsamseinrichtungen festgehalten werden dürfen.
Keine Überstellung in Länder, die eine korrekte Behandlung von Asylsuchenden nicht gewährleisten
können
Die Dublin-Verordnung regelt, welches Land für die Bearbeitung eines Asylantrags verantwortlich ist (in der
Regel ist das das Land, durch das der Asylbewerber zuerst in die EU gekommen ist). Unter den neuen Vorschriften
dürfen Asylsuchende nicht in EU-Staaten überstellt werden, in denen das Risiko einer unmenschlichen oder
entwürdigenden Behandlung besteht. Die Bestimmungen werden auch ein Frühwarnsystem einführen, um
Probleme in nationalen Asylsystemen rechtzeitig zu lösen, bevor eine Krisensituation entsteht.
Polizei mit Zugang zur Datenbank von Asylsuchenden
Schließlich werden die Polizeibehörden in den Mitgliedstaaten und Europol Zugang zur Eurodac-Datenbank
mit den Fingerabdrücken der Asylsuchenden erhalten, um Terrorismus und schwere Kriminalität besser bekämpfen
zu können. Die Abgeordneten haben schärfere Datenschutzbestimmungen durchgesetzt.
Die nächsten Schritte
Die neuen Asylvorschriften erneuern die ungefähr zehn Jahre alte bestehende Gesetzgebung. In den EU-Ländern
waren 2012 ungefähr 330.000 Asylbewerber registriert.
Die Vorschriften, die schon vorab informell zwischen Parlament und Rat vereinbart wurden und die Zustimmung der
EU-Regierungen haben, werden voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2015 zur Anwendung kommen.
Die Dublin-Verordnung zu Überstellungen von Asylbewerbern wird sechs Monate nach Inkrafttreten wirksam (d.
h. Anfang 2014).
|