"Die Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes bildet eine wichtige gesetzliche Grundlage
für den Schutz unserer Kinder", sagte Innenministerin Mag.a Johanna Mikl-Leitner.
Wien (bmi) - In Reaktion auf die schreckliche Bluttat in einer St. Pöltner Volksschule am 25. Mai 2012,
bei der ein Vater seinen Sohn erschoss und sich im Anschluss selbst richtete, rief Innenministerin Mag.a Johanna
Mikl-Leitner die "Taskforce Kinderschutz" ins Leben. In Zusammenarbeit mit Justizministerin Dr. Beatrix
Karl, weiteren Ministerien sowie mit Opferschutzeinrichtungen, der Kinder- und Jugendschutzanwaltschaft und den
Gewaltschutzzentren und zahlreichen weiteren Expertinnen und Experten wurde ein Maßnahmen-Paket erarbeitet,
das Kindern besonderen Schutz einräumt. Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes
(SPG) passierte am 11.06. den Ministerrat.
"Wir haben mit den Expertinnen und Experten intensive Gespräche geführt und haben insbesondere die
Anregungen des Datenschutzrates berücksichtigt, sowie das Betretungsverbot auch auf Horte ausgedehnt",
sagte Innenministerin Mag.a Johanna Mikl-Leitner.
Das Maßnahmenpaket im Detail
- Der besondere Kinderschutz wird im Sicherheitspolizeigesetz deutlich hervorgehoben.
Durch diese Maßnahme wird den Kinderrechten ein stärkeres Gewicht gegeben.
- Das polizeiliche Betretungsverbot, das bis dato auf Wohnungen beschränkt
war, wird bei unmittelbar von Gewalt betroffenen Kindern und Jugendlichen automatisch auf Schulen, Kindergärten
und Horte und einen Umkreis von 50 Metern ausgeweitet.
- Bei konkreten Gefährdungen von Kindern werden die Sachverhaltsdarstellung
und die erforderlichen Daten umgehend durch die Polizei an die Jugendwohlfahrt übermittelt. Diese kann dann
rasch handeln und entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Kinder setzen.
- Künftig steht den Polizistinnen und Polizisten eine standardisierte Checkliste
zur konkreten Bewertung von Gefährdungssituationen zur Verfügung. Dadurch können Risiken besser
eingeschätzt und die richtigen Maßnahmen in die Wege geleitet werden.
- Damit die Exekutive bei einem Verstoß gegen eine Einstweilige Verfügung
eines Gerichtes wirksam vorgehen kann wird in Zukunft die Missachtung dieser Verfügung unter Strafe gestellt
– gleich wie bei einer Missachtung des Betretungsverbotes. Konkret bedeutet das, dass die Polizei auch die Möglichkeit
einer Festnahme eines Gefährders durchsetzen kann.
Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen setzt das Innenministerium auf verstärkte Bewusstseinsbildung bei
den Polizistinnen und Polizisten. Es wird ein noch stärkerer Schwerpunkt auf Schulungen der Polizei im Bereich
des Kinderschutzes gesetzt. Der gegenseitige Erfahrungsaustausch zwischen der Jugendwohlfahrt, den Gewaltschutzzentren
und den Sicherheitsbehörden ist somit ein weiterer, wesentlicher Eckpfeiler für den Schutz der Kinder.
"Die Sicherheit von Kindern ist mir ein großes Herzensanliegen und ich bin überzeugt, dass die
Maßnahmen greifen und wir damit Kindern den bestmöglichen Schutz zukommen lassen können",
sagte Mikl-Leitner.
|