Töchterle: Novelle des Universitätsgesetzes hat Stärkung der Unilandschaft zum
Ziel – gesetzlicher Rahmen für die Möglichkeit von Universitäts-Vereinigungen und das Errichten
von medizinischen Fakultäten
Wien (bmwf) - Mit der am 11.06. vom Ministerrat beschlossenen Novelle des Universitätsgesetzes (UG
2002) werden die Rahmenbedingungen für eine zukünftige Vereinigung von zwei oder mehreren Universitäten
geschaffen und das Errichten von medizinischen Fakultäten ermöglicht. "Ziel ist es, die Universitätslandschaft
zu stärken", verweist Wissenschafts- und Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle auf das optimale
Nutzen von Synergien, die Schärfung von Profilen sowie die Erhöhung der internationalen Sichtbarkeit
und Wettbewerbsfähigkeit. Der Minister unterstrich weiters, dass mit der Novelle den Universitäten ein
Initiativrecht zur Vereinigung eingeräumt wird, denn: "Eine Fusion kann nur erfolgreich sein, wenn es
alle Beteiligten wollen. Mit der vorliegenden Novelle schaffen wir die Möglichkeit zur Initiative der Universitäten
und stärken damit auch ihre Autonomie."
Zu den Eckpunkten der UG-Novelle
- Initiativrecht durch beteiligte Universitäten oder den Bundesminister: Der
Gesetzgeber kann Universitäten errichten und auflassen oder vereinigen. Weiters können künftig Universitäten
die Initiative zu einem Vereinigungsprozess starten.
- Der Gesetzesentwurf regelt in weiterer Folge mehrere Aspekte, die von Universitäten
bei einer Initiative zu einer Vereinigung geregelt werden müssen (zB Zeitpunkt der Vereinigung, Ablauf, Übergangsfristen
für Organe und Gremien).
- Weiters werden im Rahmen der Rechtsnachfolge besonders zu berücksichtigende
Fragen angesprochen: z.B. Mietrecht, Personal, Studienrecht.
- Medizinische Fakultäten: Das Errichten von medizinischen Fakultäten
wird ermöglicht. Außerdem wird die Grundlage für das Einsetzen von qualifiziertem Landespersonal
(Ärzten) für die Besorgung der Aufgaben von Lehre und Forschung von Medizinischen Universitäten
geschaffen.
Die Möglichkeit zur Fusionierung entspricht einem modernen Hochschulrecht, werden dadurch doch zB Synergien
genutzt, Forschungsinfrastrukturen gebündelt und Standorte gestärkt. International gesehen ist die Vereinigung
von Universitäten in mehreren Ländern aktuell. Beispiele sind etwa Dänemark, Frankreich und Deutschland.
Weiters gibt es zahlreiche Empfehlungen und Belege, wonach Vereinigungen sinnvoll sind, bspw. in Dokumenten des
Österreichischen Wissenschaftsrates und des Deutschen Wissenschaftsrates. Auch im aktuellen Regierungsprogramm
werden "Standortoptimierungen (Beseitigung von Doppelgleisigkeiten in Lehre und Forschung bis hin zur Zusammenlegung
von Universitäten) vorgeschlagen"
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