Ministerrat beschließt UG-Novelle

 

erstellt am
11. 06. 13
14.00 MEZ

Töchterle: Novelle des Universitätsgesetzes hat Stärkung der Unilandschaft zum Ziel – gesetzlicher Rahmen für die Möglichkeit von Universitäts-Vereinigungen und das Errichten von medizinischen Fakultäten
Wien (bmwf) - Mit der am 11.06. vom Ministerrat beschlossenen Novelle des Universitätsgesetzes (UG 2002) werden die Rahmenbedingungen für eine zukünftige Vereinigung von zwei oder mehreren Universitäten geschaffen und das Errichten von medizinischen Fakultäten ermöglicht. "Ziel ist es, die Universitätslandschaft zu stärken", verweist Wissenschafts- und Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle auf das optimale Nutzen von Synergien, die Schärfung von Profilen sowie die Erhöhung der internationalen Sichtbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit. Der Minister unterstrich weiters, dass mit der Novelle den Universitäten ein Initiativrecht zur Vereinigung eingeräumt wird, denn: "Eine Fusion kann nur erfolgreich sein, wenn es alle Beteiligten wollen. Mit der vorliegenden Novelle schaffen wir die Möglichkeit zur Initiative der Universitäten und stärken damit auch ihre Autonomie."

Zu den Eckpunkten der UG-Novelle

  • Initiativrecht durch beteiligte Universitäten oder den Bundesminister: Der Gesetzgeber kann Universitäten errichten und auflassen oder vereinigen. Weiters können künftig Universitäten die Initiative zu einem Vereinigungsprozess starten.
  • Der Gesetzesentwurf regelt in weiterer Folge mehrere Aspekte, die von Universitäten bei einer Initiative zu einer Vereinigung geregelt werden müssen (zB Zeitpunkt der Vereinigung, Ablauf, Übergangsfristen für Organe und Gremien).
  • Weiters werden im Rahmen der Rechtsnachfolge besonders zu berücksichtigende Fragen angesprochen: z.B. Mietrecht, Personal, Studienrecht.
  • Medizinische Fakultäten: Das Errichten von medizinischen Fakultäten wird ermöglicht. Außerdem wird die Grundlage für das Einsetzen von qualifiziertem Landespersonal (Ärzten) für die Besorgung der Aufgaben von Lehre und Forschung von Medizinischen Universitäten geschaffen.

Die Möglichkeit zur Fusionierung entspricht einem modernen Hochschulrecht, werden dadurch doch zB Synergien genutzt, Forschungsinfrastrukturen gebündelt und Standorte gestärkt. International gesehen ist die Vereinigung von Universitäten in mehreren Ländern aktuell. Beispiele sind etwa Dänemark, Frankreich und Deutschland. Weiters gibt es zahlreiche Empfehlungen und Belege, wonach Vereinigungen sinnvoll sind, bspw. in Dokumenten des Österreichischen Wissenschaftsrates und des Deutschen Wissenschaftsrates. Auch im aktuellen Regierungsprogramm werden "Standortoptimierungen (Beseitigung von Doppelgleisigkeiten in Lehre und Forschung bis hin zur Zusammenlegung von Universitäten) vorgeschlagen"

 

 

 

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