Das Österreichische Bundesheer ist Erhalter mehrerer FH-Studiengänge; für diese
ist es notwendig, akademisch graduiertes Personal innerhalb des Bundesheeres auszubilden und einzusetzen.
Wien (bmlvs) - Die Landesverteidigungsakademie, als höchste Bildungsstätte des Bundesheeres, hat
daher mit der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien eine Zusammenarbeit abgeschlossen.
Dabei soll einerseits durch gemeinsame Forschung eine wissenschaftliche Expertise in sicherheitsrelevanten Bereichen
ausgebaut werden, andererseits folgt das Bundesheer den Empfehlungen des Österreichischen Wissenschaftsrates
und des Fachhochschulrates, akademisch ausreichend qualifiziertes Personal im Sinne des Bologna-Stufenbaues verfügbar
zu haben. Dieses wird im Rahmen der Forschung und Lehre eingesetzt. Damit werden die Verpflichtungen des BMLVS
als Fachhochschulstudiengang-Erhalter eingehalten.
Bedenken, vor allem wegen der Notwendigkeit und der Kosten, wurden von verschiedenen Fachabteilungen in einer ersten
Beurteilung eingeworfen. Diese Bedenken konnten, nachdem der Informationsbedarf bei allen Fachabteilungen umfassend
gedeckt wurde, vollinhaltlich ausgeräumt werden. Die Kosten für die Forschungskooperation und das PhD-Programm
betragen ca. 500.000,- Euro pro Jahr und beinhalten Symposien und Konferenzen, Aufwendungen für Publikationen,
Zugang zu universitären Wissensdatenbanken, die Teilnahme am maßgeschneiderten dreijährigen PhD-Programm
"Interdisciplinary Legal Studies" sowie spezielle universitäre Lehrveranstaltungen im Rahmen von
Gastprofessuren. Die Forschungskooperation ist mit 2019 befristet, 2016 findet eine Evaluierung der ersten Ergebnisse
statt.
Das Ziel ist es, alle drei Jahre bis zu 30 Personen als PhD (Doctor of Philosophy) zu qualifizieren, und sie innerhalb
der Lehre und Forschung im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport einzusetzen. Vorerst wird sich
diese Zusammenarbeit auf die Hörer des derzeit laufenden 19. Generalstabslehrganges beschränken; abhängig
ist die Anzahl von der Universität Wien, weil sie die Arbeiten der Absolventen als Dissertationen anerkennen
muss. Der im Herbst 2013 beginnende 20. Generalstabslehrgang wird in das Projekt mit allen 11 Hörern einsteigen.
Darüber hinaus wird das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport weiteren Personen innerhalb
des Ressorts, die als hauptberufliche Forscher und Lehrer arbeiten, diese akademische Aus- und Weiterbildung ermöglichen.
Dies ist der Grundstein einer weiterführenden Zusammenarbeit im Bereich der Forschung zwischen dem Bundesheer
und der Universität Wien.
Diese gewählte Form wird einem Studium an der Uni Wien deshalb vorgezogen, weil dadurch der militärische
Themenbedarf in interdisziplinärer Form gedeckt werden kann. Die Prüfung der Dissertationen wird, den
militärischen Teil betreffend durch das Bundesheer, die Wissenschaftlichkeit bzw. Methodik durch zwei voneinander
unabhängige Habilitierte, gestellt von der Universität Wien, erfolgen.
|