Nationalrat: Klubgründung künftig nur noch
 am Beginn einer GP möglich

 

erstellt am
21. 06. 13
14.00 MEZ

Regierung kann auch in tagungsfreier Zeit befragt werden
Wien (pk) - Die Möglichkeit von Abgeordneten, sich im Nationalrat zu einem Klub zusammenzuschließen, wird erheblich eingeschränkt. Der Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats stimmte am 20.06. mit breiter Mehrheit einem gemeinsamen Antrag von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ zu. Die vier Parteien begründen ihre Initiative mit der stärkeren Berücksichtigung des Wählerwillens: einem Klub, der sich aus abtrünnigen Abgeordneten anderer Parteien zusammensetzt, fehlt ihrer Meinung nach die demokratische Legitimation. Kritik an den neuen Bestimmungen kommt allerdings von den Grünen, sie sehen das freie Mandat in Gefahr.

Allgemeiner Konsens besteht in Bezug auf das Vorhaben, schriftliche Anfragen von Abgeordneten an die Regierung auch in der tagungsfreien Zeit zuzulassen. Premiere soll bereits in diesem Sommer sein. Außerdem einigten sich die Fraktionen im Geschäftsordnungsausschuss darauf, in jenen Unterausschüssen des Budgetausschusses, die sich mit ESM-Angelegenheiten beschäftigen, Aktuelle Aussprachen zu ermöglichen.

Klubs müssen einen Monat nach konstituierender NR-Sitzung stehen
Gemäß dem von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ gemeinsam eingebrachten Antrag ( 2304/A) ist die Bildung eines Klubs im Nationalrat künftig nur noch am Beginn einer Gesetzgebungsperiode zulässig: spätestens einen Monat nach dem ersten Zusammentreten des neu gewählten Nationalrats hat der Klub zu stehen. Pro wahlwerbender Partei ist ausdrücklich nur ein einziger Klub vorgesehen, wie bisher müssen mindestens fünf Abgeordnete mit an Bord sein. Diese Mindestzahl gilt auch für den Bestand eines Klubs. Wollen sich Abgeordnete verschiedener wahlwerbenden Parteien zu einem Klub zusammenschließen, ist laut Gesetzentwurf eine Zustimmung des Nationalrats erforderlich.

Der Antrag enthält auch Vorkehrungen für den Fall, dass sich eine wahlwerbende Partei kurz vor oder kurz nach den Wahlen zerstreitet: Werden von einer Partei mehrere Klubgründungen bekannt gegeben, hat die zahlenmäßig größere Gruppe von Abgeordneten Vorrang. Bei Mitgliedergleichstand soll die Zugehörigkeit des/der Listenersten der Partei ausschlaggebend sein.

Begründet wird die Initiative von den Abgeordneten Josef Cap (S), Karlheinz Kopf (V), Peter Fichtenbauer (F) und Herbert Scheibner (B) damit, dass die neue Regelung eine demokratische Legitimation der Parlamentsfraktionen gewährleistet. Zudem würde man damit die Gründung von Scheinklubs verhindern, argumentieren sie. Den Grundsatz des freien Mandats sehen die Antragsteller nicht in Gefahr, es stehe jedem Abgeordneten bzw. jeder Abgeordneten frei, in einen Parlamentsklub einzutreten, aus einem Parlamentsklub auszutreten oder in einen anderen Parlamentsklub überzutreten, heißt es in den Erläuterungen.

Dieser Sichtweise wollte sich Abgeordnete Daniela Musiol (G) heute im Ausschuss allerdings nicht anschließen. Nach Meinung ihrer Fraktion seien die neuen Bestimmungen zu restriktiv und stünden im Widerspruch zum freien Mandat, erklärte sie. Musiol machte zudem darauf aufmerksam, dass ständig von einer Personalisierung des Wahlrechts gesprochen werde, die Gesetzesnovelle dem aber entgegen stehe.

Nicht ganz zufrieden mit den neuen Bestimmungen zeigten sich auch FPÖ und BZÖ. So machte Abgeordneter Scheibner geltend, dass nicht nur ein neu gegründeter Klub, sondern jeder Klubwechsel während der Legislaturperiode dem Wählerwillen widerspreche. Er hofft in diesem Sinn noch auf eine Änderung des Antrags im Rahmen der Plenarberatungen. Darüber hinaus sieht er mittelfristig auch die Notwendigkeit, die privilegierten Redezeitbestimmungen für fraktionslose Abgeordnete zu ändern, ein Anliegen, das auch Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (S) teilte. Abgeordnete ohne Klubzugehörigkeit können nach den geltenden Bestimmungen in der Regel zu jedem Tagungsordnungspunkt zehn Minuten sprechen.

Generell stellte Scheibner fest, mit dem vorliegenden Antrag werde ein Problem bereinigt, "dass mit einer falschen Interpretation der Geschäftsordnung und der Klubgründung des Liberalen Forums 1993 begonnen hat". Klubs seien dafür gedacht, Wahlparteien durch Bereitstellung einer gewissen Infrastruktur ihre Arbeit zu erleichtern, machte er geltend, mit einer Klubneugründung mitten in einer Legislaturperiode würde der Wählerwille missachtet.

Abgeordneter Fichtenbauer trat dafür ein, Abgeordnete automatisch mit Abgabe des Wahlscheins dem Klub ihrer Partei zuzuweisen, um zu verhindern, dass eine größere Zahl von Abgeordneten "piratenmäßig" keinen Klub gründet, um von den längeren Redezeiten zu profitieren. Dass er den vorliegenden Antrag dennoch unterstützt, begründete Fichtenbauer damit, dass eine "zweitbeste Lösung" immer noch besser sei als eine schlechte Regelung.

Abgeordneter Wolfgang Gerstl (V) erinnerte wie Abgeordneter Scheibner daran, dass man die Bestimmungen über die Klubgründung bereits 1993 ändern wollte, dies damals aber verabsäumt habe. Er sieht zwar ein gewisses Spannungsverhältnis zwischen den neuen Bestimmungen und dem freien Mandat, man bilde den Wählerwillen damit aber bestmöglich ab. Es könne nicht sein, dass es im Parlament ohne Wahlen plötzlich eine komplett andere politische Landschaft gebe, betonte Gerstl.

SPÖ-Klubobmann Josef Cap hielt zu den Wünschen von FPÖ und BZÖ fest, man solle einmal abwarten, wie die neuen Bestimmungen in der Praxis funktionierten. Gegebenenfalls könne man immer noch nachjustieren. Aus Respekt vor dem freien Mandat sollte man aber nicht zu viel "hineinregulieren".

Schriftliche Anfragen an die Regierung auch in tagungsfreier Zeit möglich
Allgemeiner Konsens im Ausschuss herrschte in einer anderen Geschäftsordnungsfrage. Koalitions- und Oppositionsfraktionen sind sich darin einig, dass Abgeordnete künftig auch in der tagungsfreien Zeit im Sommer schriftliche Anfragen an die Regierung einbringen können sollen. Ein gemeinsamer Antrag von SPÖ, ÖVP, FPÖ, Grüne und Team Stronach ( 2305/A) passierte den Ausschuss in der Fassung eines SP-VP-G-B-Abänderungsantrags einstimmig. Damit gilt auch ein ähnlicher älterer Antrag des BZÖ ( 1623/A) als miterledigt.

Mit dem Abänderungsantrag erhalten die ESM-Unterausschüsse des Budgetausschusses die Möglichkeit, aktuelle Aussprachen durchzuführen und eine bereits ausgegebene Tagesordnung mit Zweidrittelmehrheit zu ändern. Zudem enthält dieser legistische Korrekturen.

Zur Frage von Abgeordnetem Harald Stefan (F), wann der ESM-Unterausschuss für Sekundarmarktangelegenheiten endlich konstituiert wird, merkte Abgeordneter Günter Stummvoll (V) an, ohne strenge Compliance-Regelungen für die Ausschussmitglieder sei dessen Einrichtung nicht möglich. Die Oppositionsparteien hätten sich bis jetzt aber geweigert, den vorliegenden Vorschlägen zuzustimmen. Den Verdacht von Stefan, die Konstituierung des Unterausschusses werde von der Koalition absichtlich verzögert, wies Stummvoll zurück.

Direkte Demokratie: BZÖ und Grüne legen neue Vorschläge vor
Vom Ausschuss vertagt wurde ein gemeinsamer Antrag des BZÖ und der Grünen, der darauf abzielt, die Einbringung von Bürgerinitiativen zu erleichtern und den Petitionsausschuss des Nationalrats aufzuwerten ( 2326/A). Die beiden Oppositionsparteien wollen die Bevölkerung damit verstärkt in den politischen Diskussionsprozess einbeziehen.

Im Konkreten sieht der Gesetzentwurf die Einrichtung einer eigenen Internet-Plattform des Parlaments vor, über die BürgerInnen insgesamt vier Monate lang Zeit erhalten sollen, jene 500 Unterstützungserklärungen für ein Anliegen zu sammeln, die Voraussetzung für die Einbringung einer parlamentarischen Bürgerinitiative sind. Gelingt es mehr als 5.000 MitstreiterInnen zu gewinnen, ist ein zwingendes Hearing im Petitionsausschuss vorgesehen. Zudem soll der Petitionsausschuss verpflichtet werden, auch vorgelegte Gemeinderesolutionen zu behandeln. Für vom Ausschuss eigeforderte Stellungnahmen von Regierungsmitgliedern zu einem Bürgeranliegen ist die Verankerung einer acht-Wochen-Frist in Aussicht genommen.

Begründet wurde die Vertagung von Abgeordnetem Hannes Weninger (S) damit, dass der Verfassungsausschuss nächste Woche über eine Ausweitung der direkten Demokratie beraten wird. Nationalratspräsidentin Prammer kann sich vorstellen, jene Teile des vorliegenden Antrags, über die parteiübergreifend Konsens besteht, in das Demokratiepaket einzubauen.

Am Beginn der Sitzung war Abgeordneter Peter Haubner (V) einstimmig als zweiter Obmann-Stellvertreter des Ausschusses gewählt worden.

 

 

 

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