Land Vorarlberg übernimmt finanzielle Vorleistung für den Bund
Bregenz (vlk) - Zusätzlich zu den Mitteln des Bundes investiert das Land Vorarlberg bisher jährlich
8,5 Millionen Euro in die Finanzierung der Pflichtschulen. Nun wird dieser Beitrag um weitere 3,4 Millionen aufgestockt,
teilt Bildungslandesrätin Bernadette Mennel mit. "Die zusätzlichen Mittel werden gebraucht, um die
Qualität der schulischen Ausbildung an den Volksschulen zu erhöhen, da dort das Fundament für jede
weitere Bildung gelegt wird", sagt Mennel. Dabei hält sie ausdrücklich fest, dass das Land hier
eine Vorfinanzierung für den Bund übernimmt, dessen Aufgabe es ist, die notwendigen Ressourcen für
die Schulen zur Verfügung zu stellen.
"Ich werde mich selbstverständlich weiter bei der zuständigen Unterrichtsministerin Claudia Schmied
in Wien dafür einsetzen, dass der Bund seiner Verantwortung zur Verbesserung der Situation der Volksschulen
und zur Entlastung der Schuldirektorinnen und -direktoren nachkommt", so Mennel.
Der größte Teil der zusätzlichen Landesmittel dient dazu, dass vor allem in der Grundstufe I der
Volksschulen zusätzliche Stundenkontingente zur Verfügung stehen. Sowohl an kleinen als auch an großen
Standorten kann dadurch eine gezielte Förderung stattfinden, insbesonders dort, wo es besondere Herausforderungen
– etwa wegen eines überdurchschnittlichen Anteils von Kindern mit nicht-deutscher Muttersprache oder Verhaltensauffälligkeiten
– gibt. Die autonomen Möglichkeiten für den jeweiligen Schulstandort und seine Schulleitung werden auf
diese Weise verbessert. Die ursprüngliche Initiative zur Stärkung der Volksschulen haben sowohl der Familienverband
als auch der Landeselternverband mit ca. 2.500 Unterschriften unterstützt.
Darüber hinaus geht es auch um eine deutlich verbesserte administrative Entlastung der Direktorinnen und Direktoren
im ganzen Pflichtschulbereich, also an Volksschulen, Haupt- und neuen Mittelschulen, Polytechnischen Schulen sowie
Allgemeinen Sonderschulen. Das Gesamtvolumen der Mittel für die administrative Entlastung wird ingesamt mehr
als verdreifacht. Die Schulleitung kann diese administrativen Stunden nutzen, um eine (zusätzliche) Sekretärin
bzw. einen Sekretär einzustellen, aber auch Lehrpersonen mit besonderen administrativen Fähigkeiten zuweisen.
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