Zusätzliche Investitionen in die Bildungsqualität

 

erstellt am
21. 06. 13
14.00 MEZ

Land Vorarlberg übernimmt finanzielle Vorleistung für den Bund
Bregenz (vlk) - Zusätzlich zu den Mitteln des Bundes investiert das Land Vorarlberg bisher jährlich 8,5 Millionen Euro in die Finanzierung der Pflichtschulen. Nun wird dieser Beitrag um weitere 3,4 Millionen aufgestockt, teilt Bildungslandesrätin Bernadette Mennel mit. "Die zusätzlichen Mittel werden gebraucht, um die Qualität der schulischen Ausbildung an den Volksschulen zu erhöhen, da dort das Fundament für jede weitere Bildung gelegt wird", sagt Mennel. Dabei hält sie ausdrücklich fest, dass das Land hier eine Vorfinanzierung für den Bund übernimmt, dessen Aufgabe es ist, die notwendigen Ressourcen für die Schulen zur Verfügung zu stellen.

"Ich werde mich selbstverständlich weiter bei der zuständigen Unterrichtsministerin Claudia Schmied in Wien dafür einsetzen, dass der Bund seiner Verantwortung zur Verbesserung der Situation der Volksschulen und zur Entlastung der Schuldirektorinnen und -direktoren nachkommt", so Mennel.

Der größte Teil der zusätzlichen Landesmittel dient dazu, dass vor allem in der Grundstufe I der Volksschulen zusätzliche Stundenkontingente zur Verfügung stehen. Sowohl an kleinen als auch an großen Standorten kann dadurch eine gezielte Förderung stattfinden, insbesonders dort, wo es besondere Herausforderungen – etwa wegen eines überdurchschnittlichen Anteils von Kindern mit nicht-deutscher Muttersprache oder Verhaltensauffälligkeiten – gibt. Die autonomen Möglichkeiten für den jeweiligen Schulstandort und seine Schulleitung werden auf diese Weise verbessert. Die ursprüngliche Initiative zur Stärkung der Volksschulen haben sowohl der Familienverband als auch der Landeselternverband mit ca. 2.500 Unterschriften unterstützt.

Darüber hinaus geht es auch um eine deutlich verbesserte administrative Entlastung der Direktorinnen und Direktoren im ganzen Pflichtschulbereich, also an Volksschulen, Haupt- und neuen Mittelschulen, Polytechnischen Schulen sowie Allgemeinen Sonderschulen. Das Gesamtvolumen der Mittel für die administrative Entlastung wird ingesamt mehr als verdreifacht. Die Schulleitung kann diese administrativen Stunden nutzen, um eine (zusätzliche) Sekretärin bzw. einen Sekretär einzustellen, aber auch Lehrpersonen mit besonderen administrativen Fähigkeiten zuweisen.

 

 

 

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