EU-Unterausschuss diskutiert EU-Empfehlungen für Österreich
Wien (pk) - Österreich hat beträchtliche Konsolidierungsanstrengungen unternommen, das Land sei
auf gutem Weg, sein übermäßiges Defizit abzubauen. Zu diesem Schluss kommt die EU-Kommission nach
Bewertung des von Österreich im April 2013 übermittelten Stabilitätsprogramms für den Zeitraum
2012-2017 sowie des nationalen Reformprogramms. Trotz dieser positiven Einschätzung ortet man auf EU-Ebene
insofern eine mögliche Gefährdung dieses Programms, als das Budget durch notverstaatlichte Banken zusätzlich
belastet werden könnte. Ein weiteres Risiko liegt der Kommission zufolge darin, dass aufgrund der komplexen
kompetenzrechtlichen Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Gemeinden die kostendämpfenden Maßnahmen
im Gesundheitsbereich nicht im erwarteten Ausmaß umgesetzt werden können. Einmal mehr plädiert
die Kommission für die vorzeitige Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters für Frauen.
Mit dieser Bewertung der Kommission beschäftigte sich am 18.06. der EU-Unterausschuss am Beginn seiner Sitzung.
Das Dokument stellt einen Vorschlag für den Rat der EU dar, welche Empfehlungen er Österreich für
den weiteren Konsolidierungs- und Reformpfad vorlegen soll. Der Budgetdienst des Parlaments hat dazu eine Analyse
vorgelegt, die unter dem Menüpunkt "Parlament aktiv/ Budgetangelegenheiten" auf www.parlament.gv.at
abrufbar ist.
Staatssekretär Josef Ostermayer zeigte sich mit diesen Empfehlungen der EU-Kommission zufrieden. Die Kommission
attestiere sogar, dass Österreich sein mittelfristiges Haushaltsziel schon zwei Jahre früher, nämlich
bereits 2015, erreichen könne, betonte er. Auch die Abgeordneten Christine Muttonen (S) und Wolfgang Gerstl
(V) unterstrichen die guten wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Daten Österreichs im europäischen
Vergleich.
Die Opposition hingegen teilte den Optimismus der Kommission nicht. Die Abgeordneten Johannes Hübner (F),
Bruno Rossmann (G) und Stefan Petzner (B) befürchteten vielmehr, dass die Situation rund um die Hypo Alpe
Adria und die Kommunalkredit das Budget noch enorm belasten könnte. Für Rossmann steht der Budgetpfad
somit auf tönernen Beinen.
Im Hinblick auf die Steuerpolitik wurde die unterschiedliche Haltung innerhalb der Koalition deutlich. Gerstl forderte
generell eine steuerliche Entlastungsoffensive, Muttonen, aber auch Ostermayer pflichteten explizit der Kommission
bei, dass man den Faktor Arbeit entlasten und den Steuerausfall durch Vermögenssteuern kompensieren sollte.
Die Ausschussmitglieder beschlossen einstimmig, die Empfehlungen der Kommission auch in einer der nächsten
Plenarsitzungen zu diskutieren.
Das Europäische Semester
Das gegenständliche Procedere ist Teil des so genannten "Europäischen Semesters" - ein Instrument
zur finanz- und wirtschaftspolitischen Koordinierung in der EU, das 2011 erstmals angewandt wurde und einem festen
Sechsmonats-Fahrplan folgt. Es ist als vorbeugendes Krisenmanagement konzipiert, das auf eine engere Abstimmung
zwischen Mitgliedstaaten und Kommission bei der jeweiligen Haushaltsplanung abzielt, um drohende Verstöße
gegen den Stabilitäts- und Wachstumspakt von vornherein zu verhindern und den Zielen der "Strategie Europa
2020" näher zu kommen.
Am Beginn eines jeweiligen Europäischen Semesters steht der Jahreswachstums-Bericht der Kommission. Der aktuelle
Bericht wurde am 28. November des Vorjahres vorgelegt. Gleichzeitig unterbreitete die Kommission den so genannten
Warnmechanismus-Bericht, in dem alle Länder angeführt werden, für die eine tiefergehende Analyse
notwendig ist. Österreich findet sich nicht darunter. Aufgrund dieser Ergebnisse legten die Staats- und RegierungschefInnen
die wirtschaftspolitischen Leitlinien für die Mitgliedstaaten fest. Unter Berücksichtigung dieser Leitlinien
erstellte Österreich, wie alle anderen Mitgliedstaaten auch, sein Stabilitätsprogramm und sein nationales
Reformprogramm, das am 16. April 2013 an die EU übermittelt wurde. Diese Dokumente wurden nun von der Europäischen
Kommission bewertet. Aufgrund dessen erhielten die Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Griechenland, Irland, Portugal
und Zypern, die unter dem Euro-Schutzschirm stehen) länderspezifische Empfehlungen, so auch Österreich,
zu denen die Bundesregierung bereits Stellung genommen hat. In dieser Phase wurde nun im EU-Unterausschuss darüber
diskutiert. Die endgültigen Empfehlungen sollen durch den Europäischen Rat bei seiner Tagung am 27./28.
Juni 2013 gebilligt und formal im Juli 2013 vom Rat der EU angenommen werden.
Die Empfehlungen der EU-Kommission
Der Budgetpfad Österreichs, der ab 2016 einen nominal ausgeglichenen Haushalt vorsieht, wird seitens der EU-Kommission
als "sehr ambitioniert" bewertet. Österreich sei auf gutem Weg, sein Ziel auch zu erreichen, zumal
sich das gesamtstaatliche Defizit 2012 auf 2,5% des BIP belief und laut Prognose 2014 auf 1,8% sinken dürfte.
Dennoch warnt die Kommission vor Stolpersteinen und hält in diesem Zusammenhang das Entstehen zusätzlicher
Kosten durch die Abwicklung eines großen Geldinstituts für möglich.
Jedenfalls empfiehlt die Kommission, den Haushalt für 2013 wie geplant umzusetzen, um das übermäßige
Defizit auf nachhaltige Weise zu korrigieren. Dazu seien weitere Anstrengungen notwendig, wobei die Kommission
insbesondere die Kompetenzaufteilungen zwischen Bund und Ländern im Auge hat und dafür plädiert,
die Finanzbeziehungen zu straffen und die Zuständigkeiten für Ausgaben und Finanzierung einander anzupassen.
Darüber hinaus tritt die Kommission dafür ein, nicht nur das Pensionsalter der Frauen in Österreich
früher als geplant anzuheben, sondern allgemein alles zu unternehmen, um die Frühpensionierungen einzudämmen.
Die Beschäftigungsquote älterer ArbeitnehmerInnen liegt nämlich in Österreich bei 43,1%, das
ist unter dem EU-Durchschnitt von 48,8%. Ferner sieht die EU noch Spielraum zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung
von Frauen, obwohl die Beschäftigungsquote von Frauen in Österreich mit 70,3% gegenüber 62,4% im
EU-Durchschnitt bereits hoch ist. Vollzeitbeschäftigt sind jedoch nur 55,6%.
Demgegenüber weist die Bundesregierung auf zahlreiche Initiativen in den Bereichen Pensionen, Arbeitsmarktpolitik,
Pflege und Gesundheit sowie Steuerpolitik hin, worauf die Kommission in ihrer Analyse zu wenig Bezug genommen habe.
Staatssekretär Josef Ostermayer hielt dazu fest, dass das unterschiedliche Pensionsalter von Frauen und Männern
verfassungsrechtlich geregelt ist und das durchschnittlich effektive Pensionsalter von Frauen bei 59,3 Jahren,
also nahe dem gesetzlichen liege. Die Ursache für das durchschnittliche effektive Pensionsantrittsalter insgesamt
(Alters- und Invaliditätspension) von 57,4 Jahren hänge mit dem geringen durchschnittlichen Pensionsalter
für Invaliditätspensionen der Frauen zusammen, erläuterte der Staatssekretär. Genau hier setzten
die Reformen an, etwa mit dem Programm "fit2work" oder den Bestrebungen, Rehabilitation den Vorrang vor
Pensionierung zu geben. Derartige Maßnahmen wirkten aber nicht sofort, bemerkte Ostermayer.
Die Kommission fordert des Weiteren eine Verbesserung des Angebots an Kinderbetreuungseinrichtungen, was den Staatssekretär
veranlasste, darauf hinzuweisen, dass in den Jahren 2008 bis 2013 insgesamt 31.000 zusätzliche Plätze
geschaffen worden seien. Heute habe die Bundesregierung neben einer Anhebung der Familienbeihilfe vereinbart, weitere
400 Mio. € in den nächsten vier Jahren für zusätzliche Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung
zu stellen. Dabei gehe es nicht nur um quantitative Verbesserungen, sondern auch um die Qualität der Kinderbetreuung,
vor allem in Bezug auf das Betreuungsverhältnis und die Verlängerung der Öffnungszeiten, hielt er
fest.
In ihren Empfehlungen spricht die Kommission auch kritisch die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei Löhnen,
Gehältern und Pensionen an. Ihr zufolge schöpft Österreich auch das Arbeitsmarktpotential sowie
die Qualifikationen von Menschen mit Migrationshintergrund zu wenig aus. Auch in diesem Bereich habe man über
das Arbeitsmarktservice bereits einige Maßnahmen gesetzt, sagte Ostermayer.
Zudem empfiehlt die EU-Kommission, die Steuer- und Beitragsbelastung vom Niedriglohnsektor auf andere weniger wachstumsschädliche
Steuerquellen, wie etwa Immobiliensteuern, zu verlagern. Dem pflichtete der Staatssekretär bei.
Auch zu gesundheitspolitischen Fragen nimmt die Kommission Stellung und mahnt Maßnahmen zu Langzeitpflegediensten
sowie zur Prävention und Rehabilitation ein. Die Reform des Gesundheitswesens müsse effektiv umgesetzt
werden, heißt es im Papier.
Kritik kommt von der EU besonders hinsichtlich der unterdurchschnittlichen Bildungsergebnisse der 10- bis 15-Jährigen,
obwohl die Bildungsausgaben in Österreich mit 6,01% des BIP über dem EU-Durchschnitt von 5,41% liegen.
Als besonders krass bewertet die Kommission die Unterschiede bei den Abschlüssen zwischen österreichischen
Jugendlichen und Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Sie sind die höchsten innerhalb der EU. Diesbezügliche
Defizite ortet die Kommission bei der frühkindlichen Erziehung und in der frühen Leistungsdifferenzierung.
Staatssekretär Ostermayer machte keinen Hehl daraus, dass auch er die Segregation der Jugendlichen im Schulbereich
als zu früh erachtet, wies jedoch gleichzeitig auf die zahlreichen Reformen hin, mit denen man in dieser Legislaturperiode
dem Ziel einer gemeinsamen Schulbildung näher gekommen sei. Ein wichtiger Schritt sei durch die Einführung
der Neuen Mittelschule sowie durch die gemeinsame Ausbildung der PädagogInnen gesetzt worden, sagte Ostermayer.
Die Jugendlichen, die aber jetzt die Pflichtschule beenden, würden von den zahlreichen bildungspolitischen
Verbesserungen jedoch noch nicht profitieren können. Dem schloss sich auch Ausschussvorsitzender und zweiter
Nationalratspräsident Fritz Neugebauer (V) an. Vor allem konnte er die Kritik der Kommission an der zu niedrigen
Akademikerquote nicht nachvollziehen, da in den letzten zehn Jahren die Zahl der UniversitätsabsolventInnen
von knapp über 15.000 auf über 25.000 und damit um satte 60% angestiegen ist.
Die EU pocht auch auf den weiteren Abbau von Hemmnissen für grenzübergreifende Dienstleistungen, insbesondere
bei den freien Berufen und im Schienenverkehr. Ostermayer sah in diesem Zusammenhang durchaus noch Möglichkeiten,
die Wettbewerbsbehörde zu stärken und kartell- und wettbewerbsrechtliche Reformschritte zu setzen.
Sorgenkinder notverstaatlichte Banken
In weiten Bereichen kreiste die Diskussion um den Problembereich der notverstaatlichten Banken Hypo Alpe Adria
und Kommunalkredit. Die Kommission sieht aufgrund einer möglichen Abwicklung eines großen österreichischen
Geldinstituts durchaus Gefahr für die Einhaltung der Budgetziele und fordert daher die österreichische
Regierung auf, zur Wahrung der Finanzstabilität auch die verstaatlichten und teilweise verstaatlichten Banken
weiterhin genau zu überwachen und deren Umstrukturierung zu beschleunigen.
Darauf bezogen sich auch die Abgeordneten der Opposition. Der Privatisierungsprozess bei der Kommunalkredit sei
endgültig gestoppt, weshalb man nun ein Liquidierungsszenario vor sich habe, merkte etwa Abgeordneter Johannes
Hübner (F) an. Die Beendigung der operativen Tätigkeit des gesunden Teils führe dazu, dass die Staatsschulden
durch die Belastungen der Bad Bank weiter erhöht werden, führte Abgeordneter Bruno Rossmann (G) aus.
Abgeordneter Stefan Petzner (B) sieht in der Kommunalkredit noch einen größeren Scherbenhaufen als bei
der Hypo Alpe Adria und äußerte ebenfalls Befürchtungen, dass durch die Probleme der Finanzrahmen
gesprengt werden könnte.
Keiner sei froh darüber gewesen, dass man ein Bankenpaket beschließen und Banken notverstaatlichen habe
müssen, bemerkte eingangs Staatssekretär Josef Ostermayer zu diesem Thema. Bei der Hypo Alpe Adria sei
man damals wegen der Haftungen des Landes Kärnten mit dem Rücken an der Wand gestanden. Hätte man
die Bank in den Konkurs geschickt, hätte sie andere Banken, aber auch die Wirtschaft einiger östlicher
Nachbarn stark in Mitleidenschaft gezogen. Der Vertrag über den Verkauf des österreichischen Teils der
Bank sei unterschrieben, hinsichtlich der südosteuropäischen Banken liefen Gespräche, informierte
Ostermayer. Ziel sei es, bis Ende Juni einen neuen Restrukturierungsplan zu erstellen, um eine Genehmigung der
Beihilfe durch die EU-Kommission zu erlangen. Was den gescheiterten Verkauf der Kommunalkredit betrifft, so seien
die beiden Angebote äußerst unattraktiv gewesen. Die Bank werde nun herunter gefahren und das Aktivgeschäft
eingestellt, was langfristig zu einer Abwicklung führen werde. Ob und in welchen Ausmaß dadurch das
Budget belastet wird, das hänge davon ab, wie viele Assets veräußert werden können.
Der Standort bestimmt den Standpunkt
Die Abgeordneten nahmen auch zu den anderen von der Kommission angesprochenen Punkten Stellung. Das Lob der Kommission
für die österreichische Politik könnte deutlicher nicht sein, bemerkte etwa Abgeordnete Christine
Muttonen (S). Die guten Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsdaten führte sie auf eine sozial ausgewogene Sparpolitik
zurück und unterstrich die Notwendigkeit, die Weichen für eine nachhaltige Entwicklung zu stellen. Grundsätzlich
schloss sie sich den Empfehlungen der Kommission an und sprach sich insbesondere für die Entlastung des Faktors
Arbeit und die Einführung von Vermögenssteuern aus. Ihre Klubkollegin Elisabeth Grossmann (S) sprach
sich ebenfalls für vermögensbezogene Steuern zur Entlastung des Faktors Arbeit aus und forderte, weniger
auf wachstumsschädigende Quellen zurückzugreifen. Sie wandte sich dezidiert gegen die vorzeitige gesetzliche
Anhebung des Pensionsalters für Frauen. Vielmehr gelte es, die Erwerbstätigkeit von Frauen zu fördern,
so Grossmann.
Es sei wichtig, das durchschnittliche Pensionsantrittsalter anzuheben, meinte dazu Abgeordneter Wolfgang Gerstl
(V) und schlug vor, Frauen ein längeres Arbeiten zu ermöglichen, ohne sie dafür zu bestrafen. Gerstl
konzentrierte sich jedoch auf die angeschnittenen steuerrechtlichen Fragen und wies sämtliche Forderungen
nach neuen Belastungen zurück. Sein Credo galt einer Steuerentlastungsoffensive, wobei er meinte, man müsse
vor allem den hohen Eingangssteuersatz senken, um Stimulationseffekte zu erzielen. Er hielt es auch für angebracht,
etwas bei der Bemessungsgrundlage für den Grenzsteuersatz zu tun, um den Mittelstand zu entlasten. Ebenfalls
gegen Vermögenssteuern sprach sich Abgeordneter Stefan Petzner (B) aus, gleichzeitig warf er aber der ÖVP
vor, nichts gegen die hohe Steuerbelastung getan zu haben, obwohl sie in den letzten Jahren für das Finanzministerium
verantwortlich zeichnete. Insgesamt befand Petzner, die große Koalition habe bei den Reformen nichts weiter
gebracht.
Für eine steuerliche Entlastung und die Umschichtung der Abgaben vom Faktor Arbeit auf Immobiliensteuern zeigten
auch die Abgeordneten Johannes Hübner (F) und Bruno Rossmann (G) Sympathie, wobei Rossmann die Entlastung
des Faktors Arbeit als ein Vorhaben bezeichnete, das schon lange im Raum stehe.
Eine Tour d'Horizon durch die Empfehlungen machte Abgeordneter Bruno Rossmann (G). Neben der Gefährdung des
Budgetpfads durch den Finanzbedarf notverstaatlichter Banken, hielt er auch die Einschätzungen über die
Abkommen mit Liechtenstein und der Schweiz für fragwürdig. Außerdem sehe es so aus, als ob aus
den bereits eingeplanten Einnahmen aus der Finanztransaktionssteuer nichts würde, machte er geltend. Dass
man bei der Finanztransaktionssteuer so weit gekommen sei, sei als ein Erfolg zu werten, bemerkte dazu Staatssekretär
Ostermayer. Die größten Unsicherheiten bei der Budgetplanung sah der Staatssekretär aber nicht
in diesem Bereich, sondern bei den Wirtschaftsprognosen allgemein. Der Kritik Rossmanns an den föderalistischen
Strukturen begegnete Ostermayer mit der Feststellung, man werde sicherlich nicht an der föderalistischen Verfassung
rütteln, beim Finanzausgleich ortete er aber durchaus Reformbedarf. Rossmann hat im Vorfeld Kritik an der
gegenwärtigen Form des "Vollzugsföderalismus mit Transferbeziehungen" geübt und gefordert,
an der Schraube der Kompetenzen zu drehen.
Insgesamt hielt Rossmann die Empfehlungen der Kommission für sehr wertvoll und forderte insbesondere die Einführung
der Gesamtschule ein. Was ihm jedoch fehlte, das ist die ökologische Dimension in den Empfehlung der EU.
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