Landesrat Dr. Rezar präsentierte Burgenländischen Sozialbericht 2011/2012
Eisenstadt (blms) - Das Sozialhilfegesetz verpflichtet die Burgenländische Landesregierung, alle zwei
Jahre einen Sozialbericht vorzulegen. Der nunmehr fünfte Sozialbericht über den Zeitraum 2011/2012 dokumentiert
auf 195 Seiten und 30 Seiten Tabellenanhang die steigenden Anforderungen an das soziale Sicherungssystem des Landes
und gibt auch Rechenschaft über den dafür erforderlichen Einsatz finanzieller Mittel. Es werden vor allem
jene Bereiche beleuchtet, die durch Landesgesetze geregelt sind, also Sozial- und Behindertenhilfe bzw. soziale
Dienste, Pflegegeld des Landes, Altenpflegeheime, Seniorenförderung, Jugendwohlfahrt, Grundversorgung für
Fremde, Arbeitnehmerförderung und Sozialbetreuungsberufe. Darin integriert findet sich auch die offizielle
Fortschreibung der Bedarfs- und Entwicklungsplanung 2014 bis 2015 für das bedeutsame Gebiet der Pflegevorsorge
wieder.
„Der Sozialsektor wird oftmals in erster Linie als große finanzielle Belastung wahrgenommen. Diese unbestritten
hohen Aufwendungen beruhen allerdings durchwegs auf gesetzlichen Verpflichtungen des Landes. Im Sozialbereich hat
das Burgenland in den vergangenen Jahren eine sehr dynamische Entwicklung genommen. Im Mittelpunkt steht dabei
die Hilfe und Unterstützung für benachteiligte Bürgerinnen und Bürger, für schutz-, hilfs-
und pflegebedürftige, finanziell schlechter gestellte oder von Schicksalsschlägen hart getroffene Menschen.
Die sozialen Dienste und Einrichtungen sind aber auch Wirtschaftsbetriebe, die Dienstleistungen produzieren und
sichere Arbeitsplätze bereitstellen. Die Zahl der SeniorInnen im Alter von 75 und mehr Jahren wird zwischen
2013 und 2015 um 2.770 Personen ansteigen. Die Gruppe der über 90 Jährigen darunter wird um 600 steigen.
Von diesen werden viele Betreuung und Pflege benötigen. Auch die Zahl behinderter Menschen ist im Steigen
begriffen “, so Landesrat Dr. Peter Rezar, der am 19.06. den Sozialbericht 2011/2012 gemeinsam mit WHR Mag.a Elvira
Waniek-Kain, Leiterin Hauptreferat Sozialwesen, und DAS Erich Craß, Autor des Sozialberichtes, Hauptreferat
Sozialwesen, der Öffentlichkeit präsentierte.
Im Berichtszeitraum konnte die intensive Ausbauphase am Pflegeheimsektor fast abgeschlossen werden. Die Neu- und
Umbauten an 8 Standorten betrafen 420 Pflegebetten, die nun in höchster Qualität zur Verfügung stehen.
Dabei wurden in 6 Heimen 197 neue Plätze geschaffen. Im Jahr 2013 sind schon bzw. werden noch weitere 56 neue
Pflegeplätze dazukommen. Anfang 2014 soll eine genauere Evaluierung der Auswirkungen der neu geschaffenen
Heimplätze und aller getroffenen Maßnahmen sowie der weiteren Entwicklung der 24-Stunden-Betreuung und
der Senioren-Tagesbetreuung auf die Versorgungssituation im Pflegebereich erfolgen. Erst nach Vorliegen der Ergebnisse
soll über Zeitpunkt, Reihenfolge und Umfang des weiteren Ausbaus der Pflegeheime entschieden werden.
Auf der Homepage des Landes kann man sich seit Jänner
2012 darüber informieren, in welchen burgenländischen Pflegeheimen freie Heimplätze zur Verfügung
stehen. Einen wichtigen Finanzierungsbeitrag im Bereich der Langzeitpflege stellt der Pflegefonds bereit, der zu
zwei Drittel vom Bund und zu einem Drittel von Land und Gemeinden gespeist wird und vorrangig zum Ausbau der nichtstationären
Pflegeinfrastruktur vorgesehen ist. Im Burgenland können damit Hauskrankenpflege, Hospiz- und Palliativversorgung,
Demenzbetreuung, Senioren-Tagesbetreuung, Betreutes Wohnen, Kurzzeitpflege und Casemanagement forciert werden.
In den Jahren 2011 bis 2016 beträgt der Zweckzuschuss aus dem Pflegefonds, der Land und Gemeinden – gegen
entsprechendem Verwendungsnachweis – zur Verfügung gestellt wird, netto insgesamt 15 Millionen Euro.
Da die Aufnahme in Pflegeheime im Falle einer Finanzierung über die Sozialhilfe erst ab Pflegegeldstufe 4
erfolgen soll, müssen für Menschen mit geringerem Betreuungsbedarf andere Alternativen geboten werden,
beispielsweise das Betreute Wohnen Plus. Dieses im Laufe des Jahres 2013 startende Pilotprojekt dient der finanziellen
Unterstützung von Personen, die bereits einen Betreuungsbedarf bis zur Pflegegeldstufe 3 haben, aber noch
nicht in ein Pflegeheim aufgenommen werden müssen. Das Land Burgenland hat als Träger der Sozialhilfe
aber auch den gesetzlichen Auftrag, für soziale Dienste in einem wirtschaftlich vertretbaren Ausmaß
vorzusorgen und dabei in erster Linie den Bedürfnissen der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Den weitaus
größten Pflegedienst des Landes stellen die „pflegenden Angehörigen“ dar. Deren Entlastung durch
Beratung und praktische Unterstützung im Pflegealltag kommt daher besondere Bedeutung zu.
Im Jahr 2012 ist die Inanspruchnahme von Hauskrankenpflege und Senioren-Tagesbetreuung zurückgegangen,
wobei hier ein direkter Zusammenhang mit der Zunahme der 24-Stunden-Betreuung und anderer Betreuungsformen durch
ausländische Hilfskräfte besteht. Daher werden 2013 einerseits die Tarife für diese Dienstleistungen
gesenkt, andererseits sollen die betroffenen Personen aber auch verstärkt auf die vorhandenen Angebote aufmerksam
gemacht werden. Zweck der Bemühungen ist es, die vorzeitige stationäre Aufnahme zu verhindern. Die legale
24-Stunden-Betreuung wurde Ende April 2013 von etwa 1.600 pflegebedürftigen Personen beansprucht. Im Jahr
2012 erhielten 1.568 Personen dafür Förderungen in Höhe von insgesamt 4,8 Millionen Euro, wobei
40% vom Land und 60% vom Bund getragen wurden. Die Hospiz- und Palliativleistungen zählen neben der Hauskrankenpflege
zu den mobilen Pflege- und Betreuungsdiensten und damit zu den vom Pflegefonds geförderten Leistungsbereichen.
Mit Beginn des heurigen Jahres wurden die Hospiz- und Palliativdienste auch hinsichtlich der Art der Finanzierung
und der Leistungsdokumentation an die Hauskrankenpflege angegliedert. Auch die in Zukunft immer wichtiger werdende
Demenzbetreuung wird ab 2013 in die Richtlinien für die ambulanten Pflege- und Betreuungsdienste einbezogen
und vom Land leistungsbezogen finanziert werden.
Die Burgenländische Arbeitnehmerförderung zählt zu den großzügigsten in ganz Österreich.
Ab 2013 wurden beim Fahrtkostenzuschuss die Förderungen für Entfernungen von 20 bis 25 km von 75 auf
100 Euro wesentlich angehoben. Außerdem werden nun auch für über die jeweiligen Entfernungsgrenzen
hinaus gefahrene volle Kilometer 2 Euro pro Kilometer und Jahr zusätzlich zur Basisförderung vergütet.
Weiters erhalten StudentInnen mit Hauptwohnsitz im Burgenland, die außerhalb des Landes ein Studium
absolvieren, eine Förderung zu den Kosten für die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel
am Studienort in Höhe von 50% der nachgewiesenen Kosten der Semesternetz- oder Monatskarte.
Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes werden zahlreiche berufliche Qualifizierungsmaßnahmen
vorwiegend für arbeitslose Personen finanziert, die insbesondere auch jungen Menschen zugutekommen. In der
Phasing Out-Periode 2007 - 2013 stehen dafür über 13 Millionen Euro zur Verfügung. Die durch Landesmittel
finanzierten arbeitsmarktrelevanten Projekte „Facharbeiterintensivausbildungen“ und „Arbeitsstiftungen“ wurden
erfolgreich weitergeführt. Im Jahr 2013 konnten im Bereich der Grundversorgung 66 Unterbringungsplätze
für unbegleitete Minderjährige zur Verfügung gestellt werden und zwar in Neudörfl und in Rechnitz.
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