Dynamische Entwicklung mit
 massiver Leistungssteigerung

 

erstellt am
19. 06. 13
14.00 MEZ

Landesrat Dr. Rezar präsentierte Burgenländischen Sozialbericht 2011/2012
Eisenstadt (blms) - Das Sozialhilfegesetz verpflichtet die Burgenländische Landesregierung, alle zwei Jahre einen Sozialbericht vorzulegen. Der nunmehr fünfte Sozialbericht über den Zeitraum 2011/2012 dokumentiert auf 195 Seiten und 30 Seiten Tabellenanhang die steigenden Anforderungen an das soziale Sicherungssystem des Landes und gibt auch Rechenschaft über den dafür erforderlichen Einsatz finanzieller Mittel. Es werden vor allem jene Bereiche beleuchtet, die durch Landesgesetze geregelt sind, also Sozial- und Behindertenhilfe bzw. soziale Dienste, Pflegegeld des Landes, Altenpflegeheime, Seniorenförderung, Jugendwohlfahrt, Grundversorgung für Fremde, Arbeitnehmerförderung und Sozialbetreuungsberufe. Darin integriert findet sich auch die offizielle Fortschreibung der Bedarfs- und Entwicklungsplanung 2014 bis 2015 für das bedeutsame Gebiet der Pflegevorsorge wieder.

„Der Sozialsektor wird oftmals in erster Linie als große finanzielle Belastung wahrgenommen. Diese unbestritten hohen Aufwendungen beruhen allerdings durchwegs auf gesetzlichen Verpflichtungen des Landes. Im Sozialbereich hat das Burgenland in den vergangenen Jahren eine sehr dynamische Entwicklung genommen. Im Mittelpunkt steht dabei die Hilfe und Unterstützung für benachteiligte Bürgerinnen und Bürger, für schutz-, hilfs- und pflegebedürftige, finanziell schlechter gestellte oder von Schicksalsschlägen hart getroffene Menschen. Die sozialen Dienste und Einrichtungen sind aber auch Wirtschaftsbetriebe, die Dienstleistungen produzieren und sichere Arbeitsplätze bereitstellen. Die Zahl der SeniorInnen im Alter von 75 und mehr Jahren wird zwischen 2013 und 2015 um 2.770 Personen ansteigen. Die Gruppe der über 90 Jährigen darunter wird um 600 steigen. Von diesen werden viele Betreuung und Pflege benötigen. Auch die Zahl behinderter Menschen ist im Steigen begriffen “, so Landesrat Dr. Peter Rezar, der am 19.06. den Sozialbericht 2011/2012 gemeinsam mit WHR Mag.a Elvira Waniek-Kain, Leiterin Hauptreferat Sozialwesen, und DAS Erich Craß, Autor des Sozialberichtes, Hauptreferat Sozialwesen, der Öffentlichkeit präsentierte.

Im Berichtszeitraum konnte die intensive Ausbauphase am Pflegeheimsektor fast abgeschlossen werden. Die Neu- und Umbauten an 8 Standorten betrafen 420 Pflegebetten, die nun in höchster Qualität zur Verfügung stehen. Dabei wurden in 6 Heimen 197 neue Plätze geschaffen. Im Jahr 2013 sind schon bzw. werden noch weitere 56 neue Pflegeplätze dazukommen. Anfang 2014 soll eine genauere Evaluierung der Auswirkungen der neu geschaffenen Heimplätze und aller getroffenen Maßnahmen sowie der weiteren Entwicklung der 24-Stunden-Betreuung und der Senioren-Tagesbetreuung auf die Versorgungssituation im Pflegebereich erfolgen. Erst nach Vorliegen der Ergebnisse soll über Zeitpunkt, Reihenfolge und Umfang des weiteren Ausbaus der Pflegeheime entschieden werden.

Auf der Homepage des Landes kann man sich seit Jänner 2012 darüber informieren, in welchen burgenländischen Pflegeheimen freie Heimplätze zur Verfügung stehen. Einen wichtigen Finanzierungsbeitrag im Bereich der Langzeitpflege stellt der Pflegefonds bereit, der zu zwei Drittel vom Bund und zu einem Drittel von Land und Gemeinden gespeist wird und vorrangig zum Ausbau der nichtstationären Pflegeinfrastruktur vorgesehen ist. Im Burgenland können damit Hauskrankenpflege, Hospiz- und Palliativversorgung, Demenz­betreuung, Senioren-Tagesbetreuung, Betreutes Wohnen, Kurzzeitpflege und Casemanagement forciert werden. In den Jahren 2011 bis 2016 beträgt der Zweckzuschuss aus dem Pflegefonds, der Land und Gemeinden – gegen entsprechendem Verwendungsnachweis – zur Verfügung gestellt wird, netto insgesamt 15 Millionen Euro.

Da die Aufnahme in Pflegeheime im Falle einer Finanzierung über die Sozialhilfe erst ab Pflegegeldstufe 4 erfolgen soll, müssen für Menschen mit geringerem Betreuungsbedarf andere Alternativen geboten werden, beispielsweise das Betreute Wohnen Plus. Dieses im Laufe des Jahres 2013 startende Pilotprojekt dient der finanziellen Unterstützung von Personen, die bereits einen Betreuungsbedarf bis zur Pflegegeldstufe 3 haben, aber noch nicht in ein Pflegeheim aufgenommen werden müssen. Das Land Burgenland hat als Träger der Sozialhilfe aber auch den gesetzlichen Auftrag, für soziale Dienste in einem wirtschaftlich vertretbaren Ausmaß vorzusorgen und dabei in erster Linie den Bedürfnissen der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Den weitaus größten Pflegedienst des Landes stellen die „pflegenden Angehörigen“ dar. Deren Entlastung durch Beratung und praktische Unterstützung im Pflegealltag kommt daher besondere Bedeutung zu.

Im Jahr 2012 ist die Inanspruchnahme von Hauskrankenpflege und Senioren-Tages­betreuung zurückgegangen, wobei hier ein direkter Zusammenhang mit der Zunahme der 24-Stunden-Betreuung und anderer Betreuungsformen durch ausländische Hilfskräfte besteht. Daher werden 2013 einerseits die Tarife für diese Dienstleistungen gesenkt, andererseits sollen die betroffenen Personen aber auch verstärkt auf die vorhandenen Angebote aufmerksam gemacht werden. Zweck der Bemühungen ist es, die vorzeitige stationäre Aufnahme zu verhindern. Die legale 24-Stunden-Betreuung wurde Ende April 2013 von etwa 1.600 pflegebedürftigen Personen beansprucht. Im Jahr 2012 erhielten 1.568 Personen dafür Förderungen in Höhe von insgesamt 4,8 Millionen Euro, wobei 40% vom Land und 60% vom Bund getragen wurden. Die Hospiz- und Palliativleistungen zählen neben der Hauskrankenpflege zu den mobilen Pflege- und Betreuungsdiensten und damit zu den vom Pflegefonds geförderten Leistungsbereichen. Mit Beginn des heurigen Jahres wurden die Hospiz- und Palliativdienste auch hinsichtlich der Art der Finanzierung und der Leistungsdokumentation an die Hauskrankenpflege angegliedert. Auch die in Zukunft immer wichtiger werdende Demenzbetreuung wird ab 2013 in die Richtlinien für die ambulanten Pflege- und Betreuungsdienste einbezogen und vom Land leistungsbezogen finanziert werden.

Die Burgenländische Arbeitnehmerförderung zählt zu den großzügigsten in ganz Österreich. Ab 2013 wurden beim Fahrtkostenzuschuss die Förderungen für Entfernungen von 20 bis 25 km von 75 auf 100 Euro wesentlich angehoben. Außerdem werden nun auch für über die jeweiligen Entfernungsgrenzen hinaus gefahrene volle Kilometer 2 Euro pro Kilometer und Jahr zusätzlich zur Basisförderung vergütet. Weiters erhalten StudentInnen mit Hauptwohnsitz im Burgenland, die außer­halb des Landes ein Studium absolvieren, eine Förderung zu den Kosten für die Be­nützung öffentlicher Verkehrsmittel am Studienort in Höhe von 50% der nach­ge­wie­senen Kosten der Semesternetz- oder Monatskarte. Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes werden zahlreiche berufliche Qualifizierungsmaßnahmen vorwiegend für arbeitslose Personen finanziert, die insbesondere auch jungen Menschen zugutekommen. In der Phasing Out-Periode 2007 - 2013 stehen dafür über 13 Millionen Euro zur Verfügung. Die durch Landesmittel finanzierten arbeitsmarktrelevanten Projekte „Facharbeiterintensivausbildungen“ und „Arbeitsstiftungen“ wurden erfolgreich weitergeführt. Im Jahr 2013 konnten im Bereich der Grundversorgung 66 Unterbringungsplätze für unbegleitete Minderjährige zur Verfügung gestellt werden und zwar in Neudörfl und in Rechnitz.

 

 

 

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