Jugendarbeitslosigkeit und KMU-Finanzierung auf der Tagesordnung des kommenden Europäischen
Rats
Brüssel (ec.europa) - Zum Abschluss der wöchentlichen Kommissionssitzung, die im Wesentlichen
der anstehenden Zusammenkunft des Europäischen Rates Ende Juni gewidmet war, führte Kommissionspräsident
Barroso aus: „Europa unternimmt viel, um die Krise zu überwinden. Die Kommission hat diese Anstrengungen in
der detaillierten Analyse, die unseren länderspezifischen Empfehlungen beigefügt ist, ausführlich
dokumentiert. Dennoch bleibt unsere Wirtschaftsleistung äußerst unbefriedigend, und die soziale Lage
ist in einigen Teilen Europas alarmierend. Wir können unsere Zusammenkunft Ende nächster Woche nutzen,
um einen neuen, EU-weiten Konsens zu finden und zu einer neuen Dynamik zu gelangen, mit der wir unsere Wirtschaft
wieder in Schwung bringen können. Wir legen jetzt konkrete Maßnahmen auf den Tisch, um die Jugendarbeitslosigkeit
zu bekämpfen und zusammen mit der EIB die Finanzierung der Realwirtschaft und insbesondere des Mittelstands
zu unterstützen. Die Bestandteile eines solchen Konsenses liegen auf dem Tisch. Jetzt müssen wir handeln.“
Die Europäische Kommission hat heute morgen drei Beiträge für die kommende Tagung des Europäischen
Rates am 27./28. Juni 2013 angenommen. Die Beiträge zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und zur
besseren Regulierung sowie die Bestandsaufnahme zum Wachstums- und Beschäftigungspakt wurden heute morgen
angenommen. Ein weiterer Beitrag, ein gemeinsamer Bericht mit der Europäischen Investitionsbank über
die Intensivierung der Darlehensvergabe an die Realwirtschaft, wird bereitgestellt, sobald seine förmliche
Annahme erfolgt ist. Mit diesen Initiativen kann Europa dazu beitragen, dass mehr Menschen wieder einen Arbeitsplatz
finden, Unternehmen Neueinstellungen und Investitionen vornehmen und Banken Darlehen an die Realwirtschaft vergeben.
Nachstehend die wichtigsten Punkte aus den vier Beiträgen:
Gemeinsam für die Jugend Europas - Ein Appell zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit
Die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ist besonders dringlich. Auch wenn die meisten Mittel dazu in den
Händen der Mitgliedstaaten sind, kann das Handeln auf EU-Ebene den Unterschied ausmachen. Die Kommission hat
eine Reihe praktischer und realistischer Maßnahmen vorgeschlagen, die sofort Wirkung entfalten können.
Einige Maßnahmen – insbesondere jene, die einen Zusammenhang zum MFR aufweisen – bedürfen jedoch noch
einer Einigung auf EU-Ebene.
An erster Stelle steht jetzt die beschleunigte Umsetzung der Beschäftigungsgarantie für Jugendliche.
Die Kommission schlägt vor, die für diese Beschäftigungsinitiative vorgesehenen 6 Mrd. EUR frühzeitig
zu binden, damit die Mittel bereits 2014/2015 eingesetzt werden können, anstatt sie über den gesamten
Siebenjahres-Zeitraum des MFR zu strecken. Die Mitgliedstaaten müssen ihre Programme zur Förderung der
Beschäftigung von Jugendlichen im Herbst vorlegen. Parallel dazu wird die Kommission zur Unterstützung
der Mitgliedstaaten einige EU-Instrumente voranbringen, wie die EU-Ausbildungsallianz, die Koalition für digitale
Arbeitsplätze, EURES und die Initiative „Dein erster EURES-Arbeitsplatz“ sowie die Maßnahmen, mit denen
die Einstellung junger Menschen erleichtert werden sollen. Alle diese Maßnahmen müssen in enger Partnerschaft
mit den Sozialpartnern und den einschlägigen Interessenträgern ergriffen werden.
Gemeinsamer Bericht der Kommission und der Europäischen Investitionsbank an den Europäischen Rat –
Die Kreditvergabe an die Wirtschaft steigern: Umsetzung der EIB-Kapitalaufstockung und gemeinsamer Initiativen
der Kommission und der EIB
Eines der größten momentanen Hindernisse für die wirtschaftliche Erholung ist der Mangel an
normalen Darlehen für die Realwirtschaft und insbesondere für KMU, wie die Kommission in ihrem Jahreswachstumsbericht
hervorgehoben hat.
In dem gemeinsamen Bericht der Kommission und der EIB wird dargelegt, wie die vor kurzem vereinbarte Kapitalerhöhung
der EIB verwendet werden soll. Ferner werden drei Optionen vorgestellt, wie KMU zeitnah beim Zugang zu Finanzmitteln
und bei der Einstellung junger Menschen unterstützt werden können. Die Kommission wird den Europäischen
Rat aufrufen, sich in diesem Punkt ambitionierte Ziele zu setzen.
Der Pakt für Wachstum und Beschäftigung: ein Jahr danach – Bericht an den Europäischen Rat
Die Europäische Kommission hat einen Fortschrittsbericht zum Wachstums- und Beschäftigungspakt angenommen.
Ein Jahr danach können die Mitgliedstaaten immer noch viel tun, um ihre Lage zu verbessern. Sie können
beispielsweise das Potenzial des digitalen, des Energie- oder des Forschungsbinnenmarktes stärker zur Entfaltung
bringen.
Besonders dringlich ist, wie die Kommission in ihrem Bericht betont, die Umsetzung der Binnenmarktakte I. Bisher
wurden erst 7 der 12 von der Kommission vorgelegten Legislativvorschläge von den beiden gesetzgebenden Organen
verabschiedet. Auch die meisten Vorschläge zur Binnenmarktakte II liegen bereits auf dem Tisch. Die verbleibenden
Vorschläge werden in der kommenden Woche folgen. Dazu zählt unter anderem ein Gesetzgebungsvorschlag
zu einem Fonds für langfristige Investitionen, mit dem der Realwirtschaft eine alternative Darlehensquelle
eröffnet werden soll. Die Kommission appelliert an Rat und Parlament, diese Vorschläge noch vor den Europawahlen
anzunehmen.
In dem Bericht wird dargelegt, wie die Kommission sämtliche Haushaltsmittel für die Kohäsionspolitik
im Zuge des im Wachstums- und Beschäftigungspakts beschlossenen Investitionspakets von 120 Mrd. EUR für
Projekte zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung bereitgestellt hat.
Folgemaßnahmen der Kommission zu den 10 wichtigsten Konsultationen der KMU zur EU-Regulierung
Zur Wachstumsförderung gehören auch unternehmensfreundliche Rahmenbedingungen. Eine Regulierung auf
EU-Ebene anstelle von 27 unterschiedlichen nationalen Regelungen hat sich als wirkungsvolles Mittel erwiesen, neue
Entfaltungsmöglichkeiten zu schaffen.
Die Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der die zehn EU-Rechtsakte behandelt werden, die von den KMU
bei einer Befragung am häufigsten mit zu hohem Bürokratieaufwand in Verbindung gebracht wurden. In der
Mitteilung wird ausführlich beschrieben, welche Maßnahmen in Reaktion auf jedes einzelne dieser Vorbringen
ergriffen wurden. Zu jedem der von den KMU genannten Rechtsakte hat die Kommission die vorgebrachten Bedenken geprüft
und entweder – soweit möglich – selber gehandelt oder den gesetzgebenden Organen Vorschläge unterbreitet,
um die Belastungen für die KMU zu senken. So hat die Kommission beispielsweise im Dezember 2011 eine Novellierung
der Vorschriften zum öffentlichen Auftragswesen vorgeschlagen, die sich unmittelbar auf den Zugang von KMU
zu öffentlichen Aufträgen auswirken dürfte. Im Februar 2013 hat die Kommission vorgeschlagen, die
Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit durch eine Verordnung über die Sicherheit von Verbraucherprodukten
mit einem einfacheren Katalog einheitlicher Anforderungen zu ersetzen.
Diese Arbeiten sind Teil der fortlaufenden Bemühungen der Kommission um eine Bedarfsanpassung des gemeinschaftsrechtlichen
Besitzstands (das „REFIT“-Programm).
Der Europäische Rat wird die länderspezifischen Empfehlungen der Kommission bestätigen, die die
Mitgliedstaaten bei ihrer Haushalts- und Wirtschaftspolitik im kommenden Jahr anleiten sollen. Er wird auch die
nächsten Schritte zur Konsolidierung der Wirtschafts- und Währungsunion beschließen. Die vier Beiträge
der Kommission enthalten zahlreiche Vorschläge für Sofortmaßnahmen, die sich belebend auf das Wirtschaftswachstum
auswirken würden. Sie werden dazu beitragen, das Vertrauen wiederherzustellen, so dass Unternehmen wieder
investieren und Neueinstellungen vornehmen und die Banken und andere Investoren zu einer normalen Darlehensvergabe
zurückkehren können. In ihnen wird überzeugend dargelegt, dass ein gemeinsames Handeln auf EU-Ebene
mehr Erfolg verspricht als isolierte Maßnahmen der einzelnen Mitgliedstaaten. Kommissionspräsident Barroso
wird diese Beiträge den Mitgliedern des Europäischen Rats sowie dem Europäischen Parlament zuleiten.
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