Besuch einer Delegation der G-10-Kommission
 des Deutschen Bundestags

 

erstellt am
18. 06. 13
14.00 MEZ

Informatives Arbeitsgespräch mit österreichischen Abgeordneten im Parlament
Wien (pk) – Die in Österreich und Deutschland durchaus unterschiedlichen Strukturen bei der Entscheidung und Kontrolle von Überwachungsmaßnahmen der Nachrichtendienste standen am 18.06. im Mittelpunkt eines informativen Arbeitsgesprächs einer Delegation der G-10-Kommission des Deutschen Bundestags mit österreichischen MandatarInnen aus dem Kreis des Innenausschusses unter Leitung des Abgeordneten Otto Pendl (S).

Die G-10-Kommission entscheidet, wie ihr Vorsitzender Hans de With erklärte, von Amts wegen als unabhängiges und weisungsfreies Organ über die Notwendigkeit und Zulässigkeit sämtlicher durch die Nachrichtendienste des Bundes (Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst) durchgeführten Eingriffe im Bereich des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses. Die deutschen Gäste berichteten über die Arbeitsweise des strikt unter Ausschluss er Öffentlichkeit tagenden Gremiums, wobei de With auf die bisher immer im Einvernehmen getroffenen Entscheidungen hinwies und betonte, es gehe vornehmlich um die Abwägung zwischen der Sicherung der Rechte des Einzelnen und der Notwendigkeit für den Staat, gewisse Informationen zu erhalten.

Abgeordneter Otto Pendl informierte über die Ausgestaltung der Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeiten in Österreich, unterstrich dabei insbesondere das System des Rechtsschutzbeauftragten und die parlamentarische Komponente und stellte ebenfalls fest, unabhängig von den jeweils unterschiedlichen Strukturen komme man an dem Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz der Grundrechte des Einzelnen und dem Schutz des Staates nicht vorbei.

Auf österreichischer Seite nahmen an dem Gespräch neben Pendl die Abgeordneten Christine Lapp (S), Karin Hakl (V), Hermann Gahr (V), Harald Stefan (F), Gabriela Moser (G) und Gerald Grosz (B) teil.

 

 

 

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