Informatives Arbeitsgespräch mit österreichischen Abgeordneten
im Parlament
Wien (pk) – Die in Österreich und Deutschland durchaus unterschiedlichen Strukturen bei der Entscheidung
und Kontrolle von Überwachungsmaßnahmen der Nachrichtendienste standen am 18.06. im Mittelpunkt eines
informativen Arbeitsgesprächs einer Delegation der G-10-Kommission des Deutschen Bundestags mit österreichischen
MandatarInnen aus dem Kreis des Innenausschusses unter Leitung des Abgeordneten Otto Pendl (S).
Die G-10-Kommission entscheidet, wie ihr Vorsitzender Hans de With erklärte, von Amts wegen als unabhängiges
und weisungsfreies Organ über die Notwendigkeit und Zulässigkeit sämtlicher durch die Nachrichtendienste
des Bundes (Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst) durchgeführten
Eingriffe im Bereich des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses. Die deutschen Gäste berichteten über
die Arbeitsweise des strikt unter Ausschluss er Öffentlichkeit tagenden Gremiums, wobei de With auf die bisher
immer im Einvernehmen getroffenen Entscheidungen hinwies und betonte, es gehe vornehmlich um die Abwägung
zwischen der Sicherung der Rechte des Einzelnen und der Notwendigkeit für den Staat, gewisse Informationen
zu erhalten.
Abgeordneter Otto Pendl informierte über die Ausgestaltung der Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeiten
in Österreich, unterstrich dabei insbesondere das System des Rechtsschutzbeauftragten und die parlamentarische
Komponente und stellte ebenfalls fest, unabhängig von den jeweils unterschiedlichen Strukturen komme man an
dem Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz der Grundrechte des Einzelnen und dem Schutz des Staates nicht
vorbei.
Auf österreichischer Seite nahmen an dem Gespräch neben Pendl die Abgeordneten Christine Lapp (S), Karin
Hakl (V), Hermann Gahr (V), Harald Stefan (F), Gabriela Moser (G) und Gerald Grosz (B) teil.
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