100 Familiengerichtshelfer ab 1. Juli - praktische Umsetzung des Familienrechts NEU planmäßig
angelaufen
Wien (bmj) - Ab 01.07. werden rund 100 Familiengerichtshelferinnen und -helfer in allen österreichischen
Ballungsräumen im Einsatz sein. Damit ist die erste Etappe in der praktischen Umsetzung des neuen Familienrechts
planmäßig abgeschlossen. Bei der heutigen Auftaktveranstaltung zum bundesweiten Ausbau der Familiengerichtshilfe,
zu der die neuen Mitarbeiter ins Justizministerium geladen waren, betonte Justizministerin Beatrix Karl die Vorteile
dieser Maßnahme. Nach dem Endausbau im Juli 2014 werden österreichweit dann bis zu 200 Familiengerichtshelfer
an 25 Standorten eingesetzt sein.
"Die Familiengerichtshilfe ist eine wichtige Stütze für Eltern, Kinder und Richter. Dank Ihres Einsatzes
ist es künftig möglich, schnellere und vermehrt einvernehmliche Lösungen vor Gericht zu finden.
Ich bin überzeugt, dass die Familiengerichtshilfe auf dem besten Weg ist, ein Erfolgsmodell zu werden",
richtete sich Karl an die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dabei verwies die Bundesministerin insbesondere
auf die psychologischen und sozialpädagogischen Kompetenzen dieser neuen Einrichtung. "Das Familienrecht
behandelt hochemotionale Sachverhalte; es geht um Väter, Mütter, Kinder und ihre Beziehungen zueinander.
Die psychologischen und sozialpädagogischen Kompetenzen der Familiengerichtshilfe sind daher ein großer
Gewinn für Familien und für die Justiz", so Karl weiter.
Die ersten Erfahrungen mit der Familiengerichtshilfe sind äußerst positiv. So konnten bisher bei etwa
einem Drittel aller Fälle durch die Familiengerichtshilfe Einigungen oder außergerichtliche Lösungen
erreicht werden.
Zu den Hauptaufgaben der Familiengerichthilfe zählt die Anbahnung einer gütlichen Einigung ("Clearing");
dabei wird durch Gespräche versucht, eine einvernehmliche Lösung noch vor Verfahrensbeginn zu finden.
Familiengerichtshelfer - speziell ausgebildete Psychologen, Sozialarbeiter und Pädagogen - unterstützen
Richter auch in ihrer Entscheidungsfindung durch fachliche Stellungnahmen und Berichte. Als "Besuchsmittler"
tragen Familiengerichtshelfer zusätzlich zur Durchsetzung von Besuchskontakten bei, indem sie beispielsweise
Übergaben begleiten.
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