Ab 1. Juli gilt die blaue Rückseite der e-card auch in Kroatien
Wien (wgkk) - Neben Badehose, Bikini und Sonnencreme sollte beim Kofferpacken für den Sommerurlaub
eines nicht vergessen werden: die e-card. Mit der Plastikkarte ist man nämlich nicht nur in Österreich,
sondern auch in den meisten europäischen Ländern krankenversichert. Möglich macht das die Europäische
Krankenversicherungskarte (EKVK), die sich auf der Rückseite der e-card befindet.
Akzeptiert wird die EKVK in der gesamten EU - ab 1. Juli also auch in Kroatien - sowie in der Schweiz, Norwegen,
Island und Liechtenstein. Anders ist es bei Reisen nach Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro und in die Türkei:
Für diese Länder müssen sich Urlauberinnen und Urlauber nach wie vor einen Urlaubskrankenschein
besorgen. Dieser ist beim Arbeitgeber oder der jeweiligen Krankenversicherung - etwa der Wiener Gebietskrankenkasse
(WGKK) - erhältlich.
Wer in einem Land, in dem die EKVK gilt, akut erkrankt, hat das Recht, so behandelt zu werden wie eine dort sozialversicherte
Person. Da die ausländischen Sozialversicherungen aber nicht immer dieselben Leistungen wie österreichische
zahlen, kann es im Fall des Falles zu unangenehmen Überraschungen kommen. So decken beispielsweise in vielen
anderen Ländern die regionalen Versicherungen Zahnbehandlungen mit einem weit geringeren Prozentsatz als in
Österreich ab.
EKVK vor Behandlungsbeginn vorzeigen
Um sicherzugehen, dass die Behandlung über die EKVK abgerechnet wird, sollte die blaue Rückseite der
e-card gleich vor Beginn der Behandlung vorgewiesen werden. Sollten Hotelangestellte die Ärztin oder den Arzt
rufen, sollten die Patientinnen und Patienten darauf hinweisen, dass sie von einer Vertragsärztin oder einem
Vertragsarzt behandelt werden möchten. Gibt es vor Ort keine Vertragsärztin oder keinen Vertragsarzt
und erfolgt die Behandlung durch eine Privatärztin bzw. einen Privatarzt, ist es wichtig, eine detaillierte
Rechnung (falls möglich auf Deutsch oder Englisch) ausstellen zu lassen. Auf dieser müssen alle Leistungen,
Medikamente, Heilbehelfe etc. samt ihren Preisen einzeln angeführt sein. Zurück in Österreich können
die Versicherten die bezahlte Rechnung bei ihrem Krankenversicherungsträger einreichen. Die ausländische
Wahlarztrechnung wird in Folge wie die eines österreichischen Privatmediziners behandelt, und die Betroffenen
erhalten 80 Prozent der heimischen Tarifhonorare zurück. Eine darüber hinausgehende Kostenübernahme
ist grundsätzlich nicht möglich.
Wird am Urlaubsort ein Krankenhausaufenthalt notwendig und ist eine Verrechnung mittels EKVK nicht möglich,
erhält die Patientin oder der Patient im Jahr 2013 einen Pflegekostenzuschuss von maximal 190,87 Euro pro
Tag.
Urlauberinnen und Urlauber, die zusätzliche Kosten durch ärztliche Behandlungen vermeiden möchten,
sollten aus den genannten Gründen eine private Reisekrankenversicherung abschließen, die meist wenig
Geld kostet. Viele Leistungen für Krankheitsfälle im Urlaub sind oft aber auch über Zusatzangebote
von Kreditkartenfirmen oder Automobilklubs abgedeckt.
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