e-card schützt in den meisten europäischen
 Sommerurlaubsländern

 

erstellt am
27. 06. 13
14.00 MEZ

Ab 1. Juli gilt die blaue Rückseite der e-card auch in Kroatien
Wien (wgkk) - Neben Badehose, Bikini und Sonnencreme sollte beim Kofferpacken für den Sommerurlaub eines nicht vergessen werden: die e-card. Mit der Plastikkarte ist man nämlich nicht nur in Österreich, sondern auch in den meisten europäischen Ländern krankenversichert. Möglich macht das die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), die sich auf der Rückseite der e-card befindet.

Akzeptiert wird die EKVK in der gesamten EU - ab 1. Juli also auch in Kroatien - sowie in der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein. Anders ist es bei Reisen nach Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro und in die Türkei: Für diese Länder müssen sich Urlauberinnen und Urlauber nach wie vor einen Urlaubskrankenschein besorgen. Dieser ist beim Arbeitgeber oder der jeweiligen Krankenversicherung - etwa der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) - erhältlich.

Wer in einem Land, in dem die EKVK gilt, akut erkrankt, hat das Recht, so behandelt zu werden wie eine dort sozialversicherte Person. Da die ausländischen Sozialversicherungen aber nicht immer dieselben Leistungen wie österreichische zahlen, kann es im Fall des Falles zu unangenehmen Überraschungen kommen. So decken beispielsweise in vielen anderen Ländern die regionalen Versicherungen Zahnbehandlungen mit einem weit geringeren Prozentsatz als in Österreich ab.

EKVK vor Behandlungsbeginn vorzeigen
Um sicherzugehen, dass die Behandlung über die EKVK abgerechnet wird, sollte die blaue Rückseite der e-card gleich vor Beginn der Behandlung vorgewiesen werden. Sollten Hotelangestellte die Ärztin oder den Arzt rufen, sollten die Patientinnen und Patienten darauf hinweisen, dass sie von einer Vertragsärztin oder einem Vertragsarzt behandelt werden möchten. Gibt es vor Ort keine Vertragsärztin oder keinen Vertragsarzt und erfolgt die Behandlung durch eine Privatärztin bzw. einen Privatarzt, ist es wichtig, eine detaillierte Rechnung (falls möglich auf Deutsch oder Englisch) ausstellen zu lassen. Auf dieser müssen alle Leistungen, Medikamente, Heilbehelfe etc. samt ihren Preisen einzeln angeführt sein. Zurück in Österreich können die Versicherten die bezahlte Rechnung bei ihrem Krankenversicherungsträger einreichen. Die ausländische Wahlarztrechnung wird in Folge wie die eines österreichischen Privatmediziners behandelt, und die Betroffenen erhalten 80 Prozent der heimischen Tarifhonorare zurück. Eine darüber hinausgehende Kostenübernahme ist grundsätzlich nicht möglich.

Wird am Urlaubsort ein Krankenhausaufenthalt notwendig und ist eine Verrechnung mittels EKVK nicht möglich, erhält die Patientin oder der Patient im Jahr 2013 einen Pflegekostenzuschuss von maximal 190,87 Euro pro Tag.

Urlauberinnen und Urlauber, die zusätzliche Kosten durch ärztliche Behandlungen vermeiden möchten, sollten aus den genannten Gründen eine private Reisekrankenversicherung abschließen, die meist wenig Geld kostet. Viele Leistungen für Krankheitsfälle im Urlaub sind oft aber auch über Zusatzangebote von Kreditkartenfirmen oder Automobilklubs abgedeckt.

 

 

 

Informationen: http://www.wgkk.at

 

 

 

 

 

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