Abschluss der GAP-Verhandlungen
Luxemburg (ec.europa) - Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat der
EU-Staaten haben mit einer politischen Einigung am Abend des 26.06. die Weichen für eine weitreichende Reform
der europäischen Landwirtschaftspolitik gestellt. Künftig werden die Zahlungen an Landwirte in der EU
gerechter verteilt sowie die ökologische Nachhaltigkeit des Agrarsektors und seine Marktorientierung gestärkt.
"Ich bin hocherfreut über diese Einigung, die der Gemeinsamen Agrarpolitik eine neue Richtung geben wird",
erklärte Dacian Ciolos, EU-Kommissar für Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raums.
"Die Einigung wird zu weitreichenden Änderungen führen: die Direktzahlungen werden gerechter und
grüner, die Position der Landwirte innerhalb der Produktionskette wird gestärkt und die GAP wird effizienter
und transparenter. Diese Entscheidungen stehen für eine starke Antwort der EU auf die Herausforderungen Lebensmittelsicherheit,
Klimawandel, Wachstum und Beschäftigung im ländlichen Raum."
Ausgehend von den Reformvorschlägen der Europäischen Kommission vom Oktober 2011 umfasst die Einigung
Bestimmungen dazu, wie die Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) künftig verteilt werden.
Sie soll gerechter werden, sowohl zwischen als auch innerhalb der EU-Staaten. Ab 2019 soll kein Mitgliedstaat weniger
als 75 Prozent des EU-Durchschnitts erhalten. Nur aktiven Landwirten soll eine Einkommensunterstützung gewährt
werden, und Junglandwirte sollen durch besondere Zuschläge in den ersten fünf Jahren ihrer Tätigkeit
dazu ermutigt werden, einen Betrieb aufzubauen oder zu übernehmen. Zudem werden ein Drittel aller Direktzahlungen
künftig an Umweltauflagen gebunden. Dazu gehört beispielsweise die Diversifizierung des Anbaus, das Erhalten
von Dauergrünflächen und die Erhaltung von derzeit fünf (später sieben) Prozent ökologischer
Vorrangflächen. Mitgliedstaaten können in sehr begrenztem Umfang eine „gekoppelte“ Stützung gewähren,
das heißt Zahlungen für ein bestimmtes Erzeugnis.
Im Bereich der "Marktverwaltungsmeachnismen" gab es eine Einigung darüber, nach der Milchquote auch
die Quotenregelung für Zucker auslaufen zu lassen, und zwar im Jahr 2017. Im Weinsektor wird die derzeit geltende
Regelung für Rebpflanzungsrechte im Jahr 2016 durch einen dynamischeren Regulierungsmechanismus ersetzt, um
günstige Bedingungen für eine ausgewogene Entwicklung des europäischen Weinsektors zu schaffen.
Die Einigung muss noch formal vom Rat und dem Europäischen Parlament bestätigt werden.
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Berlakovich: Reform kommt Österreich entgegen
Kompromiss für Bauern, Konsumenten und Umwelt in weiten Teilen gelungen
Wien (bmlfuw) - Die EU-Agrarminister haben sich am Abend des 26.06. in Luxemburg über die Zukunft der
europäischen Landwirtschaft für die nächsten sieben Jahre bis 2020 geeinigt. Das Europaparlament
hatte erstmals Mitspracherecht und hat die Reform gestern in Brüssel abgesegnet.
Der erzielte Kompromiss bleibt in manchen Bereichen hinter den allgemeinen Erwartungen zurück. Österreich
hat sich aber mit seinen Kernanliegen durchgesetzt. Dazu Landwirtschaftsminister Niki Berlakovich: „Viele Bereiche,
die für Österreich wichtig sind, haben wir in harten und zähen Verhandlungen in eine positive Richtung
bewegt. Wir haben mit einem Budget von minus 2,8 % eine akzeptable Grundlage. Bei der Anerkennung der österreichischen
Umweltleistungen beim Greening haben wir uns gegen das Europäische Parlament durchgesetzt. Dabei wird es keine
Doppelförderung geben - höherwertige Umweltleistungen aus dem österreichischen Umweltprogramm ÖPUL
sollen aber sehr wohl berücksichtigt werden. Statt 5% der Flächen still legen zu müssen, können
wir auf ökologischen Vorrangflächen Eiweißpflanzen anbauen und so unsere Importabhängigkeit
von Soja aus Übersee verringern. Mit einem Junglandwirtebonus schaffen wir Impulse für junge Menschen.
Für Kleinlandwirte konnten wesentliche Bürokratieerleichterungen und Vereinfachungen durchgesetzt werden.
Wir haben aber auch unser Bergbauernprogramm erfolgreich verteidigt und können so unsere wichtige Berglandwirtschaft
absichern. Die GAP Reform stellt insgesamt sicher, dass aktive Bäuerinnen und Bauern auch in Zukunft eine
flächendeckende, wettbewerbsfähige, nachhaltige, bäuerliche Landwirtschaft betreiben können“.
Maßstab für Berlakovich ist der bäuerliche Familienbetrieb und nicht die Agrarindustrie: „Ich
habe für die Weiterführung des Wegs der österreichischen Landwirtschaft gekämpft. Ich will
eine produzierende Landwirtschaft mit ökologischer Verantwortung. Denn es geht auch um die Zukunft der Bergbauern,
Biobauern und Nebenerwerbsbauern“.
Auch der Lebensmittelproduktion und Ernährungssicherheit kommt die GAP Reform entgegen. „Das ist ein Versprechen
der Landwirtschaft an die Konsumentinnen und Konsumenten und eine klare Zusage. Sie können auch in Zukunft
damit rechnen, dass sie mit sicheren Lebensmitteln von hoher Qualität und leistbaren Preisen ausreichend versorgt
werden,“ so Niki Berlakovich.
Die GAP Reform bringt auch Kürzungen für Großbetriebe bei den Direktzahlungen ab 150.000 Euro.
„Trotz des heftigen Widerstands einiger Mitgliedsstaaten wollten wir hier einen Schritt weiter gehen und haben
eine verpflichtende Kürzung gefordert. Mit dem gewonnenen Geld wollen wir Klein- und Mittelbetriebe unterstützen“,
unterstreicht der Minister.
„Die Reform geht nicht ganz so weit wie wir wollten, aber in die richtige Richtung. Unsere Bauern werden damit
gut leben können. Insbesondere unsere Berg- und Biobauern und die Nebenerwerbsbauern – wir haben das bestmögliche
Ergebnis im Sinne eines Kompromisses erzielt“, bekräftigt Minister Niki Berlakovich.
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Wlodkowski: Akzeptables Ergebnis für Österreichs Bauern
Kompromiss beim Greening erreicht
Wien (lkö) - "Grüner und fairer - so lauten die Eckpunkte der GAP-Reform. Österreichs
Bauern können aufatmen, denn Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich konnte wesentliche Knackpunkte zum
Vorteil unserer Bauernfamilien in den Verhandlungen lösen. So dürften die Umweltleistungen der heimischen
Landwirte, auch der Biobauern, künftig als Vorleistungen für das Greening voll angerechnet werden können.
Auch der Anbau von Eiweißpflanzen auf jenen Flächen, die für das Greening bereitgestellt werden
müssen, konnte als Ersatz für Flächenstilllegungen erreicht werden. Zudem wird die Neuabgrenzung
der Gebietskulisse der Sonstigen benachteiligten Gebiete auf 2018 verschoben und Österreich kann bis dahin
die bestehende Förderung beibehalten. Auch beim Umstieg vom historischen Prämienmodell auf das Regionalmodell
konnten wir eine ausreichend lange Übergangszeit erreichen", begrüßt Gerhard Wlodkowski, Präsident
der Landwirtschaftskammer Österreich, das Ergebnis der abschließenden Trilog-Verhandlungen in Luxemburg
zwischen Rat, Kommission und Parlament, das erstmals beim Beschluss der EU-Agrarreform mitentscheiden konnte.
Anbau von Eiweißpflanzen auf Vorrangflächen
Österreichs Bauern brauchen für ihre unternehmerischen Entscheidungen Sicherheit, Planbarkeit und Berechenbarkeit.
Knackpunkt der Trilog-Verhandlungen zur GAP-Reform war einmal mehr eine flexiblere Ausgestaltung des Greenings.
Hier kommt es zu einem zweistufigen Vorgehen. 2015 sollen 5% der Fläche als ökologische Vorrangflächen
genutzt werden. Danach wird evaluiert und entschieden, ob auf 7% erhöht werden soll. Dabei ist der Anbau von
Eiweißpflanzen auf diesen Flächen möglich, was Österreich von Anfang an in den GAP-Verhandlungen
gefordert hat. Betriebe mit weniger als 15 ha und mit mehr als 75% Dauergrünland sowie Dauerkulturen sollen
von der Vorrangflächenregelung ausgenommen werden. Die Verpflichtung, mehrere Früchte anzubauen, soll
erst bei 10 ha beginnen und die Umwandlung von Dauergrünland soll mit 5% begrenzt werden (Basisjahr 2012).
Top-up für Junglandwirte
Verpflichtende Extrazahlungen für Junglandwirte sind nun in der neuen GAP-Periode festgelegt. Demnach
muss jedes Land Junglandwirten fünf Jahre eine Top-up-Prämie von 25% in Form von Direktzahlungen (Erste
Säule) gewähren, wobei diese mit einem Lebensalter von 40 Jahren und mit einer Fläche von 90 ha
begrenzt sind. Bis zu 2% des nationalen Agrarbudgets sollen dafür aufgewendet werden.
Faire Verteilung der Agrarmittel
Wie von Österreich gefordert, wurde auch die Position des aktiven Landwirts gestärkt. Es wird eine schwarze
EU-Liste geben, wo genau angeführt ist, dass eben Golfplätze, Flughäfen, Eisenbahnunternehmen usw.
künftig für ihre Flächen keine Agrarmittel erhalten dürfen. Darüber hinaus wurde bei der
faireren Verteilung der Agrarmittel innerhalb eines Staates ein Kompromiss erreicht: Künftig wird EU-weit
kein Bauer weniger als 60% des regionales Durchschnitts bekommen und keiner mehr als 30% verlieren.
Erfolg bei Abgrenzung Sonstiger benachteiligter Gebiete
Die Definition der acht biophysikalischen Kriterien als Grundlage der Abgrenzung der Sonstigen benachteiligten
Gebiete wird auf 2018 verschoben. Zudem konnte die Unterstützung der Bergbauern in der bestehenden Höhe
gesichert werden.
Wein: Verlängerung der Pflanzrechte erreicht
Eine ungehemmte Ausweitung der Weinflächen in der EU konnte verhindert werden. Es wurde bei den Weinpflanzrechten
eine Verlängerung erreicht, und somit wird das alte System noch bis Ende 2016 gültig sein.
Rasche Umsetzung nationaler Maßnahmen gefordert
Alle Themen, die in den Mehrjährigen Finanzrahmen der EU von 2014 bis 2020 eingreifen, wie etwa die Umschichtung
von Geldern zwischen der Ersten und Zweiten Säule, die Verteilung der Gelder zwischen den Staaten (externe
Konvergenz) sowie die Deckelung der Förderungen (Capping) sind nach wie vor Teil der Trilog-Verhandlungen
in Brüssel und bleiben damit offen.
Ländliche Entwicklung gesichert
Die im Februar 2013 erfolgte Einigung über das EU-Budget für die kommenden sieben Jahre bedeutet trotz
Abschlägen, dass die Ländliche Entwicklung, das Kernstück der heimischen Agrarpolitik, gesichert
ist. Der Wermutstropfen dabei: Der von 50 auf 53% gestiegene EU-Kofinanzierungssatz würde allerdings für
Österreichs Bauern automatisch ein Minus nach sich ziehen, befürchtet der LK-Präsident.
Aufgrund der Tatsachen, dass einerseits die zuletzt beigetretenen EU-Mitglieder ab 2014 höhere Direktzahlungen
erhalten und andererseits das Gesamtbudget 2014 bis 2020 im Vergleich zur Vorperiode reduziert wurde, sinken auch
die Mittel für die Erste Säule, also die Direktzahlungen und die Marktordnungsmittel für Österreichs
Landwirte, von EUR 5,2 Mrd. auf 5 Mrd. zu jeweiligen Preisen für insgesamt sieben Jahre. Ein etwas weniger
ausgeprägtes Minus verzeichnet auch die Zweite Säule , also die Ländliche Entwicklung. Hier verringern
sich die Auszahlungen an die Bauern von EUR 4 Mrd. auf rund 3,9 Mrd. über die siebenjährige Finanzplanungsperiode
zu jeweiligen Preisen gerechnet.
Anstieg des Bürokratieaufwandes droht
"Österreichs Bauern brauchen für ihre unternehmerischen Entscheidungen Sicherheit, Planbarkeit
und Berechenbarkeit. Daher begrüßen wir einen erfolgreichen Abschluss der GAP-Reform. Bei der Umsetzung
der neuen Agrarpolitik ist mehr denn je darauf zu achten, dass diese nicht zu neuer Bürokratie und Auflagen
führt. Ganz im Gegenteil, es muss eine Vereinfachung das übergeordnete Ziel sein, zumal die Landwirte
und die Agrarverwaltung hier bereits absolut an der Grenze des Machbaren agieren", betont Wlodkowski.
"Wir haben stets betont, dass auch die Landwirtschaft ihren Beitrag zu einem sparsamen EU-Haushalt leisten
wird. Damit aber unsere Bauern nicht durch verringerte Mittel in der Ersten Säule, durch weniger Gelder in
der Zweiten Säule und durch die sinkende Kofinanzierung dreifach verlieren, brauchen wir einen Ausgleich von
Verlusten aus nationalen Haushaltsmitteln. Die Umsetzung der Agrarreform stellt für Österreichs Bauern
und die Landwirtschaftskammern eine überaus große Herausforderung dar, verbunden mit einem enorm hohen
Arbeitsaufwand. Die bäuerliche Interessenvertretung erwartet daher vom Landwirtschaftsministerium eine rasche
Klärung der vertraglichen Zusammenarbeit bezüglich Beratung und Förderungsabwicklung", stellt
Wlodkowski fest.
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