Stöger: Umsetzung der Gesundheitsreform
 hat begonnen

 

erstellt am
26. 06. 13
14.00 MEZ

Wien (bgf) - "Die Gesundheitsreform hat es von der theoretischen Ebene in die Praxis geschafft. Durch den ersten Bundes-Zielsteuerungsvertrag zur Zielsteuerung Gesundheit, hat die Arbeit in der neuen, gemeinsamen Struktur begonnen. Erstmals müssen Bund, Länder und Sozialversicherungen gemeinsam die Leistungen für die Menschen planen. Das ist ein gesundheitspolitischer Meilenstein", betonte Gesundheitsminister Stöger anlässlich der Einigung am 26.06.. Der Bundes-Zielsteuerungsvertrag wird jetzt der neuen Bundes-Zielsteuerungskommission vorgelegt, die am 28.06. in Wien tagt.

"Die Versorgung der Menschen wird langfristig abgesichert und weiter ausgebaut. In Zukunft muss es in jedem Bundesland ambulante Einrichtungen geben, in denen verschiedene Fachärzte und Allgemeinmediziner für die Menschen da sind, auch am Wochenende oder am Abend. Dadurch steigern wir die Qualität und reduzieren Wartezeiten. Auch die Qualitätsstandards im Krankenhaus und die tagesklinischen Leistungen - Leistungen, bei denen die Patientinnen und Patienten nicht tagelang im Krankenhaus bleiben müssen, sondern rasch wieder in ihr gewohntes Umfeld zurück können - werden ausgebaut", so der Minister weiter.

"Es war ein weiter Weg von der Idee einer umfassenden Gesundheitsreform bis zu diesem heutigen Vertrag. Mir ist es gelungen, alle Partner an einen Tisch zu holen und das Gesundheitssystem für die Menschen abzusichern und zu modernisieren. Im Gegensatz zu vielen anderen EU-Staaten wird es in Österreich auch jedes Jahr mehr Geld im Gesundheitssystem geben. Davon profitieren Patientinnen und Patienten", führte Stöger aus, der sich abschließend bei den Mitgliedern des Verhandlungsteams für die konstruktive Zusammenarbeit bedankte.

     

Gesundheitsreform: HausärztInnen als erste Anlaufstelle stärken
Fragestunde im Bundesrat mit Gesundheitsminister Stöger
Wien (pk) - Gesundheitsminister Alois STÖGER sieht die kürzlich im Parlament beschlossene Gesundheitsreform auf gutem Weg. In einer Fragestunde des Bundesrats schilderte er am 26.06. die jüngsten Entwicklungen dieser Reform und deren Zielsetzungen: die beste Versorgung für PatientInnen abzusichern, die Primärversorgung im niedergelassenen Bereich zu stärken und ein vergleichbares Qualitätsmanagement sowohl bei Spitälern als auch bei niedergelassenen ÄrztInnen zu erreichen. Zahlreiche Detailfragen des Plenums betrafen in Folge die laufende Gesundheitsreform, wobei etwa Bundesrätin Johanna KÖBERL die Rolle der Länder interessierte, Bundesräte Ferdinand TIEFNIG (V/O) und Efgani DÖNMEZ (G/O) sich auf Maßnahmen zur Stärkung niedergelassener Ärzte bezogen.

HausärztInnen sollen die SpezialistInnen für den Erstkontakt mit PatientInnen und für chronische Erkrankungen werden, skizzierte der Gesundheitsminister den Plan seines Ressorts. Die freie Arztwahl bleibe natürlich dennoch aufrecht. Dessen ungeachtet gebe es Überlegungen, die Primärversorgung außerhalb der Spitäler entsprechend dem Bundeszielsteuerungsvertrag mittels Versorgungszentren mit flexiblen Öffnungszeiten in allen Bundesländern auszubauen, nicht zuletzt um unnötige Krankenhausaufenthalte zu verringern. Außerdem regte Stöger an, Bundesländer könnten via Kooperationen spezielle Leistungen auch in gemeinsamen Zentren anbieten. Bis 30. September 2013, so sei vereinbart worden, werde jedes Bundesland einen Landeszielsteuerungsvertrag vorlegen, aus dem seine Schritte zur Zielerreichung hervorgehen, informierte der Minister. Im Sinne eines partnerschaftlichen Agierens von Bund und Ländern habe man bei Zielverfehlung keine Sanktionen angedacht, vielmehr wurde eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Einen der Punkte, der in den Zielsteuerungsverträgen der Bundesländer zu konkretisieren sei, stelle die Kinder-Gesundheitsstrategie des Bundes dar, erläuterte der Gesundheitsminister auf Nachfragen zur Kindermedizin. Dadurch solle die Versorgung von Minderjährigen – auch bei der Kinder- und Jugendpsychiatrie – verbessert werden, weiters sei zusammen mit dem Krankenanstaltenträgern ein schrittweiser Ausbau der Rehabilitationsangebote anvisiert.

Generell bilden Präventionsmaßnahmen im Bereich Allgemeinmedizin Stöger zufolge einen zentralen Teil der heimischen Gesundheitspolitik und er nannte den Nationalen Aktionsplan zur Bewegung und die Intensivierung der betriebliche Gesundheitsförderung. Versicherten ihren Erfolg beim Erreichen gesundheitlicher Vorsätze monetär abzugelten befürworte er allerding nicht, meinte der Minister, letztlich sei die Gesundheit selbst der beste Bonus.

Praxisbezogene Ausrichtung der HausärztInnen-Ausbildung
Bei der medizinischen Ausbildung von AllgemeinmedizinerInnen würden ebenfalls neue Akzente gesetzt, um den postuniversitären Wissenserwerb zu verbessern - beispielsweise durch praktische Erfahrungen in den Regionen mit einem mindestens 6-monatigen Praktikum in einer Ordination am Land, umriss Stöger. Zur Thematik der Medizinausbildung thematisierten die BundesrätInnen außerdem die Verwirklichung der geplanten medizinischen Fakultät in Linz; konkret wurde das Ausmaß der Mitwirkung an dem Projekt durch das Gesundheitsministerium hinterfragt.

Sein Ressort habe bereits einen maßgeblichen Beitrag zur Realisierung der medizinischen Fakultät in Linz geleistet, erwiderte Stöger, so stamme die Anregung, die Johannes-Kepler-Universität mit der medizinischen Fakultät zu verbinden, von ihm. Stöger erachtete den Aufbau der Linzer Fakultät als wichtige Maßnahme, schon um den Bedarf an ÄrztInnen in neuen Medizinbereichen abzudecken.

Auf die Finanzierung dieser Med-Fakultät angesprochen, gab der Bundesminister zu bedenken, der Bundesbeitrag zu den Universitätsbudgets liege in der Verantwortung des Wissenschaftsministeriums und komme deshalb nicht aus dem Topf des Gesundheitsressorts. Jedoch vergebe sein Haus regelmäßig Forschungsaufträge an sämtliche Universitäten mit medizinischen Fakultäten, und werde das auch beim Standort Linz tun. Er bekenne sich zu der Regierungsvereinbarung, 2% des BIP in Forschung zu investieren, so Stöger.

Dass Bundesrat Gerd KRUSCHE (F/St) derzeit keine tatsächliche Sanierung bei den Gebietskrankenkassen ausmacht, konnte Bundesminister Stöger nicht nachvollziehen. Alle Gebietskrankenkassen hätten vor kurzem positive Jahresergebnisse vorgelegt, so der Minister. Der Schuldenabbau in diesem Sektor sei folglich – mit Ausnahme von Wien – österreichweit durchgesetzt worden, man habe zu diesem Zweck eine nachhaltige Sanierung mit Kostendämpfungsprogrammen umgesetzt, ohne Einschnitte im Gesundheitswesen vorzunehmen. Krusches Nachfrage betreffend die Zielbestimmung der Kostensenkung bei der Gesundheitsreform im Zusammenhang mit dem BIP erwiderte Stöger mit seinem festen Vorsatz, die Leistungen im Gesundheitssystem weiter auszubauen, allerdings unter Evaluierungen der bestehenden Leistungen auf ihre Sinnhaftigkeit.

Angestoßen wurde in der Debatte mit dem Gesundheitsminister schließlich das Problem vieler Selbständiger, sich die 20% Selbstbehalt der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft (SVA) nicht leisten zu können. Eine Änderung des SVA-Satzungsrechts zur Senkung des Selbstbehalts wäre sicher angebracht, räumte Stöger ein, er machte jedoch den Umstand geltend, dass die SVA auf Grund der steigenden Zahl neuer Selbständiger heuer negativ bilanziert habe.

 

 

 

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