Wien (bgf) - "Die Gesundheitsreform hat es von der theoretischen Ebene in die Praxis geschafft. Durch den
ersten Bundes-Zielsteuerungsvertrag zur Zielsteuerung Gesundheit, hat die Arbeit in der neuen, gemeinsamen Struktur
begonnen. Erstmals müssen Bund, Länder und Sozialversicherungen gemeinsam die Leistungen für die
Menschen planen. Das ist ein gesundheitspolitischer Meilenstein", betonte Gesundheitsminister Stöger
anlässlich der Einigung am 26.06.. Der Bundes-Zielsteuerungsvertrag wird jetzt der neuen Bundes-Zielsteuerungskommission
vorgelegt, die am 28.06. in Wien tagt.
"Die Versorgung der Menschen wird langfristig abgesichert und weiter ausgebaut. In Zukunft muss es in jedem
Bundesland ambulante Einrichtungen geben, in denen verschiedene Fachärzte und Allgemeinmediziner für
die Menschen da sind, auch am Wochenende oder am Abend. Dadurch steigern wir die Qualität und reduzieren Wartezeiten.
Auch die Qualitätsstandards im Krankenhaus und die tagesklinischen Leistungen - Leistungen, bei denen die
Patientinnen und Patienten nicht tagelang im Krankenhaus bleiben müssen, sondern rasch wieder in ihr gewohntes
Umfeld zurück können - werden ausgebaut", so der Minister weiter.
"Es war ein weiter Weg von der Idee einer umfassenden Gesundheitsreform bis zu diesem heutigen Vertrag. Mir
ist es gelungen, alle Partner an einen Tisch zu holen und das Gesundheitssystem für die Menschen abzusichern
und zu modernisieren. Im Gegensatz zu vielen anderen EU-Staaten wird es in Österreich auch jedes Jahr mehr
Geld im Gesundheitssystem geben. Davon profitieren Patientinnen und Patienten", führte Stöger aus,
der sich abschließend bei den Mitgliedern des Verhandlungsteams für die konstruktive Zusammenarbeit
bedankte.
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Gesundheitsreform: HausärztInnen als erste Anlaufstelle stärken
Fragestunde im Bundesrat mit Gesundheitsminister Stöger
Wien (pk) - Gesundheitsminister Alois STÖGER sieht die kürzlich im Parlament beschlossene Gesundheitsreform
auf gutem Weg. In einer Fragestunde des Bundesrats schilderte er am 26.06. die jüngsten Entwicklungen dieser
Reform und deren Zielsetzungen: die beste Versorgung für PatientInnen abzusichern, die Primärversorgung
im niedergelassenen Bereich zu stärken und ein vergleichbares Qualitätsmanagement sowohl bei Spitälern
als auch bei niedergelassenen ÄrztInnen zu erreichen. Zahlreiche Detailfragen des Plenums betrafen in Folge
die laufende Gesundheitsreform, wobei etwa Bundesrätin Johanna KÖBERL die Rolle der Länder interessierte,
Bundesräte Ferdinand TIEFNIG (V/O) und Efgani DÖNMEZ (G/O) sich auf Maßnahmen zur Stärkung
niedergelassener Ärzte bezogen.
HausärztInnen sollen die SpezialistInnen für den Erstkontakt mit PatientInnen und für chronische
Erkrankungen werden, skizzierte der Gesundheitsminister den Plan seines Ressorts. Die freie Arztwahl bleibe natürlich
dennoch aufrecht. Dessen ungeachtet gebe es Überlegungen, die Primärversorgung außerhalb der Spitäler
entsprechend dem Bundeszielsteuerungsvertrag mittels Versorgungszentren mit flexiblen Öffnungszeiten in allen
Bundesländern auszubauen, nicht zuletzt um unnötige Krankenhausaufenthalte zu verringern. Außerdem
regte Stöger an, Bundesländer könnten via Kooperationen spezielle Leistungen auch in gemeinsamen
Zentren anbieten. Bis 30. September 2013, so sei vereinbart worden, werde jedes Bundesland einen Landeszielsteuerungsvertrag
vorlegen, aus dem seine Schritte zur Zielerreichung hervorgehen, informierte der Minister. Im Sinne eines partnerschaftlichen
Agierens von Bund und Ländern habe man bei Zielverfehlung keine Sanktionen angedacht, vielmehr wurde eine
Schlichtungsstelle eingerichtet. Einen der Punkte, der in den Zielsteuerungsverträgen der Bundesländer
zu konkretisieren sei, stelle die Kinder-Gesundheitsstrategie des Bundes dar, erläuterte der Gesundheitsminister
auf Nachfragen zur Kindermedizin. Dadurch solle die Versorgung von Minderjährigen – auch bei der Kinder- und
Jugendpsychiatrie – verbessert werden, weiters sei zusammen mit dem Krankenanstaltenträgern ein schrittweiser
Ausbau der Rehabilitationsangebote anvisiert.
Generell bilden Präventionsmaßnahmen im Bereich Allgemeinmedizin Stöger zufolge einen zentralen
Teil der heimischen Gesundheitspolitik und er nannte den Nationalen Aktionsplan zur Bewegung und die Intensivierung
der betriebliche Gesundheitsförderung. Versicherten ihren Erfolg beim Erreichen gesundheitlicher Vorsätze
monetär abzugelten befürworte er allerding nicht, meinte der Minister, letztlich sei die Gesundheit selbst
der beste Bonus.
Praxisbezogene Ausrichtung der HausärztInnen-Ausbildung
Bei der medizinischen Ausbildung von AllgemeinmedizinerInnen würden ebenfalls neue Akzente gesetzt, um den
postuniversitären Wissenserwerb zu verbessern - beispielsweise durch praktische Erfahrungen in den Regionen
mit einem mindestens 6-monatigen Praktikum in einer Ordination am Land, umriss Stöger. Zur Thematik der Medizinausbildung
thematisierten die BundesrätInnen außerdem die Verwirklichung der geplanten medizinischen Fakultät
in Linz; konkret wurde das Ausmaß der Mitwirkung an dem Projekt durch das Gesundheitsministerium hinterfragt.
Sein Ressort habe bereits einen maßgeblichen Beitrag zur Realisierung der medizinischen Fakultät in
Linz geleistet, erwiderte Stöger, so stamme die Anregung, die Johannes-Kepler-Universität mit der medizinischen
Fakultät zu verbinden, von ihm. Stöger erachtete den Aufbau der Linzer Fakultät als wichtige Maßnahme,
schon um den Bedarf an ÄrztInnen in neuen Medizinbereichen abzudecken.
Auf die Finanzierung dieser Med-Fakultät angesprochen, gab der Bundesminister zu bedenken, der Bundesbeitrag
zu den Universitätsbudgets liege in der Verantwortung des Wissenschaftsministeriums und komme deshalb nicht
aus dem Topf des Gesundheitsressorts. Jedoch vergebe sein Haus regelmäßig Forschungsaufträge an
sämtliche Universitäten mit medizinischen Fakultäten, und werde das auch beim Standort Linz tun.
Er bekenne sich zu der Regierungsvereinbarung, 2% des BIP in Forschung zu investieren, so Stöger.
Dass Bundesrat Gerd KRUSCHE (F/St) derzeit keine tatsächliche Sanierung bei den Gebietskrankenkassen ausmacht,
konnte Bundesminister Stöger nicht nachvollziehen. Alle Gebietskrankenkassen hätten vor kurzem positive
Jahresergebnisse vorgelegt, so der Minister. Der Schuldenabbau in diesem Sektor sei folglich – mit Ausnahme von
Wien – österreichweit durchgesetzt worden, man habe zu diesem Zweck eine nachhaltige Sanierung mit Kostendämpfungsprogrammen
umgesetzt, ohne Einschnitte im Gesundheitswesen vorzunehmen. Krusches Nachfrage betreffend die Zielbestimmung der
Kostensenkung bei der Gesundheitsreform im Zusammenhang mit dem BIP erwiderte Stöger mit seinem festen Vorsatz,
die Leistungen im Gesundheitssystem weiter auszubauen, allerdings unter Evaluierungen der bestehenden Leistungen
auf ihre Sinnhaftigkeit.
Angestoßen wurde in der Debatte mit dem Gesundheitsminister schließlich das Problem vieler Selbständiger,
sich die 20% Selbstbehalt der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft (SVA) nicht leisten zu können.
Eine Änderung des SVA-Satzungsrechts zur Senkung des Selbstbehalts wäre sicher angebracht, räumte
Stöger ein, er machte jedoch den Umstand geltend, dass die SVA auf Grund der steigenden Zahl neuer Selbständiger
heuer negativ bilanziert habe.
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