Töchterle: Novelle des Universitätsgesetzes
 stärkt Autonomie der Universitäten

 

erstellt am
08. 07. 13
14.00 MEZ

UG-Novelle und Rahmenabkommen über Bildung und Wissenschaft zwischen Österreich und Brasilien im Nationalrat beschlossen
Der Nationalrat hat in der Nacht auf den 06.07. die Novelle des Universitätsgesetzes (UG 2002) beschlossen, mit der die Rahmenbedingungen für eine zukünftige Vereinigung von zwei oder mehreren Universitäten geschaffen und das Errichten von Medizinischen Fakultäten ermöglicht wird. "Ich sehe in dieser Novelle eine Stärkung der Universitätsautonomie, weiters können die Universitäten durch etwaige Zusammenschlüsse künftig Synergien besser nutzen und ihre Profile schärfen", so Wissenschafts- und Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle. Mit der Novelle wird den Universitäten auch ein Initiativrecht zur Vereinigung eingeräumt, denn Töchterle ist überzeugt: "Eine Fusion kann nur erfolgreich sein, wenn es alle Beteiligten wollen." Weiters wurde ein Rahmenabkommen über Bildung und Wissenschaft zwischen Österreich und Brasilien vom Nationalrat beschlossen.

Zu den Eckpunkten der Novelle des Universitätsgesetzes:

  1. Initiativrecht durch beteiligte Universitäten oder den Bundesminister: Der Gesetzgeber kann Universitäten errichten und auflassen oder vereinigen. Weiters können künftig Universitäten die Initiative zu einem Vereinigungsprozess starten.
  2. Der Gesetzesentwurf berücksichtigt in weiterer Folge mehrere Aspekte, die von Universitäten bei einer Initiative zu einer Vereinigung geregelt werden müssen (zB Zeitpunkt der Vereinigung, Ablauf, Übergangsfristen für Organe und Gremien).
  3. Weiters werden im Rahmen der Rechtsnachfolge besonders zu berücksichtigende Fragen angesprochen: z.B. Mietrecht, Personal, Studienrecht.
  4. Medizinische Fakultäten: Das Errichten von medizinischen Fakultäten wird ermöglicht. Die zuletzt v.a. auch von Senatsvertretern geäußerte Kritik an einzelnen Aspekten der Novelle (Stichwort Personalbestimmungen) wurde im Ministerium berücksichtigt und führte zu einem Abänderungsantrag, der gemeinsam mit den Senaten der österreichischen Universitäten erarbeitet wurde. "Damit haben wir die Kritikpunkte ausgeräumt und eine qualitätsvolle Entwicklung von Beginn an sichergestellt", betonte Töchterle.

Weiters wurde das von Minister Töchterle bei seinem Brasilien-Besuch im März unterzeichnete Rahmenabkommen über Bildung und Wissenschaft vom Nationalrat beschlossen. "Damit werden die Beziehungen im Wissenschaftsbereich gezielt gestärkt und ausgebaut. Insbesondere die akademische Mobilität von Studierenden, Lehrenden und Forschenden soll künftig vermehrt gefördert werden", so der Minister. Brasilien hat 2011 das Programm "Wissenschaft ohne Grenzen" zur Steigerung der akademischen Mobilität aus der Taufe gehoben. Österreichische Hochschulen stellen bis 2015 rund 650 Studienplätze für brasilianische Studierende im Undergraduate-Bereich zur Verfügung. Aktuell läuft die Zuteilung an die Universitäten im Rahmen der ersten Ausschreibungsrunde. Künftig soll auch das Angebot an Deutschkursen für Studierende aus Brasilien ausgebaut werden.

 

 

 

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