Bilanz unterstreicht Notwendigkeit
Eisenstadt (blms) - Die Lebensmittelinspektion des Landes hat 2012 im gesamten Burgenland 2.189 Betriebsrevisionen
durchgeführt. 1.694 der 6.657 Betriebe - ohne Milcherzeugerbetriebe - wurden kontrolliert. Rund 32 % davon
wiesen Verstöße nach einschlägigen lebensmittelrechtlichen Normen auf. Der häufigste spezifizierte
Verstoß betraf die allgemeine Hygienesituation in den Betrieben. Schlecht gereinigte Räumlichkeiten,
mangelhafte Ausstattung, teilweise fehlende Personalhygieneeinrichtungen und mangelhafte Umsetzung der HACCP (Hazard
Analysis and Critical Control Point) Grundsätze waren die häufigsten Gründe. Die meisten dieser
Beanstandungen waren jedoch geringfügig und konnten oft noch während der Kontrolle behoben werden. Im
Burgenland versehen acht ausgebildete Lebensmittelinspektoren ihren Dienst in der Lebensmittelaufsicht. Verstärkt
wird die Lebensmittelaufsicht durch einen Lebensmittelinspektor in Ausbildung und eine Verwaltungsassistentin.
Die Basis für die Arbeit der Lebensmittelaufsicht ist seit 2006 das „Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz
- LMSVG“.
„Gerade der Pferdefleischskandal zu Jahresbeginn hat auf die große Bedeutung der Lebensmittelaufsicht hingewiesen.
In einer Schwerpunktaktion wurden Proben gezogen und Fertiggerichte auf nicht deklariertes Fleisch und Kennzeichnungsmängel
untersucht. Im Nachhinein ist positiv zu vermerken, dass es im Burgenland zu keinen Beanstandungen kam. Doch gerade
dieser Skandal hat gezeigt, wie wichtig es ist, rasch zu handeln, um die Sicherheit für die Konsumenten zu
gewährleisten“, betonte Gesundheitslandesrat Dr. Peter Rezar, der am 03.07. gemeinsam mit WHR Dr. Claudia
Krischka, Leiterin Hauptreferat Gesundheit, und DI Maria Schiechl, Leiterin der Lebensmittelinspektion, die Bilanz
der burgenländischen Lebensmittelaufsicht beim Amt der Burgenländischen Landesregierung der Öffentlichkeit
präsentierte.
Die Tätigkeitsbereiche der Lebensmittelaufsicht Burgenland umfassten 2012 Betriebskontrollen - Gastgewerbe,
Einzelhandel, Lebensmittelverarbeitungsbetriebe bzw. Lebensmittelproduktionsbetriebe und sämtliche anderen
Betriebe, die auf Grund des Warenangebotes den lebensmittelrechtlichen Vorschriften unterliegen, Probenziehungen,
so genannte Verdachts- und Routineproben, sowie Proben nach Parteienbeschwerden, die Kontrolle von Kosmetika, Lebensmittelkontaktmaterialien,
wie beispielsweise Verpackung, sowie Spielzeug, Maßnahmen bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht
(Kennzeichnungsmängel), den Biologischen Landbau hinsichtlich der Erteilung von Einfuhrermächtigungen,
der An- bzw. Aberkennung des Status als biologisch wirtschaftender landwirtschaftlicher Betrieb und der Maßnahmensetzung
bei Nichteinhaltung der BIO-Verordnungen, der Bearbeitung der RASFF (Europäische Schnellwarnsystem für
Lebensmittel) bzw. RAPEX (Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel) Meldungen, die Beratungstätigkeit
- Information und Hilfestellung für Konsumenten und fallweise auch für Unternehmungen, die Aufklärung
und Maßnahmen bei lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen sowie die Kontrolle der Obst- und Gemüsestände
entlang der Straßen auf Herkunft der verkauften Lebensmittel und ihre entsprechende Kennzeichnung.
Im Jahr 2012 gab es 24 Anzeigen auf Grund von Hygienemängeln, 126 Anzeigen nach Probenziehungen sowie 88 kostenpflichtige
Kontrollen. 4 Betriebe mussten gesperrt werden. Insgesamt waren 51 Schwerpunktaktionen und 783 europaweite Produktfahndungen
zu bearbeiten. Es wurden 1.145 Proben gezogen. Davon wurden 139 beanstandet bzw. wurde bei 12,5 % auf Nichtkonformitäten
hingewiesen. 113, also knapp 10 %, resultierten in einer Anzeige. Aus dem Bereich biologische Lebensmittel wurden
insgesamt 71 Proben gezogen. Die häufigsten Beanstandungsgründe waren Kennzeichnungsmängel. 4 Proben
waren für den menschlichen Verzehr ungeeignet. Leider gab es mit zwei Spielwaren und einem Fremdkörper
in einer Feinbackware auch 3 gesundheitsschädliche Proben. 2012 gab es 148 Verwaltungsstrafanzeigen und drei
Gerichtsanzeigen. Die Lebensmittelaufsicht fungiert aber auch als Anlaufstelle für die BurgenländerInnen
– für Konsumenten, die ein Lebensmittel gekauft haben, das offensichtlich nicht in Ordnung ist oder denen
in Lebensmittelbetrieben Hygienemängel aufgefallen sind.
Die amtlichen Kontrollen der Betriebe erfolgen grundsätzlich unangemeldet auf der Grundlage eines Revisions-
und Probenplans, bei Parteienbeschwerden oder wenn die letztmalige Kontrolle Anlass zu Beanstandungen gegeben hat.
Als Hauptpunkte werden im Wesentlichen die bauliche, gerätespezifische und anlagentechnische Ausstattung,
der Zustand und der Umgang mit Waren, die Personalschulung und Personalhygiene sowie die Eigenkontrolle, Reinigung
und Desinfektion, aber auch die Schädlingsbekämpfung geprüft. Die amtlichen Kontrollen basieren
seit 2007 auf einem Risiko-Kontrollplan. Der Betrieb erhält einen kompletten Bericht über die Untersuchung,
aufgeschlüsselt auf die vier Hauptkontrollpunkte. Im Falle von Mängeln werden zusätzlich Maßnahmenvorschreibungen
und Fristen festgesetzt. Nachkontrollen sind seit dem 1.3.2008 kostenpflichtig. Werden die Mängel nicht fristgerecht
behoben, kommt es zur Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens und der Maßnahmenvorschreibung per Bescheid.
Rezar dazu abschließend: „Diese Bilanz und die Beispiele widerspiegeln den Umfang der Tätigkeit der
burgenländischen Lebensmittelinspektoren. Bezogen auf die Tätigkeit ist diese sehr gut, bezogen auf die
Ergebnisse der Kontrollen und Untersuchungen unterstreicht sie die Notwendigkeit der Lebensmittelaufsicht im Burgenland,
denn was wir essen und was wir trinken ist für den Erhalt der Gesundheit von besonderer Bedeutung. Der Aufforderung,
sich gesund zu ernähren, kann für die Konsumenten äußerst schwierig sein, wenn die Ausgangsbasis
für eine gesunde, ausgewogene Ernährung - die Lebensmittel selbst – ungesund sind. Um dem entgegenzuwirken,
gibt es die Lebensmittelaufsicht.“
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