Auch Motorräder müssen bald zum TÜV
Straßburg (europarl) - Am 02.07. hat das EU-Parlament neue Regeln für Fahrzeugkontrollen verabschiedet,
die darauf abzielen, die Verkehrssicherheit zu verbessern, indem die regelmäßigen technischen Kontrollen
auf Motorräder sowie bestimmte Anhänger und Wohnwagen ausgedehnt, Straßenkontrollen von Nutzfahrzeugen
effizienter und risikobasiert gestaltet sowie die Vorschriften für Zulassungsdokumente vereinheitlicht werden.
"Einen großen Erfolg haben wir dadurch erzielt, dass die technischen Standards der Instandsetzung und
der Inspektion auf einem sehr hohen Niveau vereinbart worden sind", sagte Werner Kuhn (EVP, DE), Berichterstatter
für die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Anhängern.
Die Abgeordneten entschieden, die obligatorischen Kontrollen auf Motorräder in allen Mitgliedstaaten ab 2016
und auf Mopeds ab 2018 auszuweiten, es sei denn, eine Überprüfung der Kommission würde ergeben,
dass die technische Überwachung von Mopeds die Verkehrssicherheit nicht verbessern würde.
Sie stimmten ebenfalls dafür, obligatorische Kontrollen auf Kraftfahrzeuganhänger mit mehr als zwei Tonnen
Gewicht und auf Wohnanhänger über 750 kg auszuweiten, und bekräftigten bestehende Normen für
Anhänger über 3,5 Tonnen.
Nach den neuen Regeln bleiben die aktuellen Vorschriften bestehen, nach denen die erste technische Fahrzeugkontrolle
für Pkws nach vier Jahren durchgeführt werden muss, und danach alle zwei Jahre.
Straßenkontrollen für Nutzfahrzeuge
Um Straßenkontrollen für Nutzfahrzeuge effizienter zu gestalten, fordern die Abgeordneten die Einführung
eines Systems für eine Risikoeinstufung. Danach würden die Betreiber der Fahrzeuge nach der Anzahl und
Schwere der Mängel eingestuft, die bei Kontrollen an ihren Fahrzeugen festgestellt werden. Fahrzeuge mit einem
hohen Risikoprofil müssen dann bei Straßenkontrollen gezielt geprüft werden.
"Straßenkontrollen können in der EU von Land zu Land sehr unterschiedlich ausfallen. Deshalb brauchen
wir eine einheitliche Regelung", sagte Olga Sehnalová (S&D, CZ), Berichterstatterin für die
technische Unterwegskontrolle von Nutzfahrzeugen. Auch leichte Nutzfahrzeuge sind nach der Abstimmung am Dienstag
von den neuen Regeln für Straßenkontrollen betroffen.
Zulassungsdokumente
Zulassungsdokumente für Fahrzeuge sollten in nationalen elektronischen Datenbanken verwahrt werden, verlangt
das Parlament. Das würde den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern und zur Bekämpfung
des illegalen Handels mit gestohlenen Fahrzeugen beitragen.
"Ein effizienter Austausch von Informationen würde gewährleisten, dass Kraftfahrzeuge auf EU-Straßen
allen Sicherheitsanforderungen entsprechen", sagte Vilja Savisaar-Toomast (ALDE, ET), Berichterstatterin für
die Zulassungsdokumente für Fahrzeuge.
Die Abgeordneten sind sich mit der Kommission einig, dass die beiden Richtlinien über technische Fahrzeugkontrollen
in Verordnungen umgewandelt werden sollen, die dann unmittelbar in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden können.
Den EU-Ländern steht es frei, strengere Regeln einzuführen.
Die nächsten Schritte
Mit der Abstimmung am Dienstag hat das Parlament Änderungsanträge zum Kommissionsvorschlag angenommen,
die als Grundlage für Verhandlungen mit dem Rat dienen sollen, um für den so überarbeiteten Legislativvorschlag
eine Einigung in erster Lesung zu erreichen.
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