Pflanzenschutzmittelgesetz im Landwirtschaftsausschuss abgeändert
Wien (pk) - Die Tagesordnung des Landwirtschaftsausschusses vom 03.07. umfasste als einzigen Punkt den Antrag
der Abgeordneten Jakob Auer (V), Kurt Gaßner (S), Wolfgang Pirklhuber (G) und Gerhard Huber (B) betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzmittelgesetz geändert wird ( 2370/A). Damit wird die Verwendung
von Pflanzenschutzmitteln, die im Verdacht stehen, bienenschädigend zu sein, stark eingeschränkt. Das
betrifft Stoffe aus der Gruppe der Neonicotinoide sowie den in Herbiziden eingesetzten Wirkstoff Glyphosat. Es
wird nun auch untersagt, Herbizide im Lebensmittelhandel oder ohne Beratung über Selbstbedienung anzubieten.
Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) sah einen wichtigen Schritt, um für ImkerInnen und LandwirtInnen Klarheit
zu schaffen. Das Verbot der Sikkation von Getreide sei ein besonders wichtiger Schritt hin zu mehr Qualität
im konventionellen Landbau. Er sei geeignet, das Vertrauen der KonsumentInnen zu stärken, die sich erwarteten,
dass Lebensmittel keine Herbizidrückstände enthalten.
Pirklhuber ersuchte den Landwirtschaftsminister um Aufklärung, welche Bestimmungen für Energiegetreide
bestehen, hier dürften keine Hintertüren aufgemacht werden. Dem schloss sich Abgeordneter Kurt Gaßner
(S) an.
Für Abgeordneten Gerhard Huber (B) zeigte der Antrag, dass sich ein jahrelanger Kampf bezahlt gemacht habe.
Die Landwirtschaft in Österreich und der EU solle sich durch Qualität auszeichnen, forderte er, dem Schlagwort
vom "Feinkostladen" müssten endlich konkrete Taten folgen. Dazu sei ein Schulterschluss von LandwirtInnen
und KonsumentInnen nötig. Das Thema Glyphosat müsse weiter verfolgt werden, forderte Huber, es brauche
Bewusstsein insbesondere bei jenen, die es außerhalb der Landwirtschaft anwenden.
Abgeordneter Harald Jannach (F) wollte wissen, für welche landwirtschaftlichen Kulturen die Behandlung mit
Neonicotinoiden weiterhin zulässig bleibe und wie groß in etwa die Fläche dafür sei.
Bundesminister Nikolaus Berlakovich zeigte sich erfreut, dass ein Beschluss auf breiter Basis möglich ist.
Österreich gehöre damit zu den Vorreitern, meinte der Landwirtschaftsminister, wobei er insbesondere
die Regelungen für den Lebensmitteleinzelhandel hervorstrich. Beratung für KonsumentInnen sei ebenso
wichtig wie für die Landwirtschaft. Die Beratungen würden von den Kammern gerade vorbereitet, versicherte
der Minister. Es gebe keine Ausnahmeregelung für Energiegetreide, hielt er fest, da es sich dabei um keine
eigenen Sorten, sondern stets um Brot- oder Futtergetreide handle, das nicht die notwendige Qualität aufweise
und daher der Spriterzeugung zugeführt werden könne.
Die Anwendung von Beizmitteln bleibe im Fall von Zuckerrüben erlaubt, zumal hier keine Staubentwicklung im
Anbau auftrete und keine Blüte wie beim Mais erfolge. Damit ergäben sich bei Zuckerrüben auch keine
entsprechenden Probleme für die Bienen, erklärte er. Die Anbaufläche wechsle jährlich und betrage
in etwa 50.000 ha. Weitere Ausnahmen gebe es für Wintergerste mit weniger als 10.000 ha, Saatkartoffeln mit
etwa 2.000 ha und den Anbau von Zwiebeln.
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