LHStv.in Schaunig setzt weitere Maßnahmen zum Schutz von Landeseigentum - Erstmals gibt
es "Handlungsanweisung"
Klagenfurt (lpd) - In der Kärntner Landesregierung gibt es neue Richtlinien bei der Anschaffung von
Inventargegenständen und Vorräten sowie Kontrollen von Rechnungen für Speisen, Getränke und
Werbemittel. Der Ankauf eines beweglichen Inventars muss in Zukunft von den Regierungsbüros bzw. von den jeweiligen
Kompetenzzentren entweder einer Inventarisierung zugeführt oder in einem Verzeichnis laufend festgehalten
werden. "Die Verpflichtung zur Führung dieser Aufzeichnungen soll nicht nur zu einer genaueren Darstellung
der Vermögenswerte des Landes Kärnten führen, sondern auch zu einem bewussteren Umgang mit den Finanzmitteln
des Landes Kärnten anregen", erklärt Finanzreferentin LHStv.in Gaby Schaunig.
Für die Bezahlung von Rechnungen im Zusammenhang mit der Konsumation von Speisen und Getränken, die der
Finanzbuchhaltung zur Anweisung vorgelegt werden, wird künftig ein Nachweis über den Zweck der Konsumation
anzugeben sein.
Auch Gebrauchsgüter und Gegenstände, die angeschafft werden, müssen genau aufgezeichnet werden:
Neben dem mengen- und wertmäßigen Anfangsbestand sind die Zugänge, die Abgänge mit einem Hinweis
auf die Empfänger bzw. den Verwendungszweck sowie der Endbestand am Jahresende anzuführen.
"Die Richtlinie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und wird auch in den Durchführungsbestimmungen
zum Landesvoranschlag 2013 verankert", so Schaunig.
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