EU-Kommission stärkt Verbraucherrechte
 für 120 Millionen Urlauber

 

erstellt am
09. 07. 13
14.00 MEZ

Rechtzeitig zu Beginn der Ferienzeit schlägt die Europäische Kommission eine Modernisierung der EU-Vorschriften über Pauschalreisen vor, um Urlaubern einen besseren Schutz zu ermöglichen.
Brüssel (ec.europa) - Bisherige Grundlage für den Schutz von Ferienreisenden in der EU ist die Pauschalreise-Richtlinie von 1990. Sie bietet Verbrauchern, die Pauschalreisepakete beispielsweise mit Flug, Unterkunft und Mietwagen buchen, einen umfassenden Schutz: Erhalt sämtlicher erforderlichen Informationen vor Vertragsabschluss, Haftung für sämtliche im Pauschalpaket enthaltenen Leistungen und Rückreiseversicherung bei Insolvenz eines Reiseveranstalters.

Mit der Reform reagiert die Kommission auf einen grundlegenden Wandel des Reisemarkts: Urlauber stellen ihr Urlaubsprogramm immer häufiger nach ihrem persönlichen Bedarf zusammen und greifen dabei zunehmend u. a. auf das Internet zurück, um Reisearrangements miteinander zu kombinieren, anstatt vorab festgelegte Pauschalreisen aus Katalogen zu bestellen.

Die Anwendung der geltenden Vorschriften ist im Internet-Zeitalter problematisch: Verbraucher buchen zunehmend maßgeschneiderte Pakete im Internet (von einem oder mehreren geschäftlich miteinander verbundenen Anbietern), bei denen sie nicht sicher sein können, ob sie im Ernstfall geschützt sind. Auch die Anbieter sind sich in solchen Fällen über ihre Verpflichtungen oft nicht im Klaren. Mit der heute vorgeschlagenen Aktualisierung soll die Pauschalreise-Richtlinie von 1990 deshalb vor allem an das digitale Zeitalter angepasst werden. Damit werden die dort enthaltenen Verbraucherschutzbestimmungen auch auf die 120 Millionen Verbraucher ausgeweitet, die solche individuellen Reisearrangements erwerben.

Zudem wird der Verbraucherschutz durch größere Transparenz und strengere Regeln weiter ausgebaut. Auch die Unternehmen werden von der neuen Regelung profitieren, da die Kommission veraltete Informationsanforderungen wie die Pflicht zum Nachdruck von Katalogen abschaffen und die grenzübergreifende Anerkennung der einzelstaatlichen Insolvenzschutzsysteme gewährleisten will.

„In den 1990er Jahren wählten die meisten Europäer für ihren Urlaub ein fertiges Pauschalangebot aus einem Katalog aus und buchten die Reise in einem Reisebüro in ihrer Nähe“, so Viviane Reding, die für Justiz zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission. „Viele Menschen konnten seither dank der EU-Gesetzgebung ihren Urlaub sorgenfrei genießen. Aber die Zeiten haben sich geändert, und wir müssen die Regeln an die Entwicklung des Marktes anpassen. Die EU-Vorschriften über Pauschalreisen müssen für das digitale Zeitalter fit gemacht werden, damit sie den Erwartungen der Verbraucher gerecht werden. Heute unternehmen wir einen großen Schritt zum Schutz der Millionen Verbraucher, die individuelle Reisearrangements buchen. Die EU handelt, damit Urlauber mit dem Wissen reisen können, dass es ein Sicherheitsnetz gibt, wenn etwas schiefläuft.“

„Der Fremdenverkehr ist eine wichtige Wachstumsbranche mit ungefähr 1,8 Millionen Unternehmen und rund 9,7 Millionen Arbeitsplätzen; gerade jüngere Arbeitnehmer sind hier stark vertreten", so Antonio Tajani, für Industrie und Unternehmen zuständiges Kommissionsmitglied. „Wenn die Urlauber sich bei der Buchung von Pauschalreisen – beispielsweise bei der Buchung von Flugreisen, Mietwagen und Unterkunft über den selben Anbieter – sicher fühlen, kann die Branche noch weiter und schneller wachsen. Das ist das wichtigste Ziel unseres heutigen Vorschlags: Er soll alle – ob online oder im Reisebüro gebuchte – Pauschalreisen erfassen und den Verbrauchern einen angemessenen Rechtsschutz garantieren.“

Mit der Reform werden nicht nur bestehende Schutzvorschriften auf individuelle Pauschalreisen ausgeweitet – sie enthält noch weitere Vorteile für Verbraucher und Unternehmen.

Vorteile für die Käufer herkömmlicher und individueller Pauschalreisen:

  • strengere Kontrolle von Zuschlägen (der Gesamtpreis darf höchstens um 10 % steigen) und Pflicht zur Weitergabe von Preissenkungen unter vergleichbaren Voraussetzungen;
  • verbesserte Stornierungsrechte: mehr Flexibilität für die Verbraucher durch die Möglichkeit, gegen eine angemessene Entschädigung vor Reiseantritt vom Vertrag zurückzutreten; im Fall von Naturkatastrophen, Unruhen oder ähnlichen schwerwiegenden Ereignissen am Bestimmungsort, die den Urlaub beeinträchtigen würden, kann der Reisevertrag sogar entschädigungsfrei storniert werden (beispielsweise bei Reisewarnungen der Botschaften);
  • bessere Information zu Haftungsfragen: die Verbraucher werden in klarer und verständlicher Sprache informiert, dass der Reiseveranstalter für die ordnungsgemäße Erbringung sämtlicher Vertragsleistungen verantwortlich ist – momentan führen divergierende einzelstaatliche Haftungsvorschriften oftmals dazu, dass Reiseveranstalter und Reisevermittler jegliche Haftung unter Verweis auf die andere Seite von sich weisen;
  • besserer Schadensersatz: die Kunden können nicht nur Preissenkungen bei Mängeln geltend machen, sondern auch für immaterielle Schäden – insbesondere bei entgangener Urlaubsfreude – Schadensersatz verlangen;
  • ein Ansprechpartner, wenn etwas schief läuft: die Verbraucher können Beschwerden oder Ansprüche direkt beim Reisevermittler (Reisebüro) geltend machen, bei dem sie ihre Reise gekauft haben.
  • Vorteile für die Käufer sonstiger individueller Reisearrangements:
  • das Recht auf Erstattung der Reisekosten und gegebenenfalls Rückreise, wenn der Verkäufer, das Beförderungsunternehmen oder ein anderer Dienstleister während der Urlaubsreise Insolvenz anmeldet;
  • bessere Information, wer für die einzelnen Leistungen haftet.
  • Weniger Bürokratie und Rechtskosten für die Unternehmen durch:
  • Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen;
  • Abschaffung veralteter Anforderungen wie des Nachdrucks von Katalogen, wodurch Reiseveranstalter und Reisevermittler ca. 390 Mio. EUR pro Jahr einsparen;
  • Herausnahme der organisierten Geschäftsreisen aus der Richtlinie, was zu Einsparungen in Höhe von bis zu 76 Mio. EUR pro Jahr führen wird;
  • EU-weite Bestimmungen über Informationen, Haftung und gegenseitige Anerkennung von Insolvenzschutzsystemen, was den grenzüberschreitenden Handel erleichtert.


Hintergrund
Die Pauschalreise-Richtlinie von 1990 (90/314/EWG) schützt seit mehr als 20 Jahren die Rechte der Verbraucher bei der Buchung vorab festgelegter Pauschalreisen. Sie erstreckt sich auf Pauschalreisen, bei denen mindestens zwei typische Reiseleistungen wie Beförderung, Unterkunft und sonstige touristische Dienstleistungen (z. B. Besichtigungen) miteinander verknüpft werden und die länger als 24 Stunden dauern oder eine Übernachtung enthalten.

Durch die Schutzvorschriften der bestehenden Richtlinie wird u. a. gewährleistet, dass die Reiseveranstalter bestimmte Informationsanforderungen erfüllen müssen und für die Erbringung der Reiseleistungen haften. Konkret müssen die Reiseveranstalter sicherstellen, dass sämtliche im Pauschalarrangement enthaltenen Leistungen (wie Flug oder Hotelzimmer) dem geforderten Standard entsprechend erbracht werden. Außerdem haben Urlauber Anspruch auf Erstattung etwaiger Anzahlungen oder Rückreise, wenn ein Reiseveranstalter in Konkurs geht.

Diese Regeln müssen aktualisiert werden, da immer mehr Reisende ihren Urlaub im Internet zusammenstellen und sich nicht immer sicher sein können, dass sie wirklich geschützt sind, wenn etwas schief geht. Rund 23 % der Verbraucher buchen herkömmliche, im Voraus zusammengestellte Pauschalreisen, die bereits unter die Pauschalreise-Richtlinie von 1990 fallen. Weitere 23 % buchen maßgeschneiderte Pauschalreisen, die von einem Anbieter oder von mehreren geschäftlich miteinander verbundenen Anbietern nach den Wünschen der Kunden zusammengestellt werden. Sie kaufen beispielsweise die Beförderung und die Unterkunft bei dem gleichen Reiseveranstalter oder buchen einen Mietwagen über die Internet-Seite, über die sie ihren Flug gekauft haben. Die geltenden Vorschriften erfassen solche Reisearrangements entweder überhaupt nicht oder in so mehrdeutiger Weise, dass weder die Verbraucher über ihre Rechte noch die Anbieter über ihre Pflichten Bescheid wissen. Wie eine jüngste Umfrage ergab, waren 67% der EU-Bürger beim Kauf dieser Reisearrangements fälschlicherweise davon ausgegangen, dass sie geschützt seien.

Die heute vorgestellte Reform soll deshalb allen Käufern von Pauschal- und Bausteinreisen einen angemessenen Schutz bieten.

 

 

 

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