Oberste Priorität: Vermeidung der Untersuchungshaft für Jugendliche
Wien (bmj) - Bei der ersten Sitzung der „Task-Force Jugend-U-Haft“ am 16.07. herrschte Einigkeit über
die Zielsetzung: Vermeidung von Untersuchungshaft für Jugendliche.
„Als Alternative zur Untersuchungshaft oder des „Sich-selbst-Überlassen“ der problematischen Jugendlichen
muss ein differenziertes Betreuungsangebot geschaffen werden, das den Jugendlichen Halt und Struktur außerhalb
der Haft gibt - darin waren sich alle TeilnehmerInnen einig. Diese Aufgabe kann allerdings nicht von der Justiz
allein bewältigt werden. Dafür müssen auch Einrichtungen der Jugendwohlfahrt als Player und Verantwortliche
involviert werden“, so Task-Force-Leiter Sektionschef im BMJ Michael Schwanda. Insbesondere die Richterschaft forderte
dieses Betreuungsangebot. Es muss eine Möglichkeit geben, Jugendliche intensiv zu betreuen, ohne ihnen gleichzeitig
die Freiheit zu entziehen; die Untersuchungshaft müsse das äußerste Mittel sein. Bereits jetzt
bietet das Jugendgerichtsgesetz Alternativen zur Untersuchungshaft; ob diese ausgeschöpft werden, soll geprüft
werden.
Einigkeit bestand darin, dass eine stärkere Vernetzung zwischen den involvierten Organisationen (Jugendamt,
Verein Neustart, Jugendgerichtshilfe) zumindest in einem Teil der Fälle eine Untersuchungshaft ganz vermeiden
oder zumindest verkürzen könnte. Die in diesen Einrichtungen bereits bestehenden Netzwerke und Kooperationen
sollten dafür genutzt werden, bereits zum Zeitpunkt der Festnahme durch die Polizei anhand der konkreten Lebenssituation
des Jugendlichen Alternativen zu einer Untersuchungshaft zu erarbeiten. Darüber hinaus wurde die Beistellung
einer Vertrauensperson für die Jugendlichen gerade in der ersten Phase einer Anhaltung als wesentliche Hilfestellung
angesehen.
Am 30. Juli 2013 tagt die Task-Force das nächste Mal. Bis dahin werden die Wiener Jugendgerichtshilfe, das
Jugendamt, der Verein NEUSTART, VertreterInnen aus der Richterschaft sowie der Vollzugsdirektion am Beispiel der
gerade in Wien inhaftierten Jugendlichen prüfen, ob und in welchem dieser Fälle die Haft mit welchem
konkreten Betreuungsangebot verkürzt oder ganz hätte vermieden werden können. Dieses „Fall-Screening“
soll Optimierungspotentiale in der Zusammenarbeit aufzeigen, die mit weiterführenden Maßnahmen zeitnah
umgesetzt werden sollen.
Der Task-Force gehören VertreterInnen der Richter und Staatsanwälte, des Bundesministeriums für
Justiz, der Justizanstalten, der Jugendgerichtshilfe , der Kinder- und Jugendanwaltschaft, der Rechtsanwaltskammer,
des Vereins NEUSTART, der Generaldirektion für die Öffentliche Sicherheit, des Jugendamts der Stadt Wien
und der Polizeipräsident der Stadt Wien an.
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