Task-Force Jugend-U-Haft

 

erstellt am
17. 07. 13
14.00 MEZ

Oberste Priorität: Vermeidung der Untersuchungshaft für Jugendliche
Wien (bmj) - Bei der ersten Sitzung der „Task-Force Jugend-U-Haft“ am 16.07. herrschte Einigkeit über die Zielsetzung: Vermeidung von Untersuchungshaft für Jugendliche.
„Als Alternative zur Untersuchungshaft oder des „Sich-selbst-Überlassen“ der problematischen Jugendlichen muss ein differenziertes Betreuungsangebot geschaffen werden, das den Jugendlichen Halt und Struktur außerhalb der Haft gibt - darin waren sich alle TeilnehmerInnen einig. Diese Aufgabe kann allerdings nicht von der Justiz allein bewältigt werden. Dafür müssen auch Einrichtungen der Jugendwohlfahrt als Player und Verantwortliche involviert werden“, so Task-Force-Leiter Sektionschef im BMJ Michael Schwanda. Insbesondere die Richterschaft forderte dieses Betreuungsangebot. Es muss eine Möglichkeit geben, Jugendliche intensiv zu betreuen, ohne ihnen gleichzeitig die Freiheit zu entziehen; die Untersuchungshaft müsse das äußerste Mittel sein. Bereits jetzt bietet das Jugendgerichtsgesetz Alternativen zur Untersuchungshaft; ob diese ausgeschöpft werden, soll geprüft werden.

Einigkeit bestand darin, dass eine stärkere Vernetzung zwischen den involvierten Organisationen (Jugendamt, Verein Neustart, Jugendgerichtshilfe) zumindest in einem Teil der Fälle eine Untersuchungshaft ganz vermeiden oder zumindest verkürzen könnte. Die in diesen Einrichtungen bereits bestehenden Netzwerke und Kooperationen sollten dafür genutzt werden, bereits zum Zeitpunkt der Festnahme durch die Polizei anhand der konkreten Lebenssituation des Jugendlichen Alternativen zu einer Untersuchungshaft zu erarbeiten. Darüber hinaus wurde die Beistellung einer Vertrauensperson für die Jugendlichen gerade in der ersten Phase einer Anhaltung als wesentliche Hilfestellung angesehen.

Am 30. Juli 2013 tagt die Task-Force das nächste Mal. Bis dahin werden die Wiener Jugendgerichtshilfe, das Jugendamt, der Verein NEUSTART, VertreterInnen aus der Richterschaft sowie der Vollzugsdirektion am Beispiel der gerade in Wien inhaftierten Jugendlichen prüfen, ob und in welchem dieser Fälle die Haft mit welchem konkreten Betreuungsangebot verkürzt oder ganz hätte vermieden werden können. Dieses „Fall-Screening“ soll Optimierungspotentiale in der Zusammenarbeit aufzeigen, die mit weiterführenden Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden sollen.

Der Task-Force gehören VertreterInnen der Richter und Staatsanwälte, des Bundesministeriums für Justiz, der Justizanstalten, der Jugendgerichtshilfe , der Kinder- und Jugendanwaltschaft, der Rechtsanwaltskammer, des Vereins NEUSTART, der Generaldirektion für die Öffentliche Sicherheit, des Jugendamts der Stadt Wien und der Polizeipräsident der Stadt Wien an.

 

 

 

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