Photovoltaik-Verordnung wird Kärntens
 Dächer zum Glänzen bringen

 

erstellt am
17. 07. 13
14.00 MEZ

LR Holub: Einstimmig beschlossene Verordnung schafft Voraussetzungen für Herausforderungen der Zukunft
Klagenfurt (lpd) - Als "besonderes Highlight" bezeichnete Umwelt- und Energiereferent Rolf Holub die am 16.07. vom Regierungskollegium einstimmig beschlossene Photovoltaik- Verordnung, die auf Antrag von Holub in die Regierungssitzung eingebracht wurde. Die Verordnung ist Teil des Energie-Masterplans und soll Kärnten im Bereich der Photovoltaik auf die Herausforderungen der Zukunft einstellen.

"Wir setzen mit dem Energie-Masterplan Schritt für Schritt die Energiewende für Kärnten um. Um diese Herausforderung bewältigen zu können, regelt die verabschiedete Verordnung die Rahmenbedingungen für die zukünftige Errichtung von Photovoltaik-Anlagen. Wir werden damit Kärntens Dächer zum Glänzen bringen", gab Holub bekannt.

Es sei das ausdrückliche Ziel, die Photovoltaik-Technologie in Kärnten weiter zu forcieren und auszubauen. So seien die Voraussetzungen für die Nutzung von Sonnenenergie in Kärnten absolut gegeben, informierte Holub: "Kärnten verfügt über großflächige Standorte mit hoher Globalstrahlung. Mit Spitzenwerten von bis zu 1.500 kWh/m²/Jahr liegt Kärntens durchschnittliche Flächenproduktivität im Bereich der Photovoltaik um rund 20 Prozent höher als jene von Deutschland", so der Umweltreferent.

In absehbarer Zukunft sei, auf Grund der zu erwartenden Steigerung des Wirkungsgrades von Photovoltaikmodulen, mit einer weiteren Erhöhung dieser Werte zu rechnen. Daher sei es an der Zeit gewesen, mit einer entsprechenden Photovoltaik-Verordnung die künftigen Spielregeln festzulegen: "Der zu erwartende Technologieschub auf diesem Sektor ist sehr erfreulich, stellt uns aber natürlich auch vor raumplanerische Herausforderungen", so Holub.

Die Richtlinien der Verordnung greifen daher vor allem bei der Errichtung von netzgebundenen und frei stehenden Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung in der Größe von mehr als 40m²: "Wir stehen für eine Energiewende, an der sich die Kärntnerinnen und Kärntner beteiligen können. Wir wollen viele kleinflächige Photovoltaik-Anlagen, etwa zur Selbstversorgung, unterstützen und so die Energiewende ,von unten' entfesseln", informierte Holub. Gleichzeitig betonte er, dass eine großflächige Nutzung von Sonnenkraft dann begrüßenswert sei, wenn der Aspekt des Natur- und Landschaftsschutzes berücksichtigt werde und die Sicherung von genügend Freiflächen für die kommenden Generationen gewährleistet sei.

"Die Errichtung von frei stehenden Photovoltaikanlagen bis zu einem Flächenausmaß von 40m² sind auch weiterhin bewilligungsfrei, ebenso Anlagen, die auf Dächern montiert oder in Gebäude integriert sind", so Holub.

In den Zielbestimmungen der Verordnung sei auf jeden Fall festgehalten worden, dass es im Interesse des Landes liege, die Solarpotenziale Kärntens zur Stromproduktion zu nutzen. Dies solle selbstverständlich im Einklang mit Umwelt- und Naturschutz geschehen, so Holub. "Ziel ist eine Energiewende im Einklang mit unserer Natur".

 

 

 

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