Schnellere und unbürokratische Entscheidung über längeres Einkaufen bei Shopping-Nights
Innsbruck (lk) - „Mit der Novellierung der Tiroler Öffnungszeitenverordnung, mit der die Verlängerung
der Geschäftszeiten für Handelsbetriebe im Rahmen von Großevents, Orts- und Ortsteilfesten oder
Straßenfesten neu geregelt wird, setzen wir einen weiteren Schritt in Richtung Deregulierung und Bürokratieabbau“,
erklärt Wirtschaftslandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf.
Der in den kommenden Tagen in Begutachtung geschickte Verordnungsentwurf sieht vor, dass künftig in jeder
Gemeinde auf Beschluss des jeweiligen Gemeinderates die Geschäfte pro Kalenderjahr bei bedeutenden Veranstaltungen,
die ein erhebliches Besucherinteresse erwarten lassen, an bis zu zwei Werktagen bis maximal 23 Uhr geöffnet
haben dürfen. „Samstage, Sonn- und Feiertage sind von dieser Veranstaltungsregelung ausgenommen und die Events
müssen von Gemeinden, Tourismusverbänden oder von Vereinigungen von Gewerbetreibenden durchgeführt
werden“, nennt die Landesrätin Details.
Bisher musste nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat beim Land ein Antrag auf Verlängerung der Öffnungszeiten
gestellt werden und es folgte ein oft langwieriges Begutachtungsverfahren, in das auch die Sozialpartner eingebunden
waren. Nach Einlangen und Abgleichen aller Stellungnahmen und etwaigen Nachverhandlungen wurde der Antrag per Verordnung
des Landeshauptmannes gegebenenfalls genehmigt. „Der bei diesem Prozedere entstehende, erhebliche Verwaltungsaufwand
steht in keinem vernünftigen Verhältnis zum Inhalt der Regelung, ob Geschäfte bei einer einzigen
Veranstaltung statt bis 21 Uhr um ein, zwei oder drei Stunden länger offen gehalten werden dürfen“, sagt
die Landesrätin: „Dazu kommt, dass die endgültige Entscheidung über den Antrag in der Vergangenheit
aufgrund des Begutachtungsverfahrens oft erst sehr kurz vor dem geplanten Event getroffen werden konnte. Mit der
neuen, einfachen und verlässlichen Regelung bekommen sowohl die Betriebe, als auch die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter die nötige Planungssicherheit.“
Dem Vorwurf der Gewerkschaft, mit dieser Novellierung der Tiroler Öffnungszeitenverordnung einen „Aufruf zum
Gesetzesbruch“ zu begehen, fehlt für Landesrätin Zoller-Frischauf jegliche Grundlage.
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