EU Konzessions-Richtlinie: Trinkwasser wurde aus dem Geltungsbereich herausgenommen
Wien (bmlfuw) - Umweltminister Niki Berlakovich begrüßt, dass sich sein Standpunkt bezüglich
der Trinkwasserversorgung nun auch europaweit durchgesetzt hat: „Wir hatten keinen Bedarf an derartigen neuen Regelungen,
da die Versorgung mit Trinkwasser ein zentrales Element der Daseinsvorsorge ist und diese sich bei unseren Gemeinden
und Städten in besten Händen befindet. Aufgrund der jüngsten Änderung in der EU-Richtlinie
ist nun auch weiterhin gesichert, dass in Österreich sowohl die Trinkwasserver- also auch die Abwasserentsorgung
unter öffentlicher Kontrolle bleiben“.
Letzte Woche wurden die Verhandlungen zur EU Konzessions-Richtlichtlinie auf Brüsseler Ebene inhaltlich endgültig
abgeschlossen. Der formale Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird im Herbst 2013 erwartet. Nach langen politischen
Diskussionen und heftigen Protesten der BürgerInnen, vor allem in Deutschland und Österreich, ist es
nun gelungen, dass der Wasserbereich - die Trinkwasserversorgung und die Abwasserbeseitigung - aus dem Geltungsbereich
der Richtlinie herausgenommen wurde. Zudem wurde die Wasserversorgung auch in der Bundesverfassung verankert.
Die Europäische Kommission hat Ende 2011 den Entwurf einer Konzessions-Richtlinie vorgelegt. Damit sollten
neue Standards für öffentliche Vergabeverfahren geschaffen werden, die auch den Wasserbereich betreffen.
Der Entwurf hätte die Mitgliedsländer zwar nicht gezwungen, bestimmte Dienstleistungen zu privatisieren,
jedoch geänderte Rahmenbedingen festgelegt: Hätte eine Gemeinde oder eine Stadt beabsichtigt, die Trinkwasserversorgung
an Dritte zu übertragen, so wäre dies zukünftig kaum ohne europaweite Ausschreibung möglich
gewesen. Diese Verpflichtung zur Ausschreibung wäre auch in vielen Fällen bei einer Übertragung
der Wasserversorgung an unter öffentlicher Kontrolle stehende Unternehmungen zum Tragen gekommen.
Dieser Vorschlag wurde in Brüssel sowohl auf Ebene des Parlamentes als auch des Rates sehr intensiv sowie
kontrovers diskutiert. Die komplizierten Regelungen des Entwurfes haben zudem Sorgen vor einer Privatisierung der
Trinkwasserversorgung geschürt. Aufrufe besorgter BürgerInnen in der Initiative „Wasser als Menschenrecht“
mit mehr als 1,5 Millionen Unterschriften sowie zahlreiche Resolutionen von Städten, regionalen Wasserverbänden
und Landtagen und Anfragen im Nationalrat haben
den hohen Stellenwert, den die Erbringung dieser Leistungen durch die öffentliche Hand genießt, eindrucksvoll
bewiesen.
|