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Arbeitsgespräch zur Weiterentwicklung an der Donau-Universität Krems
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erstellt am
23. 07. 13
14.00 MEZ
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Faymann:
Donau-Universität Krems erhält Promotionsrecht
"Wir investieren auch in Zeiten der Krise in Bildung und Hochschulen"
Wien (bpd) - "Ich bin, wie auch Landeshauptmann Pröll, ein Freund der klaren Verhältnisse,
also haben wir eine gemeinsame Vorgangsweise festgelegt: Die Erfolgsgeschichte der Donau-Uni soll durch das Promotionsrecht
fortgesetzt werden", sagte Bundeskanzler Werner Faymann am 23.07. bei der Pressekonferenz in Wien, gemeinsam
mit Vizekanzler Michael Spindelegger, Wissenschaftsminister Karl-Heinz Töchterle und Landeshauptmann Erwin
Pröll. "Wir haben den Ausbau der Donau-Universität auch schon im Regierungsprogramm festgelegt.
Da wir uns vorgenommen haben, bis zum letzten Tag der Legislaturperiode aktiv zu sein, ist es auch richtig, jetzt
die Weichen zu stellen."
Die im Jahr 1994 begründete Bildungseinrichtung dient vorrangig der Weiterbildung und hat ihre Hörerschaft
in den knapp zwanzig Jahren von 93 auf mehr als 7.000 Studierende vervielfacht. Die Universität ist international
ausgerichtet, rund ein Drittel der Lehrenden wie der Studierenden kommt aus dem Ausland. "Die Donau-Uni erfreut
sich dank ihrer Qualität hohen Ansehens und großer Beliebtheit", so der Bundeskanzler. Das Promotionsrecht
sei nun ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Volluniversität. Bundesminister Karlheinz Töchterle werde
für die nächste Ministerratssitzung einen Vortrag erarbeiten, um den Prozess voranzutreiben.
Der Bundeskanzler dankte Vizekanzler Spindelegger, Bundesminister Töchterle und Landeshauptmann Pröll
für die Zusammenarbeit und betonte abschließend: "Wir werden weiterhin als eines der wenigen Länder
in Europa auch in Zeiten der Krise in Bildung und Hochschulen investieren."
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Töchterle: Qualitätsvolle Weiterentwicklung an der Donau-Universität
Krems
Arbeitsgespräch im Bundeskanzleramt zum Promotionsrecht - gesamthafte Einbettung in
die Entwicklung des Hochschulraums und Einbindung relevanter Hochschulpartner notwendig
Wien (bmwf) - Die Wichtigkeit von Maßnahmen im Bereich von Wissenschaft und Forschung als Teil einer
Gesamtstrategie zur Stärkung des tertiären Sektors und die qualitätsvolle Weiterentwicklung an der
Donau-Universität Krems (DUK) standen am 23.07. im Mittelpunkt eines Arbeitsgesprächs, so Wissenschafts-
und Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle nach dem Treffen mit Bundeskanzler Werner Faymann, Vizekanzler
Dr. Michael Spindelegger und Niederösterreichs Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll. Konkret sollen die entsprechenden
Schritte zur Einführung des Promotionsrechts - es wurde bereits 2008 im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung
der Universität thematisiert und bildet auch den Hintergrund für die Erwähnung der DUK im Regierungsprogramm
der aktuellen Gesetzgebungsperiode - in Abstimmung mit der Hochschulkonferenz und den Betroffenen gesetzt werden.
"Für mich ist zentral, dass die Qualität stimmt und auch sämtliche relevante Hochschulpartner
in diesen Prozess eingebunden sind", so Töchterle.
Erste Gespräche mit Hochschulpartnern wurden bereits geführt und es wurde beim heutigen Gespräch
im Bundeskanzleramt vereinbart, beim Ministerrat am 13. August 2013 ein entsprechendes Gesetz in eine sechswöchige
Begutachtung zu senden. Im Zuge des weiteren Prozesses werden die Teilnehmer der Hochschulkonferenz eingebunden,
der Wissenschaftsrat soll diesen Prozess auch wissenschaftlich begleiten. Für Töchterle trägt dieser
Schritt auch der stets steigenden Bedeutung der Weiterbildung Rechnung, die bspw. auch in der Strategie der Bundesregierung
für Lebensbegleitendes Lernen abgebildet ist.
Das Promotionsrecht ermöglicht die Ausbildung des eigenen wissenschaftlichen Nachwuchses, die Steigerung der
Attraktivität als Arbeitsplatz für renommierte Professorinnen und Professoren und die Stimulierung von
Forschungskooperationen. Im Rahmen von seit 1996 bestehenden Kooperationen der DUK mit anderen Universitäten
begleiten und betreuen Professor/innen der DUK Dissertant/innen, die an anderen Universitäten inskribiert
sind. Derzeit (2012) werden an der Donau-Universität Krems 26 Dissertationen in dieser Form betreut. Die Promotionen
selbst erfolgen jedoch jeweils an den anderen Universitäten. Um die Attraktivität der DUK weiter zu steigern,
strebt diese ein vollwertiges Promotionsrecht an.
Im Regierungsprogramm ist verankert, dass "einer Gesamtgestaltung des österreichischen Hochschulraums
entsprechend" die "gänzliche Überführung der Donau-Universität Krems in ihrer bisherigen
Dimension in den Rahmen des UG 2002 geprüft werden" soll (siehe Regierungsprogramm, S. 203). Auch in
der Leistungsvereinbarung zwischen der Donau-Universität Krems und dem Bundesministerium für Wissenschaft
und Forschung ist das Promotionsrecht thematisiert worden. Im Sinne der Erfüllung des Regierungsprogramms
und der laufenden Weiterentwicklung des Hochschulplans soll nun dieser weitere Schritt gesetzt werden. Dazu haben
im Vorfeld Arbeiten im Wissenschaftsministerium stattgefunden, ebenso ein Gespräch mit Vertreter/innen der
DUK, der Universitätenkonferenz, der Senate und dem Wissenschaftsrat. Ziel ist es, mit dem Promotionsrecht
national wie international die Wettbewerbsfähigkeit der DUK weiter zu steigern und die am Campus Krems vorhandene
wissenschaftliche Infrastruktur bestmöglich nutzen zu können.
Der Vorschlag, der nach dem Sommer-Ministerrat in Begutachtung gehen soll, enthält: - Ein Promotionsrecht
der Donauuniversität Krems. - Die jeweiligen PhD-Studiengänge bzw. Programme, die eingerichtet werden,
bedürfen vor ihrem konkreten Start einer Studiengangsakkreditierung im Sinne des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes
durch eine externe Qualitätssicherungsagentur. - Das Doktoratsstudium muss mindestens drei Jahre dauern. -
Nach acht Jahren ist eine Evaluierung vorgesehen. - Weiters sieht die bestehende Rechtslage vor, dass die konkreten
Felder, in welchen PhD-Studiengänge bzw. Programme angeboten werden sollen, in der Leistungsvereinbarung festgehalten
werden müssen. Dazu bedarf es einer Abänderung der aktuellen Leistungsvereinbarung.
Die Donau-Universität Krems (DUK) wurde 1994 auf Basis einer 15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land
Niederösterreich als Universität für Weiterbildung gegründet. Die Eigentümer der Weiterbildungsuniversität
sind der Bund und das Land Niederösterreich. Die DUK hat sich im Bereich der Weiterbildungsuniversitäten
einen exzellenten Ruf erarbeitet. Aktuell nutzen rund 7.000 Studierende die Ausbildungsmöglichkeiten an der
DUK.
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Pröll: Steigerung der Attraktivität für Wissenschaft
und Forschung mit internationaler Strahlkraft
Wien (nlk) - „Das Regierungsprogramm von 2008 beinhaltet eine strategische Weiterentwicklung der Donau-Universität
Krems. Deshalb war es wichtig, vor Abschluss der Legislaturperiode Nägel mit Köpfen zu machen und noch
vor dem Sommer-Ministerrat einen Zeitplan für das Promotionsrecht an der Donau-Universität festzulegen",
sagte Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll am 23.07. nach einer Verhandlungsrunde mit Bundeskanzler Werner Faymann,
Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger und Bundesminister Univ.Prof. Dr. Karlheinz Töchterle im Bundeskanzleramt
in Wien.
„Die nahezu 20 Jahre des erfolgreichen Wegs der 1994 gegründeten, 1996 mit 93 Studierenden in Betrieb gegangenen
und heute 7.000 Studierende beheimatenden Donau-Universität berechtigt zu diesem Schritt", so Pröll
weiter, zumal rund um die Donau-Universität ein Campus mit Fokus auf Wissenschaft und Forschung von internationaler
Strahlkraft entstanden sei. Diese gute internationale Vernetzung - mit Kooperationen mit 30 Universitäten
bzw. 30 Prozent der Studierenden und einem Drittel der Professoren aus dem Ausland - sei ein wesentlicher Faktor
für Niederösterreich.
„Ziel ist es, 2014 die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass die Studierenden in Zukunft an der Donau-Universität
promovieren können, was zur Steigerung der Attraktivität beitragen wird", so der Landeshauptmann
abschließend.
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Schmidinger: Seriöses Begutachtungsverfahren ist unerlässlich
Wien (uniko) - "Eine derart weitreichende hochschulpolitische Weichenstellung wie das vorgesehene Promotionsrecht
für die Donau-Universität Krems muss in ein seriöses Begutachtungsverfahren eingebettet sein."
Dies erklärt der Präsident der Österreichischen Universitätenkonferenz (uniko), Rektor Heinrich
Schmidinger, anlässlich des Arbeitsgesprächs im Bundeskanzleramt. "Keinesfalls darf politisch erzeugter
Zeitdruck die sachliche Qualität der Entscheidung beeinflussen", fügt Schmidinger hinzu. Da diese
Willenserklärung der Regierungsspitze und des Landeshauptmanns von Niederösterreich Auswirkungen auf
den gesamten tertiären Bildungssektor nach sich zieht, sollte nach Ansicht des uniko-Präsidenten jedenfalls
die Hochschulkonferenz mit dem Thema befasst werden.
Die uniko verweist darauf, dass das Promotionsrecht nach internationalen Standards an zwei wesentliche Kriterien
gebunden ist: erstens an das Vorhandensein einer "kritischen Masse", dazu zählt ausreichend wissenschaftliches
Stammpersonal im Fachbereich mit entsprechend ausgewiesener fachlicher Qualifikation sowie anerkannten Forschungsaktivitäten
und Erfahrung in der Betreuung von Doktorandinnen und Doktoranden; zweitens an das Anbieten von Grundstudien (Bachelor,
Master, Diplom) im entsprechenden Fachbereich. Weltweit gibt es wohl Institutionen, die PhD-Studiengänge ohne
Grundstudien anbieten, diese sind jedoch per definitionem Forschungseinrichtungen von ausgewiesener Exzellenz.
Schmidinger: "Wenn Österreich seinen Ruf als Wissenschaftsstandort nicht beschädigen will, muss
es auf die Einhaltung dieser Kriterien achten."
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