Wien (bmi) - Am 2. August 2013, 17.00 Uhr, war der letztmögliche Zeitpunkt für die Einbringung von
Landeswahlvorschlägen bei den einzelnen Landeswahlbehörden. Bis zum angeführten Zeitpunkt haben
nachstehende wahlwerbende Gruppen in allen Landeswahlkreisen Wahlvorschläge eingebracht (die Kurzbezeichnung
daneben).
- Sozialdemokratische Partei Österreichs - SPÖ
- Österreichische Volkspartei - ÖVP
- Freiheitliche Partei Österreichs- FPÖ
- BZÖ - Liste Josef Bucher - BZÖ
- Die Grünen - Die Grüne Alternative - GRÜNE
- Kommunistische Partei Österreichs - KPÖ
- NEOS Das Neue Österreich und Liberales Forum - NEOS
- Piratenpartei Österreichs - PIRAT
- Team Frank Stronach - FRANK
Die Bezeichnungen sind, sofern sie sich nicht auf bei der Nationalratswahl 2008 angetretene wahlwerbende Parteien
beziehen, in alphabethischer Reihenfolge angeführt.
Weiters streben in einzelnen Landeswahlkreisen nachstehende wahlwerbende Parteien eine Kandidatur an:
Im Burgenland sowie in Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, in der Steiermark und in Vorarlberg:
- Christliche Partei Österreichs - CPÖ
In Oberösterreich und Wien:
In Vorarlberg:
- Männepartei - M
- EU-Austrittspartei - EUAUS
-
In Wien:
- Sozialistische LinksPartei - SLP
Die Landeswahlbehörden werden die überprüften und für gültig befundenen Wahlvorschläge
spätestens am 8. August 2013 veröffentlichen. Die Reihenfolge der Veröffentlichung ist dann ausschlaggebend
für die Reihung der Parteibezeichnung auf den einzelnen Stimmzetteln.
Den Berichten der Landeswahlbehörden über die vorläufige Zahl der Wahlberechtigten zufolge werden
bei der Nationalratswahl 2013 6.381.495 Österreicherinnen und Österreicher wahlberechtigt sein. Die endgültige
Zahl der Wahlberechtigten wird am Tag vor dem Wahltag bekannt gegeben werden. Eine detaillierte Aufschlüsselung
der vorläufigen Zahlen der Wahlberechtigten, gegliedert nach Männern und Frauen und nach Österreicherinnen
und Österreichern mit Hauptwohnsitz im Bundesgebiet bzw. im Ausland, ist der Homepage des Bundesministeriums
für Inneres (www.bmi.gv.at/wahlen/) zu entnehmen.
Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher, die bei der Nationalratswahl 2013 ihre Stimme abgeben
wollen, müssen bis zum 8. August 2013 in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen
sein. Eine Eintragung gilt dann für die Dauer von 10 Jahren und berechtigt zur Teilnahme an allen bundesweit
stattfindenden Wahlereignissen. Antragsformulare können bei den österreichischen Vertretungsbehörden
(Botschaften und Konsulate) und über die Homepage des
Bundesministeriums für Inneres bezogen werden.
|