Erlass schafft Rechtssicherheit für Funktionäre in den Vereinen und bringt mehr Anerkennung
ehrenamtlicher Arbeit
Linz (bmf/lk) - Das Recht, sich zu versammeln, einen Verein zu gründen und sich als Verein zusammen
zu schließen, ist in Österreich verfassungsrechtlich garantiert. Die Österreicherinnen und Österreicher
machen von diesem Grundrecht außerordentlich viel Gebrauch. Mehr als drei Millionen Menschen engagieren sich
in insgesamt 116.500 Vereinen österreichweit.
In Oberösterreich sind alleine in den 3.000 Sportvereinen rund 60.000 Landsleute als Funktionäre/innen
aktiv. Sie leisten enormen gesellschaftlichen Beitrag für das Zusammenleben und in der Jugendarbeit.
Zahlreiche Sportvereine waren in Oberösterreich in den vergangenen Monaten jedoch mit Überprüfungen
des Finanzamtes konfrontiert. Schwerpunkte dabei waren
- Steuern auf Einnahmen von Festen und sonstigen Aktivitäten
- Fehlende Konzessionen für Kantinen
- die Pauschale Reiseaufwandsentschädigung (540 Euro/Monat steuerfrei für
Trainer, Sportler)
- Ausländerbeschäftigung
Grundsätzlich sind Vereine steuerpflichtig (Ausnahme: Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche
Vereine sind steuerlich begünstigt). Sie können körperschaftsteuer- und/oder umsatzsteuerpflichtig
sein. Ebenso kann es im Falle von Arbeitsverhältnissen zur Abfuhr von lohnabhängigen Abgaben an die Sozialversicherung
und an das Finanzamt kommen. Der Vereinsvorstand haftet für die Einhaltung der steuerlichen Pflichten und
kann im Falle von Nichteinhaltung der gesetzlichen Pflichten finanzstrafrechtlich herangezogen werden.
Fakt ist, dass diese gesetzlichen Bestimmungen von allen Vereinen und deren Funktionären/innen eingehalten
werden müssen. "Schwarze Schafe" machen sonst die Bemühungen der vielen redlich arbeitenden
Vereine zunichte.
Um aber vor allem kleine Vereine in ihrem Engagement zu unterstützen, wurden nun auf Initiative Oberösterreichs
einige Änderungen umgesetzt.
Die Verbesserungen im Überblick
- "Kleine" Vereinsfeste, die insgesamt maximal 48 Stunden/Jahr dauern,
sind steuerlich begünstigt, d.h. umsatzsteuerbefreit. Die Abgrenzung zwischen großem und kleinem Vereinsfest
wurde präzisiert und besteht grundsätzlich darin, ob die Veranstaltung von den Vereinsmitgliedern getragen
wird. Die Besucheranzahl spielt im Gegensatz zu bisher keine Rolle mehr.
- Für Vereinskantinen und "große" Vereinsfeste tritt die Körperschaftssteuer-Pflicht
erst bei mehr als 10.000 Euro pro Jahr ein (bisherige Grenze: 7.300 Euro).
- Bei allen Vereinsveranstaltungen, bei denen Einnahmen erzielt werden, können
pauschal 20 Prozent des Umsatzes als Eigenleistung abgezogen werden und vermindern so die Steuerbemessungsgrundlage.
Bisher galt diese Regelung nur beim "kleinen" Vereinsfest.
"Diese Änderungen, die bereits für das Jahr 2013 wirksam werden, bringen den Vereinen Erleichterungen
und vor allem Rechtssicherheit. Das ehrenamtliche Engagement der Funktionäre/innen und Mitglieder/innen wird
dadurch aufgewertet", betonen Finanzministerin Dr.in Maria Fekter, Oberösterreichs Wirtschafts- und Sportlandesrat
Dr. Michael Strugl und Freiwilligensprecher NR August Wöginger.
Handbuch und aktueller Folder für Vereine
Das Finanzministerium hat mit dem Handbuch "Vereine und Steuern" ein sehr umfangreiches und detailliertes
Nachschlagewerk als Service für Vereinsfunktionäre und Vereinsmitglieder erstellt. Dort werden genaueste
Informationen über die Steuerpflicht und mögliche Steuerbefreiungen geboten.
Im aktuellen Folder "Vereine und Steuern - auf einen Blick", der kurz und kompakt die wesentlichen
Fragen zum Thema abdeckt, werden auch Details zu den Neuerungen - Erhöhung des Freibetrages sowie Überarbeitung
der Vereinsrichtlinien - angeführt.
- Das Handbuch und der Folder stehen auf der Homepage des Bundesministeriums gratis
zum Download bereit: http://www.bmf.gv.at > Publikationen> Downloads > Broschüren-Ratgeber > Vereine und Steuern
2013
- Darüber hinaus können die Publikationen gratis bestellt werden: http://www.bmf.gv.at > Publikationen> Bestellen von Printprodukten.
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