Als erster EU-Mitgliedstaat ratifiziert Österreich das internationale Übereinkommen
über das Einheitliche Patentgericht
Wien (bmeia) - „Das Europäische Patent ist ein Meilenstein für den Wissens- und Forschungsplatz
Europa. Die Zahlen sprechen für sich: 2011 wurden in den USA 224000 Patente erteilt, in China 172000, in Europa
hingegen lediglich 62000 europäische Patente ausgestellt. Bislang stellten enorme Kosten und der Aufwand für
eine Zulassung im Binnenmarkt entsprechende Hindernisse dar. Dank der Einigung über das Patent-Paket für
den einheitlichen Patentschutz wird sich dies in naher Zukunft jedoch ändern. Vor diesem Hintergrund bin ich
stolz, dass Österreich eine Vorreiterrolle beim neuen EU-Patent einnimmt. Als erster Mitgliedstaat hinterlegte
Österreich gestern seine Ratifikationsurkunde für das Internationale Übereinkommen über das
Einheitliche Patentgericht in Brüssel“, so Vizekanzler und Außenminister Michael Spindelegger am 08.08.
anlässlich der Ratifizierung.
Das "Gesamtpaket EU-Patent" besteht aus drei Teilen: den beiden Verordnungen zum EU-Patent (materiell-rechtliche
Patentschutz-Verordnung und Verordnung über die Übersetzungsregelung) sowie einem internationalen Übereinkommen
zur Schaffung einer einheitlichen Patentgerichtsbarkeit. Das Einheitliche Patentgericht wird für Streitigkeiten
zuständig sein, die sowohl künftige einheitliche Patente als auch die bereits bestehenden „klassischen“
europäischen Patente betreffen. Damit wird es für Erfinder und Unternehmen leichter, ihre Patente zu
schützen.
Das Einheitliche Patentgericht wird als einziges ausschließlich zuständiges Patentgericht auf lokaler
und regionaler Ebene in den EU-Mitgliedstaaten vertreten sein. Anstatt Parallelverfahren vor nationalen Gerichten
führen zu müssen, werden die Parteien nun künftig rasch qualifizierte Entscheidungen für alle
Staaten erhalten können, in denen das Patent gültig ist. Das Übereinkommen muss von allen beteiligten
27 Mitgliedstaaten ratifiziert werden.
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