Regulatoren legen Tätigkeitsbericht 2012 vor
Wien (pk) - Vom Bekenntnis zu Wettbewerb und Medienvielfalt ist der von den Regulierungseinrichtungen KommAustria,
Telekom-Control-Kommission, Post- Control- Kommission und RTB-GmbH erstellte Kommunikationsbericht 2012 getragen,
den Bundeskanzler Werner Faymann und Bundesministerin Doris Bures nun dem Parlament vorlegen. Die Zielvorgaben
der Regulierungsarbeit werden dabei im Vorwort auf den Punkt gebracht: Sicherstellung innovativer und hochqualitativer
Kommunikationsmöglichkeiten für alle bei gleichzeitiger Gewährleistung von Meinungs- und Medienvielfalt.
Medien: Förderung des Marktzutritts für neue Anbieter
Die Förderung des Marktzutritts für neue Anbieter stellt eines der vorrangigen Ziele der regulatorischen
Arbeit der KommAustria und der RTR-GmbH im Medienbereich dar. Im Vordergrund stehen weiters aber auch die Sicherung
der Meinungsvielfalt und der Qualität des Rundfunkprogramms, die Entwicklung von technischen und ökonomischen
Konzepten für einen dualen Rundfunkmarkt in Österreich sowie die Optimierung der Nutzung des Frequenzspektrums
im Rundfunk.
Wie der Bericht nun mitteilt, lag im Jahr 2012 der Schwerpunkt im Hörfunkbereich einerseits bei amtswegig
eingeleiteten Zulassungsverfahren, die durch den Ablauf der vorangehenden Zulassungen notwendig wurden. Aber auch
der Ausbau der technischen Reichweite von "KRONEHIT" sowie die zusätzliche Möglichkeit von
Hörfunkveranstaltern, eine weitere bundesweite Zulassung zu beantragen, stellten ein signifikantes Tätigkeitsfeld
im Berichtszeitraum dar. Im Bereich des Fernsehens fand 2012 der weitere Ausbau der bundesweiten sowie regionalen
und lokalen Versorgung mit digitalem terrestrischem Fernsehen statt. Auf der bundesweiten Multiplex-Plattform MUX
B wird seit 2012 auch das Programm "Schau TV" vorbereitet. Weitere lokale und regionale Multiplex-Plattformen
und Programme wurden zugelassen. Das Digitalisierungskonzept 2011 wiederum sah für den digitalen Hörfunk
eine Bedarfserhebung innerhalb der Branche vor, die allerdings, wie der Bericht betont, keine Anhaltspunkte für
einen substanziellen Bedarf zur Einführung von digitalem Hörfunk zum jetzigen Zeitpunkt ergeben hatte.
Telekommunikation: Regulatoren wollen zukunftsorientierte Rahmenbedingungen sichern
Im Bereich der Telekommunikation lag der Fokus der regulatorischen Arbeit der RTR-GmbH auf der Festlegung von Rahmenbedingungen
für den Markt und der Durchsetzung von Verpflichtungen und Rechten. Die Regelung des Netzzugangs, insbesondere
eine faire, transparente und nichtdiskriminierende Vergabe knapper Ressourcen, stellte einen weiteren Schwerpunkt
dar. Bedeutung kam auch der Wahrung des Nutzerschutzes und der Förderung von Investitionen und Innovationen
zu. Zu den Kernaufgaben der RTR-GmbH zählten darüber hinaus auch die Schlichtungsverfahren für Endkunden.
Im Jahr 2012 konnten deutlich weniger Verfahren als im vorangegangenen Jahr verzeichnet werden, was der Bericht
auf das Inkrafttreten der Kostenbeschränkungsverordnung zurückführt, die die Konsumenten vor überraschend
hohen Rechnungen bei der Nutzung mobiler Datendienste schützen soll. Im Einzelnen verringerte sich die Zahl
der Streitschlichtungsfälle von 5 470 im Jahr 2011 auf 4 370 im Jahr 2012. Inhaltlich konzentrierten sich
die Beschwerden nach wie vor auf den mobilen Internetzugang und die zusehends häufiger werdenden Bezahldienste.
Post: Universaldienst im Mittelpunkt der Regulierungstätigkeit
Was den Bereich Post betrifft, erinnert der Bericht daran, dass das Postmarktgesetz (PMG) darauf abzielt, im gesamten
Bundesgebiet eine ausreichende und preiswerte Grundversorgung mit Postdiensten (Universaldienst) zu gewährleisten
und einen freien Wettbewerb bei der Erbringung von Postleistungen zu ermöglichen. In der Praxis zeige sich
aber, dass der Schwerpunkt der Regelungen des Gesetzes eindeutig bei der Sicherstellung des Universaldienstes liegt
und besondere wettbewerbsrechtliche Vorschriften nur an wenigen Stellen vorgesehen sind, heißt es weiter.
Das PMG folge damit einem grundsätzlich anderen System als das Telekommunikationsgesetz (TKG), das ein sektorspezifisches
Wettbewerbsrecht im echten Sinn bringt. Der überwiegende Tätigkeitsschwerpunkt von Post-Control-Kommission
und RTR-GmbH war demnach 2012 wie schon 2011 Angelegenheiten des Universaldienstes gewidmet, während die Arbeit
der Regulierungsbehörden zur Herstellung von Wettbewerb auf Einzelfälle beschränkt blieb. Im Ergebnis
haben die Verfahren der Regulierungsbehörden im Post-Universaldienstbereich wesentlich zur hohen Versorgungsdichte
und -qualität beigetragen, stellt der Bericht fest. Dass sich der Wettbewerb im Postsektor hingegen wenig
weiterentwickelt, begründen die Verfasser mit den, wie es heißt, größtenteils nicht allzu
ambitionierten gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Marktöffnung.
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