Landesrätin Dunst begrüßt verbesserten Gewaltschutz durch Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes
Oberwart (blms) - Im Mai 2012 erschießt ein Vater seinen Sohn und dann sich selbst in einer Schule
in St. Pölten. Ein Betretungsverbot für die Wohnung war bereits im Vorfeld verhängt worden. Zwei
Wochen später rief die Innenministerin eine Task Force Kinderschutz zusammen, um Maßnahmen zur Verhinderung
solcher Gewalttaten auszuarbeiten. Der nunmehr daraus resultierende Entwurf einer Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes,
der per 1. September 2013 in Kraft treten soll, bringt eine qualitative, differenzierte Verbesserung für den
Gewaltschutz von Kindern und eine präzisere Einschätzung des Gefährders durch die Polizei mit sich.
„Die Ausweitung des Betretungsverbots ist ein Schritt in die richtige Richtung. Sie bringt einen besseren Schutz
für Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. In Zukunft soll es nämlich auch möglich
sein, ein Betretungsverbot auf Schulen, Horte und Kindergärten auszuweiten. Die Polizei wird diese Einrichtungen
persönlich vom Betretungsverbot verständigen und sie bei den weiteren Schritten beraten. Außerdem
wird nun endlich auch der Verstoß gegen eine Einstweilige Verfügung mit einer Geldstrafe bis zu 500
Euro bzw. bei Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu 2 Wochen geahndet. Das ist ausdrücklich
zu begrüßen“, so Landesrätin Verena Dunst in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Landespolizeidirektor
Mag. Hans-Peter Doskozil und Geschäftsführerin Annemarie Reiss im Gewaltschutzzentrum Burgenland in Oberwart,
das im Jahr 2012 rund 600 Opfer häuslicher Gewalt - mit Sicherheit nur ein Bruchteil der Menschen, die tatsächlich
von häuslicher Gewalt betroffen sind – betreut hat.
Nach einer breit angelegten Studie des deutschen Familienministeriums hat nämlich jede 4. in einer Beziehung
lebende Frau schon mindestens einmal körperliche und/oder sexuelle Gewalt durch einen Partner erlebt. Gewalt
in der Familie wird überwiegend von männlichen Beziehungspartnern oder Ex-Partnern ausgeübt. Die
600 Opfer waren zu 90% weiblich, die Gefährder zu 92% männlich. In etwa der Hälfte der Haushalte
dieser Opfer lebten minderjährige Kinder – insgesamt 527. Sie alle waren und sind in hohem Maße von
dieser Gewalt mitbetroffen, weil sie sich mitten im Gewaltgeschehen befinden.
Dunst dazu: „Kinder sind aber nicht nur Zeugen: Sie werden immer wieder in Gewalthandlungen involviert bzw. haben
ein hohes Risiko, dass die Gewalt direkt gegen sie gerichtet wird. Dies war bei 41 Kindern der Fall. In der Praxis
wurden Kinder aber meist als Anhängsel der gewaltbetroffenen Mütter behandelt. Diese Novelle soll nun
dazu führen, dass der Sicherheit von Kindern mehr Augenmerk geschenkt wird.“ Die Mitarbeiterinnen des Gewaltschutzzentrums
Burgenland in Oberwart, Steinamangererstraße 4/2, Telefon: 03352/31420, Fax: 03352/31420-4, E-Mail: burgenland@gewaltschutz.at,
http://www.gewaltschutzzentrum.at, unterstützen
die betroffenen Personen unter anderem durch umfassende rechtliche und psychosoziale Beratung als Entscheidungshilfe
für weitere Schritte. Darüber hinaus bieten sie Hilfestellung bei Gerichts- und Behördenkontakten
sowie Prozessbegleitung für Opfer jeden Alters im Strafverfahren.
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