Häusliche Gewalt ist Sicherheitsrisiko Nummer Eins

 

erstellt am
06. 08. 13
14.00 MEZ

Landesrätin Dunst begrüßt verbesserten Gewaltschutz durch Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes
Oberwart (blms) - Im Mai 2012 erschießt ein Vater seinen Sohn und dann sich selbst in einer Schule in St. Pölten. Ein Betretungsverbot für die Wohnung war bereits im Vorfeld verhängt worden. Zwei Wochen später rief die Innenministerin eine Task Force Kinderschutz zusammen, um Maßnahmen zur Verhinderung solcher Gewalttaten auszuarbeiten. Der nunmehr daraus resultierende Entwurf einer Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes, der per 1. September 2013 in Kraft treten soll, bringt eine qualitative, differenzierte Verbesserung für den Gewaltschutz von Kindern und eine präzisere Einschätzung des Gefährders durch die Polizei mit sich.

„Die Ausweitung des Betretungsverbots ist ein Schritt in die richtige Richtung. Sie bringt einen besseren Schutz für Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. In Zukunft soll es nämlich auch möglich sein, ein Betretungsverbot auf Schulen, Horte und Kindergärten auszuweiten. Die Polizei wird diese Einrichtungen persönlich vom Betretungsverbot verständigen und sie bei den weiteren Schritten beraten. Außerdem wird nun endlich auch der Verstoß gegen eine Einstweilige Verfügung mit einer Geldstrafe bis zu 500 Euro bzw. bei Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu 2 Wochen geahndet. Das ist ausdrücklich zu begrüßen“, so Landesrätin Verena Dunst in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Landespolizeidirektor Mag. Hans-Peter Doskozil und Geschäftsführerin Annemarie Reiss im Gewaltschutzzentrum Burgenland in Oberwart, das im Jahr 2012 rund 600 Opfer häuslicher Gewalt - mit Sicherheit nur ein Bruchteil der Menschen, die tatsächlich von häuslicher Gewalt betroffen sind – betreut hat.

Nach einer breit angelegten Studie des deutschen Familienministeriums hat nämlich jede 4. in einer Beziehung lebende Frau schon mindestens einmal körperliche und/oder sexuelle Gewalt durch einen Partner erlebt. Gewalt in der Familie wird überwiegend von männlichen Beziehungspartnern oder Ex-Partnern ausgeübt. Die 600 Opfer waren zu 90% weiblich, die Gefährder zu 92% männlich. In etwa der Hälfte der Haushalte dieser Opfer lebten minderjährige Kinder – insgesamt 527. Sie alle waren und sind in hohem Maße von dieser Gewalt mitbetroffen, weil sie sich mitten im Gewaltgeschehen befinden.

Dunst dazu: „Kinder sind aber nicht nur Zeugen: Sie werden immer wieder in Gewalthandlungen involviert bzw. haben ein hohes Risiko, dass die Gewalt direkt gegen sie gerichtet wird. Dies war bei 41 Kindern der Fall. In der Praxis wurden Kinder aber meist als Anhängsel der gewaltbetroffenen Mütter behandelt. Diese Novelle soll nun dazu führen, dass der Sicherheit von Kindern mehr Augenmerk geschenkt wird.“ Die Mitarbeiterinnen des Gewaltschutzzentrums Burgenland in Oberwart, Steinamangererstraße 4/2, Telefon: 03352/31420, Fax: 03352/31420-4, E-Mail: burgenland@gewaltschutz.at, http://www.gewaltschutzzentrum.at, unterstützen die betroffenen Personen unter anderem durch umfassende rechtliche und psychosoziale Beratung als Entscheidungshilfe für weitere Schritte. Darüber hinaus bieten sie Hilfestellung bei Gerichts- und Behördenkontakten sowie Prozessbegleitung für Opfer jeden Alters im Strafverfahren.

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at