Wien (statistik austria) - Im ersten Halbjahr 2013 wurde an insgesamt 3.714 Personen die österreichische
Staatsbürgerschaft verliehen, darunter an 21 Personen mit Wohnsitz im Ausland. Das waren laut Statistik Austria
um 96 Einbürgerungen mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (+2,7%). Damit wird der seit dem Jahr 2011
beobachtbare Trend steigender Einbürgerungszahlen fortgesetzt (1. Halbjahr 2012: +5,7%). Während es im
ersten Quartal 2013 noch um 11,6% weniger Einbürgerungen als im entsprechenden Vorjahresquartal gab, wurden
in den Monaten April bis Juni 2013 insgesamt um 315 Personen (+18,1%) mehr eingebürgert als im Vergleichszeitraum
2012.
Kein einheitlicher Trend in den Bundesländern
In vier Bundesländern wurden im ersten Halbjahr 2013 mehr Personen eingebürgert als von Jänner
bis Ende Juni 2012. Die Zuwächse waren jedoch unterschiedlich hoch und fielen im Burgenland mit 37 Einbürgerungen
mehr (+102,8%), in Oberösterreich mit 132 mehr eingebürgerten Personen (+23,1%) am stärksten aus.
Die Bundesländer Salzburg (+14,4%) und die Steiermark (+12,9%) verzeichneten ebenfalls überdurchschnittliche
Zuwächse. Dagegen sind die Einbürgerungszahlen in Tirol (von 331 auf 296; -10,6%) stark zurückgegangen.
Aber auch in Vorarlberg (-6,3%), in Wien (-5,3%), in Kärnten (-3,7%) und in Niederösterreich (-2,4%)
gab es im ersten Halbjahr 2013 weniger Einbürgerungen als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
Rechtsanspruch ist Hauptgrund für Einbürgerung
Nach dem Einbürgerungsgrund betrachtet erhielten im ersten Halbjahr 2013 insgesamt 622 Personen die Staatsbürgerschaft
im Ermessen (16,7%), darunter 602 Personen nach mindestens zehnjährigem Wohnsitz (§10, Abs. 1, StBG).
Alle übrigen 20 Einbürgerungen im Ermessen erfolgten auf Grund der Wiedererlangung der Staatsbürgerschaft
(§10, Abs. 4, StBG). Mehr als die Hälfte der Einbürgerungen (1.925 oder 51,8%) erfolgte jedoch auf
Grund eines Rechtsanspruchs, darunter 1.012 Personen nach mindestens sechsjährigem Wohnsitz in Österreich
und aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen (z.B. Geburt in Österreich, EWR-Staatsangehörigkeit
oder asylberechtigt, §11a, Abs. 4), 289 Personen auf Grund eines mindestens 15-jährigen Wohnsitzes in
Österreich und nachhaltiger Integration (§12, Ziffer 1), 178 Personen im Falle der "Unmöglichkeit
der Erstreckung" (§12, Ziffer 3) und 446 Personen auf Grund der Ehe mit einem Österreicher bzw.
einer Österreicherin (§11a, Abs. 1 u. Abs. 2). Unter dem Titel "Erstreckung der Verleihung"
wurden 138 Ehegatten (§16) sowie 1.029 Kinder zu österreichischen Staatsbürgern und Staatsbürgerinnen
(§17) zusammen 31,4% der Einbürgerungen.
Bisherige Staatsangehörigkeit: Türkei an erster Stelle
Unter den insgesamt 105 Herkunftsländern war die Türkei mit 588 (15,8%) Eingebürgerten absoluter
Spitzenreiter. Aus Bosnien-Herzegowina kamen 539 (14,5%) und aus Serbien 488 Personen. Unter den zehn wichtigsten
Herkunftsländern befinden sich außerdem der Kosovo (203), die Russische Föderation (189), Kroatien
(126), Ägypten (96), Iran (95), Rumänien (94) und Afghanistan (91).
Mehr als ein Drittel der Personen, an die die österreichische Staatsangehörigkeit verliehen wurde (36,7%),
sind bereits in Österreich geboren.
|