Unterstützung für betroffene landwirtschaftliche Betriebe gesichert
Wien (bmlfuw) - Die Hitze und ausbleibende Niederschläge haben in ganz Österreich zu erheblichen
Schäden in der Landwirtschaft geführt. Das Ausmaß der Dürreschäden ist derzeit noch nicht
abschätzbar. Das Lebensministerium erhebt die Schäden laufend aus den Ländern. Es ist ein vorläufiges
Schadensausmaß von mehreren 100 Mio. Euro zu befürchten. Daher hat der Ministerrat am 13.08.das von
Landwirtschaftsminister Niki Berlakovich vorgeschlagene Hilfspaket mit fünf Maßnahmen für dürreschädigte
Landwirte beschlossen. „Wir haben rasch, umfassend und zielgerichtet geholfen. Es wird Unterstützung für
die betroffenen Bauern geben“, so Landwirtschaftsminister Niki Berlakovich zum heutigen Ministerratsbeschluss.
Die Maßnahmen für dürregeschädigte Bäuerinnen und Bauern sind: Ankaufaktion für
Futtermittel, Stundung von Raten bei Agrarinvestitionskrediten, Bereitstellung zusätzlicher Flächen für
Futtermittelproduktion, Zinsenzuschuss zu Betriebsmittelkrediten, sowie die Abfederung von Dürreschäden
bei den Acker- und Dauerkulturen.
Im Detail sehen die Maßnahmen und die Umsetzungsschritte wie folgt aus:
1. Ankaufaktion für Futtermittel
Die erste Maßnahme ist auf Tierhaltungsbetriebe ausgerichtet. Die jetzt schon sehr knappen Futtermittel
sollen mit dieser Aktion leistbar bleiben. Für die betroffenen und geschädigten Landwirte soll es einen
Zuschuss (Beihilfe) für den Zukauf von Ersatzfuttermitteln aus dem Katastrophenfonds geben. Dazu wird nach
Erhebung des Schadensausmaßes die Sonderrichtlinie gemäß den Allgemeinen Rahmenrichtlinien erstellt,
sowie eine Novelle zum Katastrophenfonds-Gesetz vorgelegt. Die Höhe der Vergütung, sowie die Abwicklung
werden vom Landwirtschaftsminister im Einvernehmen mit der Finanzministerin festgelegt, wobei ein gleich hoher
Beitrag der betroffenen Länder vorzusehen ist.
2. Stundung von Raten bei Agrarinvestitionskrediten
Die zweite Maßnahme ist die Stundung von Raten bei Agrarinvestitionskrediten. Es sind massive Ertragsverluste
durch vernichtete Ernten zu erwarten. Viele Landwirte können ihre Kredite deswegen nicht bedienen. Deshalb
sollen die Kreditraten erst im nächsten Jahr fällig werden.
3. Bereitstellung zusätzlicher Flächen für die Futtermittelproduktion
Als dritte Maßnahme wurden Blühflächen und Wiesen mit Nutzungseinschränkungen für
die zusätzliche Futtermittelproduktion freigegeben. Damit soll die Futterbereitstellung gesteigert werden.
Ein diesbezüglicher Erlass ist bereits an die Bundesländer ergangen.
4. Zinsenzuschuss zu Betriebsmittelkrediten
Wenn es dennoch zu finanziellen Engpässen durch die Ertragsausfälle kommt, soll als vierte Maßnahme
des Hilfspaketes ein Zinsenzuschuss zu Betriebsmittelkrediten gewährt werden. Damit sollen landwirtschaftliche
Betriebsmittel wie Düngemittel, Saat- und Pflanzgut oder Pflanzenschutzmittel angekauft werden können.
Finanzielle Engpässe für in Not geratene Betriebe sollen so überbrückt werden. Die Finanzierung
soll je zur Hälfte aus Mitteln des Bundes und der Länder erfolgen. Diese Maßnahme soll für
alle Betriebe gelten.
5. Abfederung von Dürreschäden bei Acker- und Dauerkulturen
Für viele Ackerkulturen wie etwa Getreide, Mais, Kartoffeln oder Soja gibt es die Möglichkeit, eine
Dürreversicherung für landwirtschaftliche Betriebe abzuschließen. Im Gegensatz zur Frost- und Hagelversicherung
wird die Dürreversicherungsprämie jedoch nicht aus Mitteln des Katastrophenfonds bezuschusst. Eine entsprechende
Abgeltung im Ausmaß einer künftigen Bezuschussung durch die öffentliche Hand wird geprüft.
Aufgrund der Schäden bei den Dauerkulturen ist zu prüfen, inwieweit bei nichtversicherbaren Dauerkulturen
Entschädigungen geleistet werden können.
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