Berufungsmöglichkeiten für Almbauern werden konkretisiert, um Sanktionsbefreiungen
zu erreichen
Wien (bmlfuw) - Mit der Novelle der INVEKOS-GIS Verordnung werden die Berufungs- und Einspruchsmöglichkeiten
für Almbauern konkretisiert: „Alle Almbäuerinnen und -bauern, die ihre Flächen nach bestem Wissen
und Gewissen gemeldet haben, sollen schnellstmöglich von drohenden Sanktionen befreit werden. Mit dieser Novelle
haben wir für die Einzelfallprüfung mehr Rechtssicherheit geschaffen. Jeder Almbauer, der belegen kann,
dass er sich an die Vorgaben für die Flächenbeantragung gehalten hat, soll Sicherheit haben“, so Landwirtschaftsminister
Nikolaus Berlakovich.
Die Verordnungsnovelle sieht bei abweichenden Flächenangaben weiterhin eine Einzelfallprüfung vor. Almbauern
können auch dann sanktionsfrei gestellt werden, wenn sie sich bei der Flächenbeantragung auf das Ergebnis
der letzten vorangegangenen Vorortkontrolle bezogen haben. Weiterhin ist eine Sanktionsfreistellung möglich,
wenn die Unrichtigkeit der Digitalisierung zuvor nicht erkannt werden konnte. Dies kann beispielsweise aufgrund
eines Luftbilds, das ausnahmsweise die tatsächlichen Gegebenheiten nicht widerspiegelt, Schatten am Bild oder
eine andere Interpretation des Almleitfadens der Fall sein. Zudem sieht die Verordnung eine Befreiung von Sanktionen
vor, wenn die Digitalisierung den EU-rechtlichen Vorgaben entspricht, jedoch in subjektiven Elementen des Almleitfadens
abweichende, aber nachvollziehbare Einschätzungen vorgenommen wurden. Dies bezieht sich beispielsweise auf
den Grad der Überschirmung. Bloßer Wald oder auch Steine können hingegen bei der Flächenfeststellung
nach wie vor nicht als Futterfläche anerkannt werden, da dies eindeutig geltendem EU-Recht widerspräche.
Wird eine Einzelfallüberprüfung angestoßen, kommt der Landwirtschaftskammer eine Schlüsselrolle
zu: Ihre Aufgabe ist es, den betroffenen Almbauern im Falle einer Berufung unterstützend und beratend zur
Seite zu stehen.
Auszahlungen sollen bis Ende des Jahres abgeschlossen sein
Die heimischen Almbäuerinnen und Almbauern erhalten jedes Jahr rund 370 Millionen Euro an Ausgleichszahlungen.
Für das Antragsjahr 2012 wurden schon über 90 Prozent der Mittel bzw. 335 Millionen Euro ausbezahlt.
Im September 2013 folgen weitere 20 Millionen Euro. Die dann noch offenen Gelder sollen schließlich im November
2013 an die Almbäuerinnen und Almbauern überwiesen werden.
Minister Berlakovich: „Das wichtigste ist, dass die Almbäuerinnen und Almbauern die Zahlungen für
ihre wertvollen Leistungen bekommen. Die Almbewirtschaftung ist ein unersetzbarer Bestandteil der heimischen Landwirtschaft
und trägt durch die Arbeit der Almbäuerinnen und Almbauern maßgeblich zur Erhaltung unserer Kulturlandschaft
bei, um die Österreich sehr beneidet wird.“
Neues System zur Flächenfeststellung ab 2015
Für die Zukunft wird allerdings an einem modifizierten System zur Flächenerfassung gearbeitet. Es soll
automatisierter und praxisgerechter sein und auch die Artenvielfalt stärker berücksichtigen. Eine entsprechende
Arbeitsgruppe wurde bereits im Ministerium eingerichtet. Ihr gehören Experten aus Wissenschaft und Vermessungswesen,
landwirtschaftliche Fachvertreter, Rechts- und IT-Experten sowie Vertreter der Landwirtschaftskammer, der AMA und
des Ministeriums an. Ebenso sollen Vertreter der Almbäuerinnen und Almbauern ihr in der Praxis erprobtes Wissen
einbringen und auch die „Sonderkommissionen Almen“ unter der Leitung von Franz Fischler wird unterstützend
tätig sein. Ziel der Reform ist, dass das neue System nach dem Übergangsjahr 2014 – also mit 2015 – in
Kraft treten kann.
„Wir werden alles in unserer Macht stehende tun, um ein System zu schaffen, auf das sich unsere Bäuerinnen
und Bauern verlassen können und das ihnen die notwendige Sicherheit gibt. Mir geht es darum, das Maximum für
die heimischen Almbäuerinnen und Almbauern herauszuholen. Deshalb werden wir auch weiterhin alle in den EU-Vorgaben
vorhandenen Spielräume nützen“, bekräftigt Minister Berlakovich.
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