Zusammenschluss von fünf Freikirchen ist mit insgesamt 160 Kirchengemeinden die am stärksten
wachsende christliche Gruppe in Österreich
Wien (epdö) - Der Zusammenschluss von fünf christlichen Freikirchen in Österreich erhält
die volle staatliche Anerkennung. Das bestätigte das Kultusamt am 26.08. und bezeichnete den neuen Rechtsstatus
der Freikirchen als eine "weltweit einzigartige" religionsrechtliche Situation. Die entsprechende Verordnung
von Unterrichtsministerin Claudia Schmid sei bereits fertig und werde am 27.08. im Bundesgesetzblatt veröffentlich.
Die "Freikirchen in Österreich" sind somit die jüngste von insgesamt 16 staatlich anerkannten
Kirchen und Religionsgesellschaften in Österreich. Mitglieder des Zusammenschlusses sind die Freie Christengemeinde-Pfingstgemeinde,
der Bund evangelikaler Gemeinden, der Bund der Baptistengemeinden, die Elaia Christengemeinden und die Mennonitische
Freikirche.
Bereits im Juni hatte das Ministerium einen entsprechenden Verordnungsentwurf zur Begutachtung veröffentlicht,
nachdem sich das freikirchliche Bündnis zu Jahresbeginn konstituiert hatte, um den Schritt vom Status einer
"Religiösen Bekenntnisgemeinschaft" hin zur anerkannten Kirche setzen zu können. Damit kommen
die freikirchlichen Gemeinden gemeinsam auf jene Mitgliederzahl von zwei Promille der österreichischen Gesamtbevölkerung
- derzeit etwa 17.000 Personen -, die gemäß Bekenntnisgemeinschaftengesetz für eine gesetzlichen
Anerkennung nötig ist. Mit der Anerkennung ist u.a. die Möglichkeit für einen eigenen, konfessionellen
Religionsunterricht an öffentlichen Schulen verbunden.
Von Seiten der evangelischen wie der katholischen Kirchen wurde das Ansinnen der Freikirchen deutlich unterstützt.
In einem Schreiben an den Sprecher der Freikirchen, den baptistischen Pastor Walter Klimt, gratuliert der evangelisch-lutherische
Bischof Michael Bünker zur Anerkennung. "Die Evangelischen Kirchen in Österreich haben seit der
Reformationszeit im überwiegenden Teil ihrer Geschichte Unterdrückung und Benachteiligung erlebt und
genießen letztlich erst seit dem Protestantengesetz von 1961 die völlige rechtliche Gleichstellung als
´freie Kirchen in einem freien Staat´. Sie können daher nachempfinden, was Benachteiligung bedeutet
und setzen sich immer wieder für die uneingeschränkte Geltung der Religionsfreiheitsrechte für Religionsgesellschaften
und Kirchen in Österreich und im internationalen Rahmen ein", schreibt der Bischof. Bünker erinnert
an die Zusammenarbeit mit dem Bund der Baptistengemeinden, die seit vielen Jahren bestehe, ebenso kooperierten
die Kirchen auf europäischer bzw. internationaler Ebene.
Die Freikirchen seien hierzulande die unter Christen am stärksten wachsende Gruppe und als "starke Realität"
von den anderen Christen anzuerkennen, bekräftigte Kardinal Christoph Schönborn anlässlich der Antragstellung
der Freikirchen auf staatliche Anerkennung. Vertreter der fünf Freikirchen hatten stets betont, dass eine
Zusammenschließung nicht bloß aus juristischen Motiven erfolge. Es gebe große Übereinstimmungen
im Glaubenskern, die Unterschiede würden lediglich "Nuancen" betreffen. Der Sprecher der Freikirchen
in Österreich, Walter Klimt, hatte sich zur ökumenischen Zusammenarbeit mit anderen Kirchen bekannt.
Man arbeite gerne im Ökumenischen Rat der Kirchen in Österreich (ÖRKÖ) mit und sei für
jede Unterstützung von Seiten anderer Kirchen dankbar; und man wolle auch für die eigenen Kinder Religionsunterricht
anbieten, erklärte Klimt gegenüber Kathpress. In den Ballungsräumen werde dies wohl ein eigener
freikirchlicher Unterricht sein, in den ländlichen Gebieten wolle man mit den evangelischen Kirchen kooperieren.
|