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Weitergabe von Patientendaten
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erstellt am
22. 08. 13
14.00 MEZ
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Wechselberger: Ärztekammer kündigt Verbot für unklaren Datenhandel an
Verordnung schließt Lücken - mangelnde Glaubwürdigkeit des Hauptverbandes
in Datenfragen - zweifelhafte Geschäftskontakte bei Pilotphase zur E-Medikation
Wien (öäk) - Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) wird auf dem Verordnungsweg
die Weitergabe von Daten für Zwecke der Marktforschung regeln. Übermittlungen, die nicht eindeutig rechtskonform
seien, würden in Zukunft verboten, teilte ÖÄK-Präsident Artur Wechselberger am 22.08. in einer
Aussendung mit. Auf diese Weise werde die Ärztekammer bestehende Lücken schließen und für
unmissverständliche Klarheit sorgen.
Die Ankündigung des stellvertretenden Hauptverbands-Generaldirektors, Volker Schörghofer, die Datenweitergabe
über Kassenvertrag zu unterbinden, ist aus Sicht des Ärztepräsidenten unzureichend, da diese Frage
allgemein für alle Ärzte im Wirkungsbereich der Ärztekammern abzuhandeln sei. Mit Hinweis auf Datenskandale
etwa im Bereich der Tiroler Gebietskrankenkasse stellte Wechselberger grundsätzlich die Glaubwürdigkeit
der Sozialversicherung bei der Regelung sensibler Datenangelegenheiten in Frage. Bekanntlich sind zum Beispiel
durch grobe Sicherheitsmängel bei der Tiroler Gebietskrankenkasse vor einiger Zeit Tausende Patientendaten
an die Öffentlichkeit gelangt. Darüber hinaus komme es immer wieder vor, dass Abrechnungsdaten an falsche
Ärzte adressiert und versandt werden, sagte Wechselberger.
Wie der ÖÄK-Vizepräsident und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, Johannes Steinhart,
ergänzte, sei Schörghofer innerhalb des Hauptverbandes auch für das Management des elektronischen
Gesundheitsaktes (ELGA) zuständig. Hier habe er in der Pilotphase der E-Medikation gerade mit jener Softwarefirma
intensiv zusammengearbeitet, die auch jetzt im Zuge der aktuellen Fragen der Datenweitergabe durch Ärzte,
Spitäler und Apotheker involviert sei, sagte Steinhart.
Mayer: Bei illegaler Datenweitergabe gleiche Konsequenzen wie für niedergelassene Ärzte
Der Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) und Bundesobmann der angestellten
Ärzte, Harald Mayer, fordert bei illegaler Datenweitergabe durch die Spitäler gleiche Konsequenzen wie
für niedergelassene Ärzte. "Die zuständigen Spitalsmanager müssen zur Verantwortung gezogen
werden, genauso wie dies bei den niedergelassenen Ärzten oder bei Apothekern zu geschehen hat", sagte
der hohe Ärztepolitiker in einer Aussendung.
Bekanntlich ist jüngst an die Öffentlichkeit gekommen, dass auch rund 150 Spitäler Medikationsdaten
an das Internationale Marktforschungsunternehmen IMS übermittelt hätten. Davon sind offensichtlich öffentliche
und private Krankenhäuser betroffen. Mayer sieht in diesem Umstand einen Sachverhalt, der alle Sektoren des
österreichischen Gesundheitswesens betreffe. "Man ist daher gut beraten, die Frage nach dem Grundsatz,
vor dem Gesetz sind alle gleich, zu behandeln", sagte der ÖÄK-Vizepräsident.
Sollten Spitalsmanager nicht für die vollständige Anonymisierung der Daten gesorgt haben, so müssten
ihre Verträge unverzüglich aufgelöst werden. Auch die politische Verantwortung sei in diesem Fall
zu klären.
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Oberhauser: Bestehende Datenschutzregeln konsequent exekutieren
Durch ELGA wird Datenverwendung strenger geregelt
Wien (sk) - SPÖ-Gesundheitssprecherin Sabine Oberhauser hat klargestellt, dass die Weitergabe von personenbezogenen
Gesundheitsdaten bereits jetzt ein strafrechtlicher Tatbestand ist und im Strafgesetz, im Datenschutzrecht und
auch in sämtlichen Berufsgesetzen aller Gesundheitsberufe geregelt ist. Es ist nun die Justiz und die Ärztekammer
im Disziplinarbereich gefordert, Verstöße dagegen entschieden zu verfolgen. Das Gesundheitsministerium
ist seit Bekanntwerden des möglichen Datenmissbrauchs mit den entscheidenden Gruppen wie Ärztekammer,
Apothekerkammer, Hauptverband und Datenschutzkommission in Kontakt, um für eine lückenlose Aufklärung
zu sorgen.
In Sachen ELGA, die SPÖ und ÖVP gemeinsam beschlossen haben, wies Oberhauser darauf hin, dass damit die
Datenverwendung wesentlich strenger geregelt werde als derzeit. Jeder Zugriff auf die Daten wird automatisch protokolliert
und kann nachvollzogen werden - auch vom betroffenen Patienten. Gesetzeswidriger Datenmissbrauch sei so leicht
aufzudecken, was ihn schon im Vorfeld verhindere, so Oberhauser, die abschließend die ÖVP kritisierte,
"die billiges Wahlkampfkleingeld wechselt und Patientenverunsicherung dabei in Kauf nimmt".
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Tamandl: Handeln Sie, Herr Stöger!
Der Verkauf von höchst persönlichen Daten ist nicht tolerierbar – Stöger
hat Verantwortung den Menschen in Österreich gegenüber
Wien (övp-pk) - "Stillstand und Stagnation – das ist die Politik der SPÖ. Doch dass die Sozialisten
jetzt schwere Verletzungen der Privatsphäre tolerieren, schlägt dem Fass den Boden aus!", betont
ÖVP-Konsumentensprecherin Gabriele Tamandl angesichts des Skandals um verkaufte Patientendaten. "Als
Bundesminister hat Herr Stöger eine Verantwortung gegenüber unserer Republik und den Menschen, die hier
leben. Dennoch hält sich Stöger auffällig bedeckt, sobald es darum geht, aktiv zu werden",
so Tamandl, und weiter: "Stöger scheint seit Jahren im Urlaub zu sein. Anders lässt sich nicht erklären,
warum er sich so verantwortungslos verhält." Stöger hat es über Jahre hinweg versäumt,
Initiativen für die Menschen in Österreich zu setzen. "Er fällt immer erst dann auf, wenn sein
Versagen evident wird. Bestes Beispiel: Mangelhafte Lebensmittelkontrollen. Und jetzt der Datenklau – was kommt
als nächstes?" Die ÖVP-Konsumentensprecherin abschließend: "Dass die Sozialisten gerne
in privaten Daten stierdeln, ist weithin bekannt. Aber dass sie den Verkauf von Patientendaten durch Ärzte
tolerieren und nicht aktiv werden, ist inakzeptabel. Der Verkauf von höchst persönlichen Daten ist nicht
tolerierbar! Stöger muss endlich aufwachen und handeln."
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Karlsböck: ÖVP betreibt Kindesweglegung beim Datenklau
ELGA-wurde unter ÖVP-Gesundheitsministerinnen erfunden
Wien (fpd) - "Was die ÖVP, namentlich Generalsekretär Hannes Rauch, zum Thema Gesundheitsdaten-Klau
abgesondert hat, kann nur als Kindesweglegung bezeichnet werden", sagte der freiheitliche Ärztesprecher
NAbg. Dr. Andreas Karlsböck. Seien doch zwei ÖVP-Gesundheitsministerinnen maßgeblich an der ELGA-Einführung
beteiligt gewesen, erinnerte Karlsböck.
Während die FPÖ immer vor dem löchrigen ELGA-System gewarnt habe, habe die ÖVP mit lautem "Hurra"
und unter Außerachtlassung aller datenschutzrelevanten Bedenken dieses Patientenbespitzelungssystem durchgezogen,
so Karlsböck. "Jetzt, nachdem die damals geäußerten Einwände und Bedenken der FPÖ
traurige Realität geworden sind, will die ÖVP nichts mehr von ihrer Verantwortung wissen", sagte
Karlsböck.
Auch wenn Rauch mit seiner Einschätzung recht habe, dass die SPÖ als hauptverantwortliche Partei für
das Gesundheitsressort jahrelang geschlafen habe, müsse doch festgehalten werden, dass es die ÖVP gewesen
sei, die mit ihrem ELGA-System den Grundstein für den aktuell anhängigen Gesundheitsdaten-Klau gelegt
habe, betonte Karlsböck. "Wenn es der ÖVP mit dem Datenschutz tatsächlich ernst ist, dann muss
sie gemeinsam mit der FPÖ für die Aussetzung von ELGA stimmen", kündigte Karlsböck diesbezügliche
Initiativen der Freiheitlichen an.
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Spadiut fordert sofortiges Berufsverbot für Ärzte
Ärzte verstoßen gegen ärztliche Verschwiegenheitspflicht - ELGA macht den
Patienten gläsern - Alle Daten auf E-Card speichern
Wien (bzö) - Ein sofortiges Berufsverbot für jene 350 Ärzte, die mit Marktforschern im lukrativen
Geschäft sind, forderte BZÖ-Gesundheitssprecher Abg. Dr. Wolfgang Spadiut. "Wenn ein Arzt einen
regen Datenhandel mit dem Marktforscher IMS eingeht, hat er kein Anrecht mehr den Beruf als Arzt auszuüben.
Nun kann einmal auch die Ärztekammer beweisen, dass sie eine Daseinsberechtigung hat und über diese Ärzte
ein sofortiges Berufsverbot verhängen, wenn sie das nicht macht, gehört dieser Verein ohnehin abgeschafft",
so Spadiut weiter.
"Diese Ärzte verstoßen mit ihrer Art der Geschäftemacherei ganz klar gegen die ärztliche
Verschwiegenheitspflicht, denn jegliche Weitergabe von Daten wäre nur mit Zustimmung des Patienten möglich.
Da aber die Patienten von diesen Ärzten sicher nicht über diesen verbotenen Datentransfer unterrichtet
wurden, ist die Sache eindeutig und klar", stellte Spadiut fest.
In diesem Zusammenhang übte der BZÖ-Gesundheitssprecher auch massive Kritik an der elektronischen Gesundheitsakte.
"Das ELGA-System ist für eine integrierte Gesundheitsversorgung ungeeignet, verfolgt klar andere Ziele,
was aus den willkürlich festgelegten Speicherfristen und automatisierten Löschungsverpflichtungen erkennbar
ist", sagte Spadiut und weiter: "Da die Befunde trotz Opt-out in die Datenbank kommen, liegt der Verdacht
nahe, dass die Daten zwar auf Patientenwunsch gelöscht werden, aber für wissenschaftliche Zwecke
~ und Marktforschungen weiter Verwendung finden. ELGA ist somit ein schlecht durchdachtes und teures elektronisches
System. Dieses System ist datenschutzrechtlich nicht ausreichend durchdacht - es macht den Patienten gläsern.
Ich bin überzeugt, dass mit ELGA dem Missbrauch - insbesondere über Betriebe und Betriebsärzte,
aber auch durch Versicherungen und Heime - Tür und Tor geöffnet wird", stellte Spadiut fest. ~
"Alle Patientendaten sollen daher auf der E-Card gespeichert werden. Es genügt ein Lesegerät, auch
eine österreichweite Vernetzung wäre nicht notwendig und die jährlichen Kosten von 60 Millionen
Euro würden nicht anfallen. Da die E-Card durch einen E-Code gesichert wird, hat nur derjenige Zugriff auf
die Daten, der die Erlaubnis vom Patienten bekommt, erklärte Spadiut und weiter: "Gesundheitsminister
Stöger soll daher diesen BZÖ-Vorschlag aufgreifen und von seinem teuren und unsicheren Spielzeug "ELGA"
Abstand nehmen".
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Grünewald: Absolute Transparenz und Aufklärung bei Datenweitergabe
von Ärzten sofort notwendig
Grüne fordern offene und breite Diskussion mit Resultaten
Wien (grüne) - "Dass gesundheitspolitische Entscheidungen oft ohne ausreichende und wissenschaftlich
abgesicherte Datenlage gefällt werden, ist ein altbekanntes Problem", kritisiert der Grüne Gesundheitssprecher
Kurt Grünewald. Es ist von hohem wissenschaftlichem Interesse welche Medikamente bei welchen Diagnosen und
Altersgruppen zur Anwendung kommen. Derartige Daten lassen auch Rückschlüsse auf die Qualität einer
Behandlung zu. Ganz anders verhält es sich aber bei der Datenweitergabe verschriebener Medikamente an Marktforschungsinstitute
und damit wohl letztlich auch an Pharmafirmen gegen Bezahlung. Selbst bei ausreichend verschlüsselten und
anonymisierten Daten muss hier die mangelnde Information von PatientInnen kritisiert und der gesundheitspolitische
Nutzen stark in Zweifel gezogen werden.
"Die Weitergabe von PatientInnendaten an Firmen ist bei ELGA gesetzlich untersagt und allein der Versuch eines
diesbezüglichen Handels mit hohen Strafen belegt", analysiert Grünewald die derzeitige Situation.
"Die genannten Summen, die Ärztinnen für diese Datenweitergabe bekommen haben sollten, scheinen
mir auch für diesen Aufwand deutlich zu niedrig. Daher ist eine Untersuchung durch die Korruptionsstaatsanwaltschaft
notwendig. Dass es immer wieder schwarze Schafe bei verschiedensten Berufsgruppen gibt, darf keinesfalls zur Bagatellisierung
dieses Handelns führen. In diesem Bereich darf es kein einziges Schwarzes Schaf geben!" "Wenn Pharmafirmen
einen Ehrenkodex verfasst haben, ist der Datenschutz auch in diesem Kodex zu verankern.
Meinungsforschungsinstitute täten gut daran auch die Art und Weise Ihres Datenzugangs klar und transparent
zu regeln. Hier sollte auch der notwendige politische Druck nicht lange auf sich warten lassen", schließt
Grünewald.
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