Dekrete an Richterinnen und Richter des neuen Verwaltungsgerichts überreicht
Wien (bpd) - "Mit der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist uns ein großer Wurf gelungen
und viele Stimmen sprechen vom einem Jahrhundertprojekt, das nunmehr realisiert werden konnte", sagte Staatssekretär
Josef Ostermayer am Abend des 21.08. anlässlich der feierlichen Überreichung der Dekrete an die neuen
Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichtes. Im Rahmen eines Festaktes im Bundeskanzleramt nahmen die
80 Richterinnen und Richter, die im Juli nach einem Auswahlverfahren durch den Bundespräsidenten bestätigt
wurden, ihre Ernennungsdekrete entgegen.
Der Staatssekretär erinnerte an den langen Prozess, der für diese Reform notwendig war: "Als wir
vor mehr als drei Jahren mit diesem Großprojekt begonnen haben, gab es noch viele skeptische Stimmen. Doch
die gründlichen Vorarbeiten und zahlreichen Gespräche und Verhandlungen waren letztlich erfolgreich.
Mir war es dabei besonders wichtig, einen breiten Konsens zu erzielen." Es sei gelungen, das notwendige Verfassungsgesetz
im Parlament einstimmig zu beschließen. Auch die zahlreichen Materiengesetze seien mit breiter Zustimmung
verabschiedet worden. "Das anschließende Auswahlverfahren der neuen Richterinnen und Richter ist sehr
professionell und objektiv von einer Begutachtungskommission durchgeführt worden", betonte Ostermayer.
"Den Bürgerinnen und Bürgern bringt diese Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit einheitlichere
und schnellere Verfahren, mit einer hohen rechtsstaatlichen Qualität", so der Staatssekretär. Gemeinsam
mit dem Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes, Harald Perl, wünschte Ostermayer den neuen Richterinnen
und Richtern viel Erfolg für ihre Tätigkeit. "Sie haben eine große Verantwortung zu tragen,
denn durch Ihre Arbeit können Sie das Vertrauen in den Rechtsstaat Österreich stärken. Ihr Engagement
wird ausschlaggebend dafür sein, dass die größte Rechtsstaatsreform der Zweiten Republik die Anerkennung
der Bevölkerung erhält", sagte der Staatssekretär abschließend.
Mit der Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit gehen 120 weisungsfrei gestellte Berufungssenate und Sonderbehörden
in insgesamt elf Verwaltungsgerichten auf. Dazu zählen die neun Verwaltungsgerichte der Länder, das Bundesverwaltungsgericht
und das Bundesfinanzgericht. Sowohl der Asylgerichtshof als auch der Unabhängige Finanzsenat werden im Zuge
dessen aufgelöst. Das Bundesverwaltungsgericht wird die Aufgaben des Asylgerichtshofs übernehmen. Sein
Sitz wird in Wien sein, mit Außenstellen in Graz, Innsbruck und Linz. Zusammen mit den Übernahmen aus
dem Asylgerichtshof werden nun 168 Richterinnen und Richter am neuen Bundesverwaltungsgericht tätig sein,
das seine Arbeit mit 1. Jänner 2014 aufnehmen wird.
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