Verordnung zur Sicherung von Eisenbahnkreuzungen belastet Gemeinden finanziell schwer
Wien (gemeindebund) - "Wir sehen keine andere Möglichkeit mehr, als uns mit einem Feststellungsantrag
an den Verfassungsgerichtshof zu wenden", erklärt Gemeindebund- Präsident Helmut Mödlhammer
am 22.08. "Bei der zur Sicherung von Eisenbahnkreuzungen erlassenen Verordnung wurden gravierende Fehler begangen,
die für die Gemeinden eine große finanzielle Belastung bedeuten", so Mödlhammer. So hatte
der Gemeindebund den gesetzlich vorgesehenen Konsultationsmechanismus ausgelöst, der den Bund verpflichtet,
Verhandlungen mit den betroffenen Interessensvertretungen zu führen. "Das wurde schlichtweg ignoriert",
empört sich Mödlhammer.
Der Konsulationsmechanismus kann dann ausgelöst werden, wenn etwa die finanziellen Auswirkungen von Gesetzen
oder Verordnungen auf die Gemeinden nicht ausreichend dargestellt werden. "Der Gemeindebund hat insgesamt
vier Mal Verhandlungen über die Kostenfolgen dieser Verordnung eingefordert", berichtet Mödlhammer.
"Passiert ist bisher leider nichts. Jetzt können wir nicht mehr zuwarten, sondern müssen den Weg
zum VfGH beschreiten."
Inzwischen haben nämlich die ersten Gemeinden schon schmerzliche Bekanntschaft mit den Folgen dieser Verordnung
gemacht. Mit der Verpflichtung, alle 3.800 Eisenbahnübergänge sichern zu müssen, sind die Gemeinden
als Straßenerhalter gezwungen, die Hälfte der Kosten dafür zu übernehmen, wenn sich die Übergänge
auf Gemeindestraßen befinden. "Bereits jetzt sind 90 Gemeinden mit Forderungen in der Höhe von
50 Millionen Euro konfrontiert", weiß der Gemeindebund-Chef. "Das ist aber erst ein Bruchteil der
zu erwartenden Kosten und damit nur die Spitze des Eisbergs."
Vor allem die Regionalbahnbetreiber haben als Erste ihre "Arbeit" aufgenommen und beginnen, die Eisenbahnkreuzungen
zu überprüfen und technisch aufzurüsten. Vielfach ohne Einbindung oder Koordination mit den Gemeinden,
die vor vollendete Tatsachen gestellt werden, indem man ihnen einfach Rechnungen schickt.
Mit dem Weg zum VfGH betritt der Gemeindebund Neuland. "Der Verfassungsgerichtshof hat nun zu klären,
ob die Bestimmungen der Vereinbarung über den Konsultationsmechanismus vom Bund verletzt wurden", so
Mödlhammer. Darüber hinaus behält sich der Gemeindebund vor, in einem weiteren Verfahren die allenfalls
bestehenden Kostentragungspflichten des Bundes klageweise geltend zu machen. Zuerst muss jedoch das Erkenntnis
des VfGH abgewartet werden.
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