Wien (rk) - Nach Abschluss des Einspruchs- und Berufungsverfahrens zur Nationalratswahl 2013 liegt nun die endgültige
Zahl der Wahlberechtigten vor. In Wien werden bei der Nationalratswahl 2013 1.156.888 Personen wahlberechtigt sein.
Die Zahl der Wahlberechtigten teilt sich in 615.872 Frauen und 541.016 Männer. "In Wien werden die Wahlen
also von den Frauen entschieden", erklärte die für Wahlen in Wien zuständige Stadträtin
Sandra Frauenberger.
Der Weg zum Ergebnis
Unmittelbar nach Schließen der Wahllokale am Wahltag, 17.00 Uhr, werden die Stimmen der einzelnen Wahlsprengel
ausgezählt. Danach gibt es ein erstes Zwischenergebnis der einzelnen Bezirkswahlbehörden.
Alle Briefwahlkarten, die rechtzeitig bis zum Schließen des letzten Wahllokales (Sonntag, 29. September 2013,
17.00 Uhr) bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eingelangt sind, werden am Montag, den 30. September
2013, ab 9.00 Uhr, ausgezählt.
Am Donnerstag, den 3. Oktober 2013, werden in der Landeswahlbehörde die Stimmen der WahlkartenwählerInnen
ausgezählt, die in Wahllokalen in anderen Regionalwahlkreisen in Österreich abgegeben wurden. Anschließend
liegt ein vorläufiges Endergebnis der Landeswahlbehörde für Wien vor. Die Sitzungen der Landeswahlbehörde
finden am 4. und 8. Oktober 2013 statt.
Alle Wiener Wahlergebnisse werden im Internet unter www.wahlen.wien.at veröffentlicht.
33 Mandate werden in drei Ermittlungsverfahren vergeben
In Wien sind 33 der insgesamt 183 Nationalratsmandate zu vergeben. Die Aufteilung der Mandate nach den Regionalwahlkreisen
ergibt sich folgendermaßen:
- Wien Innen-Süd (3., 4., 5. Bezirk): 3 Mandate
- Wien Innen-West (1., 6., 7., 8., 9. Bezirk): 3 Mandate
- Wien Innen-Ost (2., 20. Bezirk): 3 Mandate
- Wien Süd (10., 11., 12. Bezirk): 7 Mandate
- Wien Süd-West (13., 14., 15., 23. Bezirk): 6 Mandate
- Wien Nord-West (16., 17., 18., 19. Bezirk): 5 Mandate
- Wien Nord (21., 22. Bezirk): 6 Mandate
Die Mandatszuteilung erfolgt in drei Ermittlungsverfahren, wobei auf Landesebene das erste und das zweite abzuwickeln
sind. Das dritte Ermittlungsverfahren findet anschließend in der Bundeswahlbehörde (Bundesministerium
für Inneres) statt.
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