Bozen (lpa) - Wenn 19.08. das Wirtschaftspaket der Regierung mit der Gesetzesänderung zum Südtiroler
Handel in Kraft trat, dann sei dies die Grundlage für den Fortbestand der Nahversorgung und für den Erhalt
lebendiger Ortszentren, so Landesrat Thomas Widmann. Gemeinsam mit den Parlamentariern Karl Zeller, Hans Berger
und Daniel Alfreider zeichnete Widmann auf einer Pressekonferenz den Weg zurück zu einer eigenständigen
Handelspolitik nach.
Alle ziehen an einem Strang: BLS-Direktor Ulrich Stofner, Kammerabgeordneter Daniel Alfreider, Landesrat Widmann
sowie die beiden Senatoren Hans Berger und Karl Zeller (von links). Foto: DiKOM/ohn.ZoomansichtAlle ziehen an einem
Strang: BLS-Direktor Ulrich Stofner, Kammerabgeordneter Daniel Alfreider, Landesrat Widmann sowie die beiden Senatoren
Hans Berger und Karl Zeller (von links). Foto: DiKOM/ohn.
Die autonome Handelspolitik hat in den vergangenen Jahrzehnten entscheidend dazu beigetragen, dass in Südtirol
die Nahversorgung flächendeckend aufrechterhalten werden konnte und die Dörfer lebendig geblieben sind.
Diese Errungenschaften standen mit dem Liberalisierungsdekret der Regierung Monti auf dem Spiel. Das Dekret sah
etwa vor, die Einschränkungen für den Einzelhandel zu kippen, die in Südtirol bis dahin für
Gewerbegebiete und die grüne Wiese gegolten hatten.
"Mit dem Liberalisierungsdekret von Monti hätte sich beispielsweise zwischen Bozen und Meran ein großes
Kaufhaus neben dem anderen ansiedeln können. Diese Liberalisierung hätte gravierende Folgen: in wenigen
Jahren sterben die Dörfer und die kleinen Familienbetriebe verlieren ihre Existenzgrundlage. Innerhalb kurzer
Zeit würde es keine Geschäfte und keine Nahversorgung mehr geben. Gerade Nahversorgung und lebendige
Ortzentren sind mittlerweile zu einem Alleinstellungsmerkmal von Südtirol geworden", so Landesrat Widmann.
Verhandlungen auf allen Ebenen und vor allem die enge Zusammenarbeit von Landesregierung, Abgeordneten und Senatoren,
so Landesrat Widmann, hätten nun dazu geführt, dass die Regierung Südtirol eine Ausnahmeregelung
zuerkannt hat, die sogar über die ursprünglichen Forderungen hinausging: "Die Abänderung hat
nicht nur die Südtiroler Eigenheiten berücksichtigt und ermöglicht uns ab sofort wieder unsere eigenständige
Handelspolitik zu betreiben, sondern sie wirkt sich auch auf den Einzelhandel im übrigen Italien aus."
Widmann betonte, dass Südtirol alleine wegen der geografischen Gegebenheiten eine Ausnahmeregelung benötige,
weil nur acht Prozent der Landesfläche besiedel- und somit nutzbar seien.
Mit der Ausnahmeregelung kann der Detailhandel auf der grünen Wiese und in Gewerbegebieten wieder im Land
geregelt werden. Konkret hat Südtirol nun wieder die Zuständigkeit, über die Raumordnung den Detailhandel
im Gewerbegebiet zu untersagen oder zu beschränken. "Diese Zuständigkeit ist Voraussetzung dafür,
auch in Zukunft unsere Handelspolitik selbst zu regeln, und zwar so, wie es für unsere Betriebe und für
unsere Handelsstruktur am besten ist", so Landesrat Widmann.
Mit den nun wieder hergestellten Kompetenzen im Handel will Widmann die seit Jahrzehnten erfolgreich praktizierte
Handelspolitik fortsetzen. "Wir wollen die natürlichen Handelszentren, also die Ortszentren, weiter aufwerten.
Der Handel soll in den Ortskernen konzentriert bleiben. Damit dies auch in Zukunft so ist, fördern wir das
Projekt „Lebendiger Ort" in etwa 30 Dörfern und Gemeinden. Außerdem haben wir im letzten Wirtschaftsomnibus
die Fördermöglichkeit für Nahversorger in jenen Orten ermöglicht, in denen sie in Gefahr ist",
erklärte der Landesrat.
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